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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Beratungsfehler bei der Insolvenz? (Kein Geld zum Leben)  (Gelesen 8424 mal)

Inso-was-nun

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Re: Beratungsfehler bei der Insolvenz? (Kein Geld zum Leben)
« Antwort #20 am: 17. Januar 2010, 20:19:31 »

Würden Sie die GmbH für eine gedankliche Sekunde zur Seite legen und Ihren IV ersuchen sich gem. § 35 (2) InsO zu erklären (bspw. für eine zukünftige freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit), wäre der Sachverhalt schnell geklärt. Dann müsste der IV nur noch an den § 295 Abs. 2 InsO herangeführt werden.  Das schmeckt denen nicht immer.

Mann was bin ich doof ... :wallbash: :wallbash:

Ich habe heute nochmal in meinen erhaltenen Unterlagen nachgesehen und folgendes Schreiben entdeckt:

hiermit erkläre ich §35 Abs.2 Satz 2 InsO
(Freigabe Ihrer selbstständigen Tätigkeit aus der Masse)

- dass Vermögen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.

Die Einnahmen aus der o.g. Tätigkeit verbleiben bei Ihnen. Ihre Zahlungspflicht zur Insolvenzmasse gem. $295 Abs.2 Inso gilt dafür ab Zugang dieser Erklärung entsprechend. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.


Er beantwortet mir in diesem Schreiben auch die Frage

"Was ist wenn meine selbstständige Tätigkeit höhere Gewinne als das fiktive Dienstverhältnis abwirft?"


Die höheren Beiträge dürfen Sie behalten. Sie dürfen auch "freiwillig" höhere Beträge als die fiktiven Pfändungsbeträge abführen: Schliesslich wollen Sie auch, dass andere die Schulden bei Ihnen bezahlen!

Das ist doch dann die gewünschte Erklärung? :cheesy:
« Letzte Änderung: 17. Januar 2010, 21:59:37 von Inso-was-nun »
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Feuerwald

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Re: Beratungsfehler bei der Insolvenz? (Kein Geld zum Leben)
« Antwort #21 am: 17. Januar 2010, 20:43:31 »

Das ist doch dann die gewünschte Erklärung?

- ja, das klingt doch sehr gut. Sie müssen jetzt den "fiktiven Betrag" ermitteln und möglichst auch abführen. Falls Sie dazu nicht in der Lage sind, müssen Sie Ihre Obliegenheiten durch entsprechende Bewerbungsbemühungen nachkommen.


Hihi ... das kostet jetzt 4.000 Euro Beratungshonorar!

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Inso-was-nun

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Re: Beratungsfehler bei der Insolvenz? (Kein Geld zum Leben)
« Antwort #22 am: 17. Januar 2010, 20:57:40 »

Hihi ... das kostet jetzt 4.000 Euro Beratungshonorar!

Ich freue mich, denn ich bin in dem Forum angekommen und habe sehr liebe Hilfe erfahren. Klar, ich musste weiterlesen, viel nachdenken aber die Hinweise waren sehr hilfreich - Tenor "Denken Sie an Sich und schauen Sie, dass Sie aus dem Dilemma sich heraus bewegen über eigene Gedanken und Aktion nicht über den Einkauf von sinnlosen Dienstleistungen irgendwelcher zweifelhafter Insolvenzberater" - und Sie haben mich damit richtig vorwärts gebracht.

Ich habe aufgehört, an den Berater ranzujammern - das war zwar schon im Sommer der Fall -aber da habe ich resigniert und jetzt kommt wieder Leben in mich und ich will das schaffen!

Es war schlimm die letzten Wochen: Gestern stand ich beim Einkaufen vor dem Regal und wollte etwas rausnehmen was heruntergesetzt war und für einen Kuchen zum Backen notwendig. Ich habe es dreimal wieder rein und rausgetan und dann erst realisiert, dass der betreffende Artikel runtergesetzt war auf 19 Cent.

Manchmal bin ich absolut bescheuert unterwegs ...
« Letzte Änderung: 17. Januar 2010, 21:55:11 von Inso-was-nun »
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Inso-was-nun

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Re: Beratungsfehler bei der Insolvenz? (Kein Geld zum Leben)
« Antwort #23 am: 17. Januar 2010, 21:55:43 »

Einen habe ich noch ...

