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Autor Thema: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 4649 mal)

Fragezeichen

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Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« am: 08. April 2010, 13:28:28 »

Hallo zusammen,

ich habe interessiert die Beiträge gelesen und hoffe, das mein Fragezeichen auf der Stirn durch euch verschwindet.

Folgende Situation:
Ich befinde mich seit dem 28.08.2007 in der Regelinsolvenz. Seit September 2009 bin ich in der Wohlverhaltensphase.

Vom Finanzamt wurde in 2008 gefordert, daß ich meine Einkommensteuererklärung vorlege. Ging nicht, da ich bis dahin bilanzieren mußte und die Kosten für eine Bilanz (ca. € 1.400,00) von meiner Restgehalt nicht zu finanzieren waren.
Daher mußte mein IV diese Bilanz erstellen. Die ESt-Erklärung ist am 30.01.2009 - also noch vor Beginn meiner Wohlverhaltensphase - beim Finanzamt eingegangen (habe ich erst in dieser Woche erfahren). Das Finanamt hat sich mit der Bearbeitung Zeit gelassen und hat den Bescheid am 22.02.2010 erstellt (wohl auch dierekt an meinen IV, denn ich kenne ihn nicht).

Am 26.03.2010 erhielt ich eine Mahnung und am 05.04.2010 die Ankündigung einer Zwangsvollstreckung über ca. € 1.000,00 vom Finanzamt.

Ich war bei dem zuständigen Sachbearbeiter und der hat mir eröffnet, da ich in der Wohlverhaltensphase bin, muß ich zahlen. Mein Einwand, daß meine Wohlverhaltensphase ja nach dem Eingang der ESt-Erklärung begonnen hat, gilt für ihn nicht. Die Wohlverhaltensphase gelte 6 Jahre, also bereits mit Beginn des gesamten Verfahrens.

Meines Wissens wurde die Steuer aus 2007 auch bereits - geschätzt - in der Forderungstabelle erfaßt.

Hat der Mensch vom Finanzamt recht?

Viele Grüße
Ein Fragezeichen
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Feuerwald

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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 08. April 2010, 13:44:53 »

...  da ich in der Wohlverhaltensphase bin, muß ich zahlen. Mein Einwand, daß meine Wohlverhaltensphase ja nach dem Eingang der ESt-Erklärung begonnen hat, gilt für ihn nicht. Die Wohlverhaltensphase gelte 6 Jahre, also bereits mit Beginn des gesamten Verfahrens.

-> ??? verstehe den Denkansatz nicht.  Wenn es eine Insolvenzforderung ist (bezogen auf die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens), dann ist die Zwangsvollstreckung sowohl im Insolvenzverfahren (§ 89 InsO) wie auch im der WVP unzulässig (§ 294 InsO).

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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 08. April 2010, 15:43:07 »

Vielen Dank für die Antwort. So sehe ich das eigentlich auch.

Dieser Denkansatz kommt von einem Sachbearbeiter des Finanzamtes (muß ich es da noch kommentieren?). Hiermit rechtfertigt er, daß ich zahlen muß.

Sollte man da Wiederspruch bzw. Einspruch einlegen?

Da ich nicht wollte, daß ein Vollstreckungsbeamter bei meiner Frau erscheint (ich bin die ganze Woche unterwegs), habe ich mir die € 1.000,00 geliehen und gezahlt. Das war bestimmt ein Fehler, da das Finanzamt noch weitere Forderungen gegen mich hat.

Ich befürchte, daß ich sogar dadurch gegen die Auflagen für die Wohlverhaltsphase verstoßen habe, da ich einem Gläubiger Geld gegeben habe...   Deshalb habe ich meinen IV auch noch nicht informiert.

Viele Grüße
Das doppelte Fragezeichen
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rookie

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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 08. April 2010, 16:18:15 »

Wenn Sie an das  Finanzamt gezahlt haben befürchte ich hier einen schweren Verstoss gegen die Obliegenheiten wenn es eine Insolvenzforderung ist...... :coffee:


Manchmal ist es besser die Dinge so laufen zu lassen wie sie sind....ob der Gerichtsvollzieher nun kommt oder nicht.

Der geht auch wieder und wer insolvent ist muss auch zeitweise mit dem Erscheinen solcher Geister rechnen.

Man sollte sich nicht auf Äusserungen von Mitarbeitern des FA verlassen, die haben nämlich vom Insolvenzrecht nicht die geringste  keine Ahnung.

Hätte an Ihrer Stelle im Vorfeld den Th gefragt.....

