"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Finanzamtschulden bei Insolvenz  (Gelesen 11323 mal)

Samara

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Finanzamtschulden bei Insolvenz
« am: 04. Mai 2009, 15:43:11 »

Guten Tag!
Ich habe mich gerade frisch angemeldet,  da mich etwas tierisch beschäftigt. Ich hoffe, dass ich in der richtigen Kategorie gelandet bin - so ganz kenne ich mich hier noch nicht aus, bin ja noch ganz neu!
Mein Mann ist seit 02/2008 in der Wohlverhaltensphase. Er ist berufstätig und es geht jeden Monat automatisch der pfändbare Betrag an den Treuhänder.
Meine erste Frage:
Als Einleitung: Mein Mann hatte 2005 Steuerrückstände, die wir nicht mehr bezahlen konnten und diese Steuer-Schulden flossen also mit in die Insolvenz, das Finanzamt ist einer der Gläubiger.
Selbstverständlich machen wir jedes Jahr eine Steuererklärung. Da mein Mann im 1. Vierteljahr 2008 noch im Ausland beschäftigt war, zahlte er dafür eine Steuervorauszahlung von 400 Euro.  Ab dem 2. Vierteljahr war er im Innland beschäftigt und somit wurde die Steuer dirket vom Gehalt ans Finanzamt gezahlt. Wir haben nun also gedacht, dass die Vorauszahlung vom letzten Jahr auf jeden fall auf unserem Steuerkonto gutgeschrieben ist und für 2008 anerkannt wird.  Nun haben wir den Steuerbescheid für 2008 bekommen und sie wurde nicht anerkannt - der zuständige Insolvenz-Beamte beim Finanzamt entschied, dass die Vorauszahlung auf das Schulden-Steuerkonto von 2005 umgebucht wurde, da dort ja noch Steuerrückstände offen sind.  Da mein Mann ab dem 2. Vierteljahr eine Beschäftigung im Innland begonnen hat, hätte somit eine Abrechung der Vorauszahlungen eine Gutschrift von diesen 400 Euro ergeben und die gingen dann eben auf besagtes Steuerkonto 2005. Das ist ernüchternd, denn wir hatten ja darauf gebaut, dass diese bereits gezahlten 400 Euro als bereits getilt angerechnet werden für 2008 und somit die Nachzahlung nicht allzu hoch ausfallen würde - das Resultat ist nun aber eine insgesamt Nachzahlung von knapp 600 Euro. Auf meine Frage hin, ob das Einbehalten der 400 Euro nicht eine Bevorzugung eines Gläubigers gleichkommen würde, wurde mir nur gesagt, dass das schon alles seine Ordnung hat und das bei jedem so gemacht wird, der Steuerschulden hat und in Insolvenz ist.
Aber was mich nun wirklich beunruhigt ist folgendes: wenn das Finanzamt schon solche Beträge einbehalten darf, wie sieht es dann überhaupt mit der Restschuldbefreiung beim Finanzamt aus??? Ich habe im Internet die verschiedensten Meinungen gelesen: manche sagen, dass Steuerschulden trotz Insolvenz niemals verschwinden und man diese nach der Insolvenz trotzdem noch abstottern muß. Wo anders heißt es, dass das Finanzamt mit allen anderen Gläubigern gleichgestellt ist und man nach der Restschuldbefreiung auch keine Schulden mehr beim Finanzamt mehr hat... also völlig schuldenfrei ist! Ist man dann wirklich ganz und völlig schuldenfrei? Ich habe große Angst, dass das Finanzamt dann nach den 6 Jahren plötzlich wieder daherkommt und ihre Forderungen holen möchte! Das würde ja den Sinn eines Insolvenzverfahrens in Frage stellen!
Leider ist unser Treuhänder schwer erreichbar, außerdem läßt er es sehr raushängen, was er von Leuten hält, die ihre Schulden durch eine Insolvenz loswerden wollen... nun ja, das macht es nicht gerade einladend mit ihm zu sprechen. Deshalb stelle ich hier noch eine zweite Frage:
Thema Gerichtskosten. Mein Mann hat ja diesen genehmigten Stundungsantrag. Das heißt überall, dass man dann die Gerichtskosten in kleinen Raten abbezahlen kann. Aber was heißt "kleine Raten"? Richten die sich dann nach dem Einkommen? Muß die Gerichtskosten eigentlich jeder zahlen? Eine Nachbarin prahlt damit, dass sie keine Gerichtskosten zahlen müssen wird, weil sie kein Einkommen hat... müssen die Gerichtskosten nur von Leuten bezahlt werden, die wie mein Mann arbeiten und somit Einkommen haben?
Ich habe etwas  Angst, dass die Raten für die Gerichtskosten uns wieder weh tun würden... und wir irgendwie gar nicht mehr rauskommen aus dem Zahlen.
Ich danke für die Geduld beim Lesen und würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar Antworten bekommen würde!
Gruß
Samara
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Finanzamtschulden bei Insolvenz
« Antwort #1 am: 04. Mai 2009, 16:43:10 »

gelesen: manche sagen, dass Steuerschulden trotz Insolvenz niemals verschwinden und man diese nach der Insolvenz trotzdem noch abstottern muß.

