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Autor Thema: Erwerbsobliegenheit Beamter im Ruhestand  (Gelesen 3051 mal)

Baumeister1970

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Erwerbsobliegenheit Beamter im Ruhestand
« am: 03. April 2012, 18:43:31 »

 :fuchsteufelswild:
Ich bin zum ersten Mal hier, also wenn ich etwas falsch mache, bitte nicht gleich löschen.

Ich habe einen Beitrag gelesen ( von "der alte") das man als Beamter im Ruhestand keine Erwerbsobliegenheit
mehr hat. Leider erklärt mein Treuhänder das Bestehen einer Erwerbsobliegenheit. Begründung: Die Dienstunfähigkeit bezieht sich nur auf das AMT DES BEAMTEN. Sonst könnte man noch arbeiten. Darauf hätten
die Gläubiger auch einen Anspruch. (Beste Gläubigerbefriedigung)

Ich weiß, nach mehreren Telefonaten, überhaupt nicht mehr was nun stimmt. Woraus kann man den überhaupt erschließen, daß ich als Beamter im Ruhestand ( Asthma-Bronchiale, Lungenfunktionseinschränkung) nicht
der Erwerbsobliegenheit unterliege? Ich brauche eine sichere Aussage, dringend. Ich verzweifele hier noch.

Danke für eine erschöpfende Antwort.

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Der_Alte

  • Gast
Re: Erwerbsobliegenheit Beamter im Ruhestand
« Antwort #1 am: 03. April 2012, 19:19:00 »

Sie sind, so vermute ich, wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Dienstunfähigkeit ist zwar keine Erwerbsunfähigkeit, aber kann auf dasselbe hinauskommen, wenn gleiche Günde für die Zurruhesetzung entscheidend waren.

§ 26 Beamtenstatusgesetz regelt, dass vor einer vorzeiten Versetzung in den Ruhestand zu prüfen ist, ob andere Tätigkeiten im Bereich des Dienstherren, auch geringerwertige, ausgeübt werden können und daher der Ruhestand nicht erforderlich ist.
Diese Prüfung ist eine Pfichtprüfung und bedeutet, dass es keine Möglichkeit gibt, den Beamten überhaupt mit einer Tätigkeit zu betrauen. Das kann zwar auch deshalb gegeben sein, weil keine Stelle verfügbar ist. Meist bedeutet es jedoch, dass die Gesundheitseinschränkungen so weitgehend sind, dass eine Tätigkeit überhaupt nicht mehr möglich ist.
Diese Einschränkungen hat im Übrigen ein Amtsarzt festgestellt.

Nach § 29 Beamtenstatusgesetz ist eine jederzeitige Wiederherstellung des aktiven Beamtenverhältnisses möglich, wenn die Gesundheit des Beamten wieder zulässt.
Wenn also ein Beamter so gesund wäre, dass er eine Erwerbsobliegenheit erfüllen könnte, müsste er einen Antrag stellen, wieder in den aktiven Dienst übernommen zu werden.

Ein vorzeitig aus Krankheitsgründen in den Ruhestand versetzter Beamter ist dann einem Erwerbsunfähigkeitsrentner gleichzusetzen. Und für den besteht schließlich auch keine Erwerbsobliegenheit mehr.

Und eine Erwerbsobliegenheit dient ja auch dazu, ein Einkommen zu erwerben, dass pfändbare Anteile hervorbringt. Welchen Beruf soll ein Beamter ausüben, wenn er doch als ungelernte Kraft auf dem Arbeitsmarkt anzusehen ist. Ich halte es für ausgeschlossen, dass ein solches Arbeitsverhältnis von einer kranken Person erreicht werden kann.
« Letzte Änderung: 03. April 2012, 20:53:10 von Der_Alte »
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Insoman

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Re: Erwerbsobliegenheit Beamter im Ruhestand
« Antwort #2 am: 04. April 2012, 19:26:54 »

Zitat
Ich brauche eine sichere Aussage, dringend

Eine sichere Aussage gibt es leider in diesem Zusammenhang nicht.
Der Alte hat die entscheidenden Gesichtspunkte ja wunderbar herausgearbeitet..
Letztlich läuft es aber auf eine Einzelfallentscheidung hinaus.
Das Problem dabei ist, dass Versagungsanträge vor Erteilung der RSB gestellt werden, bis dahin also erst einmal nichts geschehen wird, die Entscheidung für Ihren speziellen Fall zeitnah herbeizuführen.
Sicherlich spielt der Grad der Dienstunfähigkeit eine wichtige Rolle, genauso wie die Frage, welches (Zusatz)-Einkommen überhaupt zu erzielen wäre..
Um alle Zweifel und Ängste auszuräumen, müssten Sie eben Bewerbungsbemühungen aufnehmen..

Dass sich verschiedene "Berater" hier unterschiedlich äußern, liegt in der Natur der Sache..
Diejenigen jedenfalls, die auf die uneingeschränkte Richtigkeit ihrer Aussagen pochen, sind mit
Vorsicht zu betrachten, denn eine diesbezügliche Amtsgerichtsentscheidung voraussehen zu können, ist seeeehr schwierig.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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