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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar  (Gelesen 3260 mal)

ndfk78

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Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar
« am: 02. Februar 2013, 20:07:40 »

Hallo
Mein TH will von mir die Mietkoution haben das hat mir meine Mutter bezahlt das ich fur meine famillie ein Unterkunft bekommen kann
Ist von haftpflichtversicherung Entschadigungsbetrag Erstattung auch pfandbar wenn ich es auf mein Konto bekomme

Danke
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Neustart2011

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Re: Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar
« Antwort #1 am: 03. Februar 2013, 11:49:51 »

Weisen Sie nach, dass ihr Mutter die Kaution bezahlt hat...bestimmt findet sich irgendwo ein Vertag in dem sie sich verpflichten bei Auszug das Geld ihrer Mutter zurück zu geben.
Wieso erhalten sie von ihrer Haftpflichtversicherung eine Entschädigungszahlung auf ihr Konto. Eine Haftpflichtvericherung dient zur Absicherung von Schäden 3. gegenüber und rechnet auch mit denen ab! ...oder haben Sie einen Schaden erlitten der von einer anderen Versicherung ersetzt wurde?
Wann und warum will der TH die Kaution haben?
« Letzte Änderung: 03. Februar 2013, 11:53:15 von Neustart2011 »
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ndfk78

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Re: Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar
« Antwort #2 am: 03. Februar 2013, 12:21:02 »

Danke fur das Antwort ich habe Kontoauszug das es meine Mutter Uberwiesen hat ich hoffe das mein TH es akzeptiert
Entschadigungsbetrag hab ich an dem Entschadigten vorausbezahlt wegen dem bekomme ich es von Versich zuruck mein TH hat es nicht angefragt sondern ich mochte wissen ob das auch Pfandbar ist wie ichs weis nicht
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ndfk78

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Re: Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar
« Antwort #3 am: 03. Februar 2013, 12:36:09 »

Warum verlangt  mein TH von meine neuen Mietwohnung des Mietvertrag wegen Koution ich ziehe doch nicht fur was ist denn die Anfrage verstehe nicht
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Neustart2011

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Re: Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar
« Antwort #4 am: 03. Februar 2013, 14:54:46 »

Nur der Kontoauszug kann unter Umständen nicht ausreichend sein. Sie haben doch bestimmt ein Stück papier, auf dem steht, dass ihre Mutter die Kaution eingezahlt hat und diese beim Auszug auch wieder zurückverlangt. wenn nicht, schreiben sie noch schnell soetwas.

Ich neue Frage kann ich auf Grund der Grammatik leider nicht verstehen.
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Feuerwald

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Re: Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar
« Antwort #5 am: 03. Februar 2013, 15:01:56 »

"Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar"


Wenn das eigentliche Insolvenzverfahren bereits aufgehoben wurde und Sie sich tatsächlich in der sog. Wohlverhaltensphase befinden, wird weder

a) die Zahlung der Versicherung noch
b) die Erstattung der Mietkaution

von der Abtretung des Treuhänders erfasst. Allenfalls – und das Thema haben wir schon x-mal durchgesprochen – wäre bzgl. der Mietkaution evtl. eine Nachtragsverteilung durch den Treuhänder zu beantragen.

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ndfk78

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Re: Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar
« Antwort #6 am: 03. Februar 2013, 15:53:18 »

JEDER SAGT WAS ABER WO STEHT ES WLCHE PARAGRAF STEHEN DAS ES NICHT PFÄNDBAR IST
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Neustart2011

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Re: Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar
« Antwort #7 am: 03. Februar 2013, 18:01:20 »

Machen sie sich mit dem Thema Insolvenzverfahren vertraut. Informieren sie sich über das eigentliche Verfahren, den Beginn der Wohlverhaltensphase, den Obliegenheiten und sie werden sehen, dass alles richtig abläuft.
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Prinz Eisenherz

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Re: Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar
« Antwort #8 am: 03. Februar 2013, 20:09:47 »

Nun weil mir auf meinem Beitrag hin nur einer Antworte.
Was in den Gesetzen steht ist für manchen schwer zu verstehen. Amstdeutsch.
Das mit der Kaution verhält sich in der Regel so.
Zieht man in eine neue Wohnung noch vor der WVP und die Kaution und alles was da in diesem sinne noch erstattet wird, gehört noch denm TH.
So auch eine eventuelle Mietnebenkostenabrechnung mit Erstattungsbetrag auch, wenn  dieser Betrag in der Zeit der WVP gezahlt wird.
Klar bei mir liegt dieser Fall jetzt an und das Geld könnte ich jetzt dringend gebrauchen.
Was nützt es aber, dass ich darüber :fuchsteufelswild: bin.
Mir ist auch bewusst und ich würde es sogar begrüßen wenn oder das man zu Begin der INSO prüft was beim Schuldner alles Pfändbar ist und beim Pfündig werden dies auch pfändet. Bei mir war es das Auto[ Allerding besser wäre es dann wenn man sich danach nur an der Pfändungstabelle ausrichten würde. Alle Beträge die dann von Irgendwoher kommen sollten Schuldner zum Lebensunterhalt verbleiben und das nicht erst in der WVP. Also Steuerrückerstattungen, Kautionen usw. Ich begründe es damit weil dadurch die Beträge die im Rahmen der Einkünfte aus Arbeit auch in der Pfändungstabelle ganz klar gegliedert sind. Ich betrachte es persönlich als Mundraub wenn man dadurch die Pfändungsbeträge im Durchschnitt erhöht. /b]
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Der_Alte

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Re: Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar
« Antwort #9 am: 04. Februar 2013, 08:18:10 »

Nun weil mir auf meinem Beitrag hin nur einer Antworte.
Was in den Gesetzen steht ist für manchen schwer zu verstehen. Amstdeutsch.
Das mit der Kaution verhält sich in der Regel so.
Zieht man in eine neue Wohnung noch vor der WVP und die Kaution und alles was da in diesem sinne noch erstattet wird, gehört noch denm TH.
So auch eine eventuelle Mietnebenkostenabrechnung mit Erstattungsbetrag auch, wenn  dieser Betrag in der Zeit der WVP gezahlt wird.
Klar bei mir liegt dieser Fall jetzt an und das Geld könnte ich jetzt dringend gebrauchen.
Was nützt es aber, dass ich darüber :fuchsteufelswild: bin.
Mir ist auch bewusst und ich würde es sogar begrüßen wenn oder das man zu Begin der INSO prüft was beim Schuldner alles Pfändbar ist und beim Pfündig werden dies auch pfändet. Bei mir war es das Auto[ Allerding besser wäre es dann wenn man sich danach nur an der Pfändungstabelle ausrichten würde. Alle Beträge die dann von Irgendwoher kommen sollten Schuldner zum Lebensunterhalt verbleiben und das nicht erst in der WVP. Also Steuerrückerstattungen, Kautionen usw. Ich begründe es damit weil dadurch die Beträge die im Rahmen der Einkünfte aus Arbeit auch in der Pfändungstabelle ganz klar gegliedert sind. Ich betrachte es persönlich als Mundraub wenn man dadurch die Pfändungsbeträge im Durchschnitt erhöht.

Ihre Aufgeregtheit in allen Ehren, aber was bringt es, wenn Sie sich über wenns und abers deutscher Gesetzgebung hier echauffieren? Die Gesetze werden dadurch nicht geändert. Sollten Sie das ändern wollen, schreiben Sie an Ihre Bundestagsabgeordneten oder den Petitionsausschuß. In diesem Forum werden diejenigen, die Ihnen Abhilfe verschaffen könnten, nicht mitlesen.

Fettschrift ist kein Argumentverstärker.
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Prinz Eisenherz

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Re: Bei Wohlverhaltungsphase was ist alles Pfändbar
« Antwort #10 am: 04. Februar 2013, 14:04:27 »

Danke der Herr mit dem Namen DER, ALTE  :hi:

Meine Antwort, auf ihrer Antwort ich Zitiere
1)Ihre Aufgeregtheit in allen Ehren.
Nun,Aufgeregt ich nicht, auch wenn ich mal ein Smiley hineisetze.
Sie werden es mir kaum glauben, aber ich übe Kritik ohne selbst darüber Aufgeregt zu sein.
Ein Jornalist ist auch nicht Aufgeregt wenn er einen Artikel über ein Thema schreibt.
Was Sie mir in hier Schreiben weiß ich selber.
Solche und andere Foren wird sich wohl kein Politiker je ansehen.
Insofern könnte man hier schon sagen, wofür sind solche Foren überhaupt nütze ?
Trotzdem schreibe ich hier was rein oder gebe hier und da auch schon mal meine Meinung rein.
Nun was Sie mir hier vorschlagen habe ich auch schon gemacht.
Ich habe den Petitionsausschuß des Landtages mal angeschrieben aber auch mal einen Bundestagsabgeordneten.
Antwort  bekommen :nono: :nono:
Es sind halt auch nur Hinterbänkler dem Fraktionszwang unterstellt.
Also mit anderen Worten, Ja Sager
Und nicht nur zu diesem Thema im Bezug zu meiner laufenden Inso.
Leider haben wir hier in Deutschland kaum Orginisationen die mal einen Flächedeckenden Streik gegen immer mehr Sozialabbau zuwege bringen.
Zu Sylverster stehen 1 Million Bürger am Brandenburger Tor und Feiern.
Aber das nimmt man hin.
Es gibt ja noch nicht einmal viele die mir auf meine Ansichten hin eine Antwort geben.
Nun es sollen auch keine Hunderte was schreiben zu Themenvorgaben.
Da bin ich ja schon mal froh, wenn überhaupt mal jemand sein Herz öffnet.
Die Menschen hier in Deutschland sind ja und das bedauere ich zutiefst mittlerweile so verschlossen geworden.
Wenige die in der Öffentlichkeit gegenüber jemand anderes sein Herz öffnet.
Wird dann doch mal irgendwo Kritik laut erstickt man dies im Keim wie heute wieder Berichtet in der Presse über die Suspendierung von 10 Berufsfeuerwwehrleuten nur weil sich da jemand gewehrt hat.
So ist es aber auch in Konzernen. Demokratie wird am Werkstor abgegeben.Ja und es halten viele Still weil Sie Angst um Ihren Arbeitsplatz haben und am Ende stellt man fest, es hat nichts genützt.

SO; AUS jetzt  :juchu:
Nun mach ich mir das RADIO an und  :whistle: dabei die schönen Hits
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