-> das ist der allgemeine Unsinn, der immer wieder im Netz verbreitet wird.

Wo anders heißt es, dass das Finanzamt mit allen anderen Gläubigern gleichgestellt ist und man nach der Restschuldbefreiung auch keine Schulden mehr beim Finanzamt mehr hat... also völlig schuldenfrei ist!

-> diese Steuerschulden sind Insolvenzforderungen und werden von der RSB erfasst.

Ist man dann wirklich ganz und völlig schuldenfrei?

-> das ist man nie.


Ich habe große Angst, dass das Finanzamt dann nach den 6 Jahren plötzlich wieder daherkommt und ihre Forderungen holen möchte!

-> das Finanzamt kann in der Zeit der Wohlverhaltensphase mit neuen Steuerguthaben aufrechnen.

Das würde ja den Sinn eines Insolvenzverfahrens in Frage stellen!

-> Nö.

Leider ist unser Treuhänder schwer erreichbar, außerdem läßt er es sehr raushängen, was er von Leuten hält, die ihre Schulden durch eine Insolvenz loswerden wollen...

-> deshalb ist der auch Treuhänder geworden und für das Amt bestens geeignet. Sicherlich wäre es besser für den werten Herrn sich beim FA als Vollstreckungsmensch zu bewerben, die suchen noch. OK, der TH ist dennoch nicht Ihr Berater und muss Ihnen dazu auch keine Auskunft erteilen und wenn doch, muss die Richtigkeit der Antwort jetzt schon anzweifeln. . 



Eine Nachbarin prahlt damit, dass sie keine Gerichtskosten zahlen müssen wird, weil sie kein Einkommen hat...

-> richtig, weil die verfahrenskosten und Mindestvergütung des TH gestundet werden, wenn das Vermögen (Insolvenzmasse) oder Einkommen nicht ausreicht.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Samara

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Finanzamtschulden bei Insolvenz
« Antwort #2 am: 04. Mai 2009, 17:12:47 »

gelesen: manche sagen, dass Steuerschulden trotz Insolvenz niemals verschwinden und man diese nach der Insolvenz trotzdem noch abstottern muß.

-> das ist der allgemeine Unsinn, der immer wieder im Netz verbreitet wird.


Ich bedanke mich sehr für Ihre Antwort, das erleichtert mich nun doch ungemein.

Ist man dann wirklich ganz und völlig schuldenfrei?

-> das ist man nie.


Ich habe große Angst, dass das Finanzamt dann nach den 6 Jahren plötzlich wieder daherkommt und ihre Forderungen holen möchte!

-> das Finanzamt kann in der Zeit der Wohlverhaltensphase mit neuen Steuerguthaben aufrechnen.



Nun gut :cheesy:, mit meiner Frage wollte ich eigentlich nur erforschen, ob nach den 6 Jahren tatsächlich niemand mehr sein Geld fordern kann... in diesem Fall das Finanzamt. Das Aufrechnen während der Wohlverhaltensphase leuchtet mir mittlerweile durchaus ein. Demnach dürfte es ja dann so sein, dass nach der Restschuldbefreiung das Finanzamt wohl keine Steuerguthaben mehr aufrechnen darf - bei evtl. Steuerrückzahlungen müßte diese mein  Mann dann nach der Wohlverhaltensphase wieder erhalten dürfen.

Gruß, Samara

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Finanzamtschulden bei Insolvenz
« Antwort #3 am: 04. Mai 2009, 18:59:57 »

...
Demnach dürfte es ja dann so sein, dass nach der Restschuldbefreiung das Finanzamt wohl keine Steuerguthaben mehr aufrechnen darf - bei evtl. Steuerrückzahlungen müßte diese mein  Mann dann nach der Wohlverhaltensphase wieder erhalten dürfen.

Gruß, Samara
Das ist der Sinn der Restschuldbefreiung.
Die Schulden sind aber nicht weg, sondern uneinbringbar.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Samara

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: Finanzamtschulden bei Insolvenz
« Antwort #4 am: 04. Mai 2009, 22:36:49 »

Danke!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Finanzamtschulden bei Insolvenz
« Antwort #5 am: 05. Mai 2009, 19:02:43 »

Bitte !
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz