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Autor Thema: Berrechnung Weihnachtsgeld/Prov/PKW  (Gelesen 3379 mal)

bayernmaus

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Berrechnung Weihnachtsgeld/Prov/PKW
« am: 13. November 2015, 08:06:11 »

Hallo in die Community,

ich habe es bald geschafft  :juchu:
Februar 2016 :)

Nichts desto trotz habe ich eine Frage.

Vorab -> ich berechne und führe meine Beträge immer selber ab. Es läuft nichts über den AG. Meine TH'in und ich haben das schon seit langem so geregelt.
Seitdem es die Änderung gab und das mit den 500 € nicht mehr so genommen werden kann, kann ich mein Gehalt mit Weihnachtsgeld nicht mehr selber berechnen.

Nun hat mir mein AG gestern mitgeteilt das ich eine sehr hohe Summe an Weihnachtsgeld zu erwarten habe (evtl. wird es auch als Bonus/Sonderzahlung/Prämie deklariert).
Nun würde ich gerne herausfinden, wie viel mir davon bleiben wird, bzw. wie ich es berechnen kann.

Die Aufstellung meines Lohnes wird so aussehen (Beispiel und fiktive Zahlen)

 2000,00 € Gehalt
 1000,00 € Provision
  200,00 € PKW (1% Regelung)
 3000,00 € Weihnachtsgeld (oder anders benannt)
-------------------------
 6200,00 € Brutto
-------------------------
 4300,00 € netto
- 200,00 € PKW
-------------------------
4100,00 € Auszahlung

Noch einmal das sind fiktive Zahlen.

Wie errechne ich denn den Pfändbaren Anteil wegen dem Weihnachtsgeld.

Kann mir das jemand erklären?

Ändert sich die Berechnung wenn es als Bonus/Prämie/Sonderzahlung betitelt wird?

Ich hoffe auf baldige Antwort und bedanke mich schon mal vorab.

LG
Sabbi


PS: Ein großes Danke an www.pleite-was-nun.info für die Begleitung durch die 6 Jahre :
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eidechse

Re: Berrechnung Weihnachtsgeld/Prov/PKW
« Antwort #1 am: 13. November 2015, 11:00:18 »

Nur weil etwas den Titel Weihnachtsgeld bekommt, ist es noch lange kein Weihnachtsgeld im pfändungsrechtlichen Sinne. Danach ist Weihnachtsgeld nämlich nur eine Zuwendung, die der AN aus Anlass des Weihnachtsfestes bekommt. Bei Ihnen scheinen aber andere Gründe hinter der Sonderzahlung zu stecken. M.E. muss hier ganz normal die Pfändungstabelle angewendet werden und der Pfandbetrag vom Nettoentgelt (also 4.300,00 €) berechnet werden.
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bayernmaus

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Re: Berrechnung Weihnachtsgeld/Prov/PKW
« Antwort #2 am: 13. November 2015, 11:13:31 »

Mittlerweile weiß ich das es weihnachtsgeld sein/genannt wird. Es bekommen alle Mitarbeiter als weihnachtsgeld.

Könnten sie mir dann sagen wie es berechnet wird?
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Insoman

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Re: Berrechnung Weihnachtsgeld/Prov/PKW
« Antwort #3 am: 13. November 2015, 14:54:06 »

Schwierigkeiten macht in der Regel der Abzug "fiktiver" Steuern und Abgaben.
Vom Gesamtbrutto sind die Bruttobeträge der unpfändbaren (Sonder-)zahlungen abzuziehen.
Aus dem nun verbleibenden Brutto sind die fiktiv errechneten Steuern und Abgaben herauszurechnen. Anschließend ist der pfändbare Anteil aus dem fiktiven Netto zu errechnen.
___
Nun müssen im nächsten Schritt die realen Steuern/Abgaben aus dem Gesamtbrutto betrachtet werden. Dem verbleibenden Netto muss allerdings der bei vorangegangener Berechnung erzielte Pfändungsbetrag in Abzug gebracht werden.
« Letzte Änderung: 14. November 2015, 00:09:11 von Insoman »
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bayernmaus

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Re: Berrechnung Weihnachtsgeld/Prov/PKW
« Antwort #4 am: 14. November 2015, 13:05:18 »

Was und wie hoch sind denn die unpfändbaren sonder zahlungen?
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Insoman

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Re: Berrechnung Weihnachtsgeld/Prov/PKW
« Antwort #5 am: 15. November 2015, 10:41:40 »

Bezogen auf die o.a. Beispielrechnung sehe ich nur Weihnachtsgeld in Höhe von €500,00 netto (§850a ZPO).
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communicator

Re: Berrechnung Weihnachtsgeld/Prov/PKW
« Antwort #6 am: 20. November 2015, 10:52:56 »

sehe eigentlich nur die 500 Euro "Weihnachtsgeld" und die wirds auch nicht Netto geben weil sich zur Abgabenberechnung die Brutto/Nettomethode geändert hat.
Evtl. kann dein Chef einige Zahlungen als "Zahlungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treuegelder" deklarieren.
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eidechse

Re: Berrechnung Weihnachtsgeld/Prov/PKW
« Antwort #7 am: 23. November 2015, 12:21:28 »

Toller Rat.  :shock:

Man kann nicht einfach bestimmten Zahlungen einen anderen Namen geben. Die THin wird ja wohl aufgrund der Erfahrungen der bisherigen Jahre wissen, dass im Nov. Weihnachtsgeld ansteht. Wenn dann auf einmal anstelle des Weihnachtsgeld etwas anderes auftaucht, dann wird auch der gutmütigste TH misstrauisch. Wenn es dann keine vernünftige Erklärung dafür gibt, und die gibt es bei derlei gebastelten Konstruktionen eigentlich erfahrungsgemäß nie, dann fällt auf, dass hier versucht wurde zu tricksen. Und wenn es dann ganz blöd läuft, darf sich die TS hier kurz vor dem Ziel auch noch von ihrer RSB verabschieden.
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communicator

Re: Berrechnung Weihnachtsgeld/Prov/PKW
« Antwort #8 am: 23. November 2015, 13:42:17 »

na ist schon klar dass man das nicht so auffällig machen darf dass das ganze mit der Auzahlung des Weihnachtsgelds zusammenfällt. :nono:
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geschieden1907

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Re: Berrechnung Weihnachtsgeld/Prov/PKW
« Antwort #9 am: 01. Dezember 2015, 18:29:23 »

Habe auch jedes Jahr dasselbe Problem, wie du @ bayernmaus
Dieses Jahr habe ich 9767 brutto (inkl. Weihnachtsgeld), also knapp 6900 Netto. Da ich privat versichert bin, wird also noch die KV abgerechnet. Das bereinigte Netto liegt also bei knapp 5600 Euro - Nettogehalt minus private KV minus Weihnachtsgeld (Nettoberechnung) -

Um es demnach legal zu machen, musst den pfandfreien Beitrag in Höhe von 500 Euro Weihnachtsgeld mit einem Lohnrechner berechnen.
Das wird um die 425 Euro Netto geben.
Also musst du von den 500 pfandfreien 500 Euro Weihnachtsgeld knapp 75 Euro Steuern zahlen, danach sind 425 Euro dir.
Demnach darf ich dieses Jahr knapp 3200 Euro an den TH überweisen.
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