Muss ich den abzuführenden Beitrag aus den Brutto Einnahmen der Firma überweisen oder von meinem Gehaltskonto an den Treuhänder abführen?
« Letzte Änderung: 17. Januar 2010, 21:59:07 von Inso-was-nun »
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pleitewelle

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Re: Beratungsfehler bei der Insolvenz? (Kein Geld zum Leben)
« Antwort #24 am: 25. Januar 2010, 14:06:57 »

@ inso was nun : ich habe mich heute hier angemeldet weil ich deine story gelesen habe . das mit den beratern , der gmbh usw.....  . es ist schon der hammer , aber mir ging es fast zu 100% genau so : falsch beraten mit der gmbh-gründung , auch vom steuerberater ! die gmbh hat einen jetzt voll im würgegriff ! und wir stecken bis zum hals in der sch.... .  ich könnte ein buch schreiben "wie gründe ich eine gmbh so das ich auf jeden fall den bach runter gehe" und dann noch eins hinterherschiebe " gmbh & insolvenz - wie mache ich mich totsicher selber fertig" . alles fing auch damit an das ich mich auf einen steuerberater/in ( schon 15jahre für mich tätig ) verlassen habe ! deine beweggründe damals , auf deine berater zu hören und das auch alles zu machen , kann ich 100%ig nachvollziehen .
nachdem jetzt auch noch der staatsanwalt hinter mir her ist , hat mein rechtsanwalt gesagt " jetzt würde ihm auch nichts mehr einfallen was man bei einer gmbh-gründung noch hätte falsch machen können "

gruß und alles gute !
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Feuerwald

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Re: Beratungsfehler bei der Insolvenz? (Kein Geld zum Leben)
« Antwort #25 am: 25. Januar 2010, 14:27:48 »

ich könnte ein buch schreiben "wie gründe ich eine gmbh so das ich auf jeden fall den bach runter gehe" und dann noch eins hinterherschiebe " gmbh & insolvenz - wie mache ich mich totsicher selber fertig"

-> ich könnte mir vorstellen, dass ein solches Buch ein "Renner" wird. Schreiben!

Band I - "Als ich noch an den Steuerberater glaubte ..."
Band II - "Und Fröhlich grüßt der Staatsanwalt ..."

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pleitewelle

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Re: Beratungsfehler bei der Insolvenz? (Kein Geld zum Leben)
« Antwort #26 am: 25. Januar 2010, 14:36:09 »

wenns nicht so traurig wäre dann  :lollol: :lollol: :lollol: .......... :lollol:

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Inso-was-nun

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Re: Beratungsfehler bei der Insolvenz? (Kein Geld zum Leben)
« Antwort #27 am: 25. Januar 2010, 19:05:01 »

Zum Thema "das ist nicht mehr lustig..."

Ich zitiere mal das Schreiben meines Steuerberaters, welche über 3 Jahre Ansparabschreibungen gebildet hat und vergaß dass diese in 2008 nicht mehr möglich sind ...

Zitat
Sehr geehrter Herr InsoWasNun,

über Ihr Telefaxschreiben vom 16.04.2009 bin ich enttäuscht. Ich kann natürlich verstehen, dass es Ihnen sehr recht wäre, gutes Geld zu verdienen und nie Steuern zu zahlen. Ich nehme an, dass Ihr neuer steuerlicher Berater diesbezüglich auch keine Lösung hat. Dass Sie in der Vergangenheit aufgrund Ihrer persönlichen Umstände kein übriges Geld für das Finanzamt hatten, ist hinreichend bekannt.

Wir haben die Jahresabschlüsse immer besprochen und Sie darauf hingewiesen, dass mit der Bildung der Ansparrücklage die Steuer in die Zukunft verlagert wird, wobei Sie ja aus der Altregelung keinen Nachteil hatten. Für Sie war ja auch nicht in der Vergangenheit absehbar, wie sich die Einnahmen in der Zukunft entwickeln. Sie hatten ja auch ausgeführt, dass möglicherweise, wenn Aufträge wegbrechen, die Versteuerung in der Zukunft, was richtig ist, günstiger ist.

Selbst im Jahr 2007 haben Sie sich zu einem Investitionsabzugsbetrag entschieden, obwohl im Gegensatz zur Altregelung, bei Nichtinvestition diese gesparte Steuer im Jahr 2010´1 fällig ist, zuzüglich 6% Zinsen pro Jahr, als vorraussichtlich 24%.

Dass Ihre Situation nicht einfach ist, will ich ja gar nicht bestreiten, aber dies sollte nicht auf dem Rücken derer passieren, welche Ihnen in der Vergangenheit sehr lange den Rücken freigehalten haben.

Ungeachtete jeder Rechtspflicht will ich Ihnen dennoch entgegen kommen, entweder bezahlen Sie bis spätestens 30.04.2009 nur 2000 Euro. Soweit der Betrag bis dorthin eingegangen ist, verzichte ich auf den Restbetrag von € 772.  Oder Sie zahlen bitte bis spätestens 30.04.2009 zumindest einen Teilbetrag von € 1.000 und teilen mir mit, wie Sie den Restbetrag in Teilbeträgen ausgleichen.

Für Ihre weiteren Mühen im Voraus besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Abschreibfix
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