Hoffe Sie haben sich jetzt nicht Ihr eigenes Loch gegraben mit der Sache.
« Letzte Änderung: 08. April 2010, 16:30:26 von rookie »
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Feuerwald

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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #4 am: 08. April 2010, 16:49:35 »

ein Vollstreckungsbeamter bei meiner Frau erscheint

- gegen wen richtet sich die Forderung? Gegen Sie alleine oder auch gegen Ihre Frau (gemeinsame Veranlagung)?

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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #5 am: 08. April 2010, 16:58:07 »

Für 2007 hatten wir getrennte Veranlagung.
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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #6 am: 08. April 2010, 17:00:50 »

sorry, also nur gegen mich.
Da meine Frau aber sehr empfindlich ist (allergische Reaktionen wie Gesichtanschwellen usw.) wollte ich ihr den Gerichtvollzieher ersparen.

Also: Geld ist weg, Insolvenzverwalter sollte nichts erfahren?
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rookie

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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #7 am: 08. April 2010, 17:23:15 »

Also: Geld ist weg, Insolvenzverwalter sollte nichts erfahren?


-  :gruebel:....ich würde es sagen..kenne mich da jetzt nicht so speziell aus aber es gibt eine Möglichkeit der "Heilung" von Obliegenheitsverletzungen....

Die Restschuldbefreiung  kann nicht versagt werden, wenn der Schuldner nachträglich mitteilt und den dem Treuhänder vorenthaltenen Betrag bezahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist.

Heisst das Sie u.U. den Betrag nochmal an den Th zahlen müssen...
« Letzte Änderung: 08. April 2010, 17:38:08 von rookie »
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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #8 am: 08. April 2010, 17:49:23 »

Also nochmals € 1.000,00 auftreiben und an den Th überweisen?   :fuchsteufelswild:

Gleichzeitig aber versuchen die zu Unrecht eingetriebenen € 1.000,00 vom Finanzamt zurückfordern?

Oder nur Widerspruch beim Finanzamt einlegen?
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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #9 am: 08. April 2010, 18:37:58 »

Sorry, aber bei mir kommen die Ideen nur scheibchenweise... :rougi:

1. eine Obliegenheitsverletzung kann es nur sein, wenn es eine Insolvenzforderung ist - was das Finanzamt verneint.
2. sowohl die Mahnung, als auch die Androhung der Zwangsvollstreckung waren an meine Frau und mich gerichtet (obwohl für 2007 eine getrennte Veranlagung bestand). Die € 1.000,00 wurden vom Konto meiner Frau überwiesen - ich selbst habe kein Konto mehr (aber das ist ein anderes Thema). Somit habe offiziell nicht ich, sondern meine Frau die Summe überwiesen, da Sie meinte, daß es auch ihre Steuerschulden wären.

Ich nix wissen....  :dntknw:

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rookie

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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #10 am: 08. April 2010, 19:53:35 »

Ich bezweifele dass das FA weiss was ne Insolvenzforderung ist....lassen Sie sich nicht vollabern.


In solchen Sache immer Th kontaktieren....
 
« Letzte Änderung: 08. April 2010, 19:55:31 von rookie »
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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #11 am: 08. April 2010, 20:22:41 »

und der dreht mir dann einen Strick und alles war umsonst...  :puzzled:
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rookie

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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #12 am: 17. April 2010, 13:13:17 »

Gibts was Neues ?
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Feuerwald

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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #13 am: 17. April 2010, 13:33:07 »

sowohl die Mahnung, als auch die Androhung der Zwangsvollstreckung waren an meine Frau und mich gerichtet (obwohl für 2007 eine getrennte Veranlagung bestand). Die € 1.000,00 wurden vom Konto meiner Frau überwiesen -

- den TH geht das m.E. nichts an. Ihre Frau hat eine Steuerforderung die gegen Ihre Frau gerichtet war bezahlt.  Punkt aus. Keine Obliegenheitsverletzung. Ihre Frau sollte zusehen, diese ggf. zu unrecht erhobene Steuerforderung zurückzufordern. Sollte das FA danach erneut versuchen eine Insolvenzforderung, die gegen Sie gerichtet ist, durchzusetzen, wäre auf § 294 InsO zu verweisen und dann evtl. auch der TH zu bitten mal lieb zu schreiben, wobei der TH in der WVP gar nichts muss!



 
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Re: Forderung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #14 am: 20. April 2010, 17:48:43 »

Das hilft mir weiter, danke, puuh
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