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Autor Thema: DRINGEND: Neue Schulden in Insolvenz = Versagung der RSB?  (Gelesen 3582 mal)

Andy1

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DRINGEND: Neue Schulden in Insolvenz = Versagung der RSB?
« am: 06. November 2011, 19:02:50 »

Hallo,

auf der Internetseite eines RA/IV steht folgendes:

"Für neue Schulden müssen Sie wiederum gerade stehen - erfährt einer Ihrer alten Gläubiger von den neuen Schulden, kann er Ihnen die Restschuldbefreiung versagen"

Siehe hier:
http://www.rafranzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/neue-schulden.html

1.) Ich habe ein Bußgeld (528,50) wird in 20 Euro Raten bezahlt

2.) Ich werde höchstwahrscheinlich Vater, stecke aber bis Sept. 13 (Juni 12 kommt Kind) in Ausbildung.

Einkommen: 316 Netto - da kann man logischerweiße nicht auch noch den Unterhalt davon bezahlen, dann waren 3/4 Jahre Insolvenz unnötig??? Unglaublich.
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makro

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Re: DRINGEND: Neue Schulden in Insolvenz = Versagung der RSB?
« Antwort #1 am: 06. November 2011, 19:43:40 »



"Für neue Schulden müssen Sie wiederum gerade stehen - erfährt einer Ihrer alten Gläubiger von den neuen Schulden, kann er Ihnen die Restschuldbefreiung versagen"


Der erst Teil stimmt, der zweite ist Quatsch. Außerdem kann ein Gläubiger gar keine Restschuldbefreiung versagen, das kann nur das Gericht. Natürlich darf man neue Schulden machen! Ob das sinnvoll ist (das Schulden machen) ist ne ganz andere Geschichte!

Der Link war übrigens fehlerhaft: http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/neue-schulden.html Wahnsinn was so ein Anwalt von sich geben darf!

Hier sind die Obliegenheiten: http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html und hier beachten http://dejure.org/gesetze/InsO/296.html
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Andy1

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Re: DRINGEND: Neue Schulden in Insolvenz = Versagung der RSB?
« Antwort #2 am: 06. November 2011, 19:51:08 »

Also war jetzt alles unnötig???
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Jana-insolvenz

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Re: DRINGEND: Neue Schulden in Insolvenz = Versagung der RSB?
« Antwort #3 am: 06. November 2011, 20:04:38 »

So also es kann keine Restschuld bei neuen Schulden versagt werden das ist nur ein grosser Mythos. Und zu dem Thema kindesunterhalt befolge bitte folgendes: auch dir als Vater steht ein selbstbehalthngssatz von derzeit 950 Euro Netto monatlich zu. Unter Umständen kann dieser Satz durch gerichtlichen Beschluss gesenkt werden aber was du auf gar keinen Fall machen darfst ist einen unterhaltstitel z. B. Beim Jugendamt unterzeichnen die werden dir immer sagen du musst zahlen oder unterschreib und wir Strecken das Geld vor und irgendwann kommt die dicke Rechnung mit 10000 Euro Schulden. Du hast ein recht auf eine berufliche Ausbildung. Und das kann dir keiner nehmen. und das wird ein Gericht auch so sehen. Wenn dir Kindesmutter und das jugendamt dir sagen sie wollen einen Titel so werden sie klagen müssen - und du wirst sicher in der Zeit der Ausbildung nicht zahlen
Müssen. Was danach kommt ist wieder verhandelbar. Sprich ggf musst du selbst nach der Ausbildung nicht den vollen unterhalt zahlen.

Ich spreche aus Erfahrung nein Freund hatte selbiges Problem und vor Gericht gewonnen
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Jana-insolvenz

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Re: DRINGEND: Neue Schulden in Insolvenz = Versagung der RSB?
« Antwort #4 am: 07. November 2011, 06:00:23 »

Und das jugendamt ist ganz sicher nicht dein Freund. Die werden dir sagen ist alles nicht so schlimm du kannst zahlen wenn du wieder Geld hast, zahlen musst du eh. Alles Lug und betrug. Die zahlen der Mutter UVG. Wenn du denen das unterschreibst was die haben wollen musst du 225 Euro kindeuntwrhalt (100./. Regelsatz nach Düsseldorfer Tabelle abzüglich hälftiges Kindergeld) und das ist bei dir gar nicht machbar. Die würden niemals danach fragen wie viel du Verdienst weil es denen egal ist Hauptsache die kommen an ihr geld. Tja und dann kannst du in 10 Jahren die nächste Inso machen . Geh auf jeden Fall zum Anwalt und lass dich beraten!!!!!
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kadojo

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Re: DRINGEND: Neue Schulden in Insolvenz = Versagung der RSB?
« Antwort #5 am: 19. November 2011, 21:38:44 »

Hallo, bei mir war es so dass der Kindesunterhalt den ich nicht zahlen konnte, also Unterhaltschulden beim Jugendamt mit in die Insolvenzmasse gegangen ist.

Allerdings nur die aufgelaufenen Unterhaltsschulden bis zur Insolvenzeröffnung!!!
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