"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Einkommen zusammengelegt  (Gelesen 2526 mal)

ballycoola

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 52
Einkommen zusammengelegt
« am: 31. August 2016, 13:29:51 »

Hallo,

Ich befinde mich in der WVP

Ich bekomme die Eu-Rente und seit letzten Monat auch eine kleine Betriebsrente.Mein TH hat auch schon die Zusammenlegung beider Renten beantragt und der Beschluss ist auch schon ergangen. Nun habe ich heute beide Renten auf mein Konto aber es ist nicht mehr gepfändet worden als vorher. Ich denke mal, dass sich der ganze Schriftverkehr mit den Zahlungsterminen überschnitten hat. Nun weiß ich nicht, ob ich auf das ganze Geld zugreifen kann oder noch die Aufforderung vom TH kommen kann, diesen Monat noch die Differenz zur neuen Pfändungssumme zu überweisen

Die Betriebsrente habe ich letzten Monat das erste mal ausgezahlt bekommen. Da die rückwirkend berechnet wurde, habe ich eine Nachzahlung über mehrere Monate bekommen. Meinen TH habe ich den Rentenbescheid inklusive Bescheide (Abrechnungen)der Nachzahlungen geschickt und ging davon aus, dass er mir mitteilt, wieviel er von der Nachzahlung haben möchte. Das hat er aber trotz Nachfrage nicht getan.Der Beschluss vom AG über die Einkommenszusammenlegung ist am 16.08 ergangen.

Weiß jemand, wie lange so etwas dauern kann? Oder kann ich davon ausgehen, dass er von der NZ nichts mehr haben will.

Danke schon mal für Antworten

LG
Ballycoola
Gespeichert
 

waldi

Re: Einkommen zusammengelegt
« Antwort #1 am: 31. August 2016, 14:14:44 »

Wie im anderen aktuellen Beitrag hier im Forum zu erfahren ist, sind die Insolvenzverwalter zuweilen etwas träge in der Ausübung ihrer Aufgaben.

Es ist also damit zu rechnen, dass irgendwann Post eintrudelt, mit welcher das Geld angefordert wird, welches aktuell zuviel ausgezahlt wurde.


PS. Was ist eigentlich aus dem Überschuss in der Masse vor zwei Jahren geworden?
« Letzte Änderung: 31. August 2016, 14:21:15 von waldi »
Gespeichert
 

ballycoola

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 52
Re: Einkommen zusammengelegt
« Antwort #2 am: 31. August 2016, 14:29:26 »

??? Ich glaube, da verwechselst du mich.
Gespeichert
 

waldi

Re: Einkommen zusammengelegt
« Antwort #3 am: 31. August 2016, 14:34:07 »

siehe hier:

sehr geehrte frau...
derzeit besteht auf dem massekonto ein überschuss in höhe von .....€ ich bitte nunmehr um rücksendung des beigefügten vordruckes, wie mit dem guthaben verfahren werden soll.......
sollte ich bis zum zuvor genannten zeitpunkt keine rückantwort haben, werde ich den betrag unter verzicht auf den rückforderungsanspruch für die kosten des restschuldbefreiungsverfahrens verwenden und einen möglicherweise verbleibenden überschuss an die insolvenzgläubiger verteilen.

so der o-ton des schreinens.
wie gesagt, die gläubigersumme ist bei weitem noch nicht erreicht.
Gespeichert
 

ballycoola

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 52
Re: Einkommen zusammengelegt
« Antwort #4 am: 31. August 2016, 15:06:57 »

Ach ja, das habe ich auf dem Massekonto belassen für evtl Verfahrenskosten.
 .
Gespeichert
 

ballycoola

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 52
Re: Einkommen zusammengelegt
« Antwort #5 am: 28. September 2016, 10:00:29 »

Hallo,
ich habe mir noch einmal Gedanken wegen meiner Nachzahlung der Betriebsrente gemacht. Der IV hat bis heute immer noch nichts von der Nachzahlung gefordert.

Kann es sein, dass er in der WVP erst eine Nachtragsverteilung dafür beantragen müsste?
Das hat er aber bis heute nicht getan, er hat nur die Zusammenlegung der Renten beantragt, die ja vom Gericht auch so entschieden wurde.

Und wenn ja, wie lange hat er denn Zeit, um eine Nachtragsverteilung zu beantragen?

Gruß
ballycoola
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz