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Autor Thema: Arbeitslohn & Abfindung zusammen - extrem hohe Nachzahlung  (Gelesen 12568 mal)

Grinsekatze

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  • Beiträge: 9

Ich brauche mal dringend eure Hilfe, weil ich gerade echt einen Schock habe...
Mein Mann hat im April Krankengeld und Arbeitslohn bezogen, insgesamt 2725,11€ von denen gepfändet werden kann. Mit einer unterhaltspflichtigen Person werden davon 579,75€ gepfändet. Das konnten wir bisher nicht machen, da wir die Abrechnung bis gestern immer noch nicht bekommen hatten und nicht wussten, wie hoch das Pfändungsnetto war - TH wusste Bescheid. So weit, so gut.
Nun war mein Mann nur noch bis zum 30.4. bei diesem AG beschäftigt und hat eine Abfindung bekommen. Deshalb hat das mit der Abrechnung auch so lange gedauert, weil die alle Papiere zusammen schicken wollten. Von dieser wurde auch ordnungsgemäß gepfändet.
Jetzt hat der ehemalige AG allerdings aus der eigentlichen April-Abrechnung eine Korrekturabrechnug gemacht, für April den Lohn und die Abfindung zusammengerechnet und laut dieser müssten wir plötzlich mit dem Krankengeld 1352,55€ nachzahlen. Das kann doch nicht sein. Oder etwa doch?
Ich weiß gar nicht, wo wir das Geld hernehmen sollen, denn von der Abfindung mussten wir den Anwalt bezahlen und da blieben nicht mal 50€ übrig. Mein Mann hat einen neuen Job, verdient allerdings weniger und hat dazu noch Fahrtkosten, die er vorher nicht hatte. Das Geld haben wir vorne und hinten nicht.
Weiß jemand Rat? Ist das richtig, dass beides zusammengerechnet wird und sich daraus plötzlich eine mehr als doppelte Nachzahlung ergibt? Hatte jemand schon eine ähnliche Situation? Ist eine Ratenzahlung bei TH möglich?
Gespeichert
 

KarlPaul

Antw:Arbeitslohn & Abfindung zusammen - extrem hohe Nachzahlung
« Antwort #1 am: 19. Juli 2018, 12:28:04 »

Wieviel Arbeitslohn von bis?
Wieviel Krankengeld von bis?
Wie hoch war die Abfindung?
Führt der Arbeitgeber den Pfändungsbetrag ab?
Gespeichert
 

eidechse

Antw:Arbeitslohn & Abfindung zusammen - extrem hohe Nachzahlung
« Antwort #2 am: 19. Juli 2018, 12:44:49 »

Tatsächlich ist es noch viel schlimmer als eine Zusammenrechnung von laufenden Arbeitsentgelt und Abfindung mit anschließender Anwendung der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO. Denn eine Abfindung, ist kein laufendes sondern einmaliges Entgelt, dass - abzüglich Steuern - vollständig pfändbar ist. Es kann allenfalls nach § 850i ZPO auf Antrag Pfändungsschutz erklangt werden. So lange es aber einen entsprechenden Beschluss nicht gibt, ist der gesamte Abfindungsbetrag an den Treuhänder auszukehren.
Gespeichert
 

HausH

Antw:Arbeitslohn & Abfindung zusammen - extrem hohe Nachzahlung
« Antwort #3 am: 19. Juli 2018, 15:19:17 »

moin,

du schreibst Krankengeld und Arbeitslohn zusammen 2725,11...liegt denn ein Beschluss vor das dass Krankengeld mit dem Arbeitseinkommen zusammen gerechnet werden kann? Wenn nicht muss jede Zahlung für sich gesehen werden...

So war das zumindest in meiner Insolvenz die im Dez.2017 beendet war.

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

HausH

Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 
 

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