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Autor Thema: Fahrtkosten zur Arbeit  (Gelesen 6221 mal)

turbonix

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Fahrtkosten zur Arbeit
« am: 27. März 2008, 14:51:35 »

Hallo
Ich habe mit meinen TH nur Stress.Während der Insolvenz habe ich noch einen Job gefunden.Soweit so gut.
Bin im Wachgewerbe und arbeite Sonn - und Feiertags, um über de Runden zu kommen.Eine Schicht am Sonntag
von 6-22 Uhr ,also 16 Stunden meint der TH ist normal .Ich dachte die Hälfte dürfte ich zu dem Selbstbehalt
anrechnen.Da ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zur Arbeit komme,muss ich mit dem Auto dahin.
Kilometerpauschale wurde letztes Jahr im August als nicht genügend nachgwiesen abgelehnt.
Bei der zuständigen Rechtspflegerin stosse ich auf taube Ohren.Meine Fragen nun;
Habe ich Anspruch auf erhöhung des pfändungsfreien Mehrbetrages Es sind monatlich 820 km die ich fahren muss.
Vom Arbeitgeber liegt der Rechspflegerin eine Bescheinigung vor.
Wo kann man Klage einreichen? Sich evtl wegen der Vorgehensweise beschweren?
Für Antworten und Tips bedanke ich mich im vorraus
Turbonix
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paps

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Re: Fahrtkosten zur Arbeit
« Antwort #1 am: 27. März 2008, 15:09:08 »

Es sind hier zwei grundsätzliche Probleme zu klären.

Die Arbeitszeit und deren Abrechnung und die Kosten für die Aufrechterhaltung der Erwerbsobligenheiten.

Generell zur Hälfte werden Mehrarbeitsstunden unpfändbar.
Dies müßte aber auf der Abrechnung auch als Mehrarbeit/Überstunden ausgewsisen sein.
Hauptproblem hier dürfte sein, dass die Wochenarbeitszeit fix ist und dafür arbeitsfreie Tage gewährt werden.

Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit unterliegen generell der normalen Pfändung.

Lediglich Schmutz und Erschwernisszulagen wären unpfändbar.


Zu den Fahrtkosten. Bei 820 km im Monat und 20 durchschnittlichen Arbeitstagen haben Sie einen Fahraufwand von 20 km einfach am Tag.
Diese Strecke ist bereits in den Steuertabellen berücksichtigt und verbirgt sich in der Werbunkskostenpauschale.
Sie können also bei dieser geringen Strecke keinen Freibetrag in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Ich persönlich fahre durchschnittlich 1500 km mtl. zur Arbeit.


Eine Erhöhung des Pfändungsfreien müßten Sie direkt bei Gericht und unter Vorlage der Gesamtfixkosten für die Sie aufkommen formlos beantragen.

Ggf käme auch ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (ALGII) in Frage, wenn die familiäre finanzielle Situation sehr schlecht ist.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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