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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Bald RSB und nun meldet sich ein vergessener Gläubiger  (Gelesen 3636 mal)

Smudo67

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Bald RSB und nun meldet sich ein vergessener Gläubiger
« am: 06. März 2012, 16:37:31 »

Hallo Zusammen,

ende April habe ich es geschafft, die 6 Jahre sind rum.

Heute bekam ich Post von einem Gläubiger, von dem ich nicht weiß ob ich ihn eventuell vergessen habe.

Diese Forderung bestand schon vor der Insolvenz, ich habe 41 Gläubiger angegeben und über die, die mir heute ins Haus geflattert ist keinerlei Unterlagen mehr.Die melden sich jetzt, nach 6 Jahren.

Ich habe dort sofort angerufen und der Dame am Telefon erklärt, dass ich seit 2006 in PV bin. Naja, darauf hat sie unfreundlich reagiert und meinte Sie hätte keine Zeit ins Internet zu schauen wer alles in PV wäre.

OK, ich habe den Bescheid vom Amtsgericht gefaxt, habe aber ein mulmiges Gefühl.

Kann mir dadurch die RSB versagt werden?

Ich habe hier im Forum schon gesucht und fand unterschiedliche Aussagen die mir nicht so richtig weiter helfen :neutral:

Vielleicht kann mir jemand das mal genau erklären.

Vielen Dank

Smudo

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Feuerwald

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Re: Bald RSB und nun meldet sich ein vergessener Gläubiger
« Antwort #1 am: 06. März 2012, 16:59:08 »

Kann mir dadurch die RSB versagt werden?

-> nach dem sog. Schlussterm nicht mehr
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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Der_Alte

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Re: Bald RSB und nun meldet sich ein vergessener Gläubiger
« Antwort #2 am: 06. März 2012, 17:33:25 »

Zitat
und meinte Sie hätte keine Zeit ins Internet zu schauen wer alles in PV wäre

Tja, ihr Pech. Jetzt bekommt sie nichts mehr und kann noch nicht einmal was dagegen tun. Selbst wenn sie seinerzeit vergessen wurde wird auch diese Forderung von der RSB umfasst.
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Smudo67

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Re: Bald RSB und nun meldet sich ein vergessener Gläubiger
« Antwort #3 am: 06. März 2012, 18:57:35 »

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten,

Ich hab in der Aufregung völlig vergessen zu schreiben, dass in dem Brief noch stand, man hätte zwischenzeitlich einen Titel gegen mich erwirkt. Ist der denn überhaupt gültig? Dann wäre dieser ja in meiner WPV erwirkt worden.

Och menno :rougi:


Gruß
Smudo




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juergengrisu

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Re: Bald RSB und nun meldet sich ein vergessener Gläubiger
« Antwort #4 am: 06. März 2012, 22:16:37 »

Hallo Smudo67


Wie gesagt der ,,Gläubiger'' hat PECH gehabt Schlusstermin ist lange um nun geht nix mehr ! auch Titel verlieren mit erteilung der RSB entgültig ihre Gültigkeit.
Der Dropps ist gelutscht ;)))

Herzlichen Glückwunsch.....

Gruß

Juergengris
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paps

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Re: Bald RSB und nun meldet sich ein vergessener Gläubiger
« Antwort #5 am: 06. März 2012, 22:36:26 »

Man könnte den Faden sogar noch weiter spinnen und die Frage stellen, ob der Titel überhaupt bestand haben kann, wenn er während der InsO von einem Insolvenzgl. erwirkt wurde ?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Smudo67

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Re: Bald RSB und nun meldet sich ein vergessener Gläubiger
« Antwort #6 am: 07. März 2012, 06:33:37 »

Guten Morgen

jetzt fällt mir ein Stein vom Herzen, ich dachte schon alles wäre umsonst gewesen.

Ich denke ab und an wird mir immer noch mal so ein Brief ins Haus flattern,gut zu Wissen das mir nichts mehr passieren kann.

Dankeschön

Gruß

Smudo
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Insokalle

Re: Bald RSB und nun meldet sich ein vergessener Gläubiger
« Antwort #7 am: 07. März 2012, 11:23:13 »

Es ist zwar nicht umsonst gewesen, aber aufpassen müssen Sie trotzdem.

Nach dam, was ich bisher an Gerichtsentscheidungen gelesen habe, kann ein Insolvenzgläubiger sich in der WVP einen Titel erfolgreich erstreiten. Das macht nur die Insolvenzgläubiger Sinn, die die Anmeldung zur Tabelle vergessen haben, da der Auszug aus der Insolvenztabelle über die festgestellte Forderung ein vollstreckbarer Titel ist.

Auch wichtig: Mit Erteilung der RSB verlieren die Titel nicht ihre Gültigkeit. Die Schulden lösen sich leider nicht einfach in Luft auf, sie bleiben bestehen und könnten bezahlt werden.

Sollte trotz der Erteilung der RSB ein Insolvenzgläubiger mit seinem Titel Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen, muss der Schuldner Vollstreckungsgegenklage unter Hinweis auf Erteilung der RSB einlegen.
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Smudo67

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Re: Bald RSB und nun meldet sich ein vergessener Gläubiger
« Antwort #8 am: 07. März 2012, 13:50:38 »

Hallo,

 :gruebel: Das hört sich aber jetzt anders an als die Antwort von Juergegrisu, oder hab ich da was falsch verstanden?

Gruß

Smudo
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Der_Alte

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Re: Bald RSB und nun meldet sich ein vergessener Gläubiger
« Antwort #9 am: 07. März 2012, 14:45:17 »


Ob der Gläubiger einen Titel hat oder nicht, hat für die Erteilung der RSB überhaupt keine Relevanz. Wenn die Forderung vor der Insolvenz entstanden ist wird sie automatisch von der rechtskräftig erteilten RSB umfasst.

Mit der RSB sind die Forderungen nicht spurlos verschwunden, sondern nur für den Gläubiger nichts mehr wert. Wenn ein Gläubiger die Idee hätte, aufgrund eines vorhandenen Titels, nach Rechtskraft der RSB beim Schuldner zu vollstrecken, könnte er, wenn der Schuldner sich nicht wehrt, sogar noch pfänden lassen. Aber der Schuldner kann sich gegen die Vollstreckung wehren mit einer sogenannten Vollstreckungsgegenklage. Das heißt, er klagt vor Gericht gegen die Vollstreckungsmaßnahme unter Berufung auf die RSB. Diese Klage gewinnt er in jedem Fall, denn die Forderung ist für den Gläubiger nicht mehr vollstreckbar. Der Gläubiger hat dann auch die Kosten zu tragen.

Das ganze ist aber eher theoretischer Natur, weil es wenige Gläubiger gibt, die so dämlich sind, solch ein Risiko einzugehen. Insoweit hat Insokalle die Sachlage richtig beschrieben; es wäre schön gewesen, wenn er auch die Eintrittwahrscheinlichkeit mit erwähnt hätte.
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Smudo67

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Re: Bald RSB und nun meldet sich ein vergessener Gläubiger
« Antwort #10 am: 07. März 2012, 14:55:34 »

Hallo,

 :cheesy: Ahh, jetzt verstehe ich.

Danke nochmals

Smudo
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