Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ricobico am 14. März 2019, 10:03:48

Titel: Erbe angeben?
Beitrag von: ricobico am 14. März 2019, 10:03:48
Hallo ihr lieben,
Ich habe folgende Situation.
Meine Wohlverhaltensphase endete am 21.02.2019.
Der Eintrag am 22.02.2019 bei Insolvenzbekanntmachungen lautet ja nun das Restschuldbefreiung erteilt wird wenn innerhalb der nächsten 2 Wochen keine Versagungsgründe vorliegen.
Leider ist meine Mutter verstorben.
Meine Mutter starb genau am 22.02.2019.
Ich weiß das ich Geld und ein Teil des Hauses erbe.
Muß ich das nun noch angeben???
Was meint ihr?

Titel: Antw:Erbe angeben?
Beitrag von: Ehefrau am 14. März 2019, 12:32:16
Nein, dass musst du nicht angeben.
Mein herzliches Beileid!
Titel: Antw:Erbe angeben?
Beitrag von: ricobico am 14. März 2019, 16:12:21
Danke für Beileid und Antwort.