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Autor Thema: Fragen zu WVP  (Gelesen 2843 mal)

robertF

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Fragen zu WVP
« am: 11. November 2007, 19:31:05 »

Hallo,
schön das es dieses Forum gibt.   
Ich befinde mich seit 2004 in einer Privatinsolvenz nach gescheiterter Selbstständigkeit  und bis 2010 in der WVP.   Soweit so schlecht. 
Ich arbeite z. zt.   in einer Teilzeitbeschäftigung und erhalte regelmäßig Gehalt was knapp unter der Pfändungsgrenze liegt. Sonst keine Einkünfte.
 Da ich zur Zeit mietfrei und mit geringen Nebenkosten lebe, kann es vorkommen, daß kurzfristig mein Geldvermögen z. B.  auf der Bank über der Pfändungsgrenze liegt.  Habe ich damit ein rechtliches Problem? Kann der TH eine Überprüfung meines Kontostand erreichen? Und was dann?

Wahrscheinlich keine gängige Fragen aber das Leben ist ja nun auch nicht leichtgängig. . .

Soviel erstnal, danke herzlich für Antwort.
Robi
       
PS. : Das Verfassen von Nachrichten geht nur im Zeitlupentempo etwas mühsam. Vielleicht liegt das an den schnatternden smileys
« Letzte Änderung: 11. November 2007, 19:55:45 von robertF »
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Feuerwald

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Re: Fragen zu WVP
« Antwort #1 am: 11. November 2007, 22:34:35 »

"kann es vorkommen, daß kurzfristig mein Geldvermögen z. B.  auf der Bank über der Pfändungsgrenze liegt"

Das könnte allenfalls, wenn überhaupt,  im noch laufendem Insolvenzverfahren Fragen aufwerfen. Da 2004 eröffnet wurde, läuft das Insolvenzverfahren noch ?

Gruss
Feuerwald

 
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robertF

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Re: Fragen zu WVP
« Antwort #2 am: 12. November 2007, 05:55:20 »


Hallo,
danke für die Antwort, nein, es wurde Anfang 2007 beendet.  D. h.  also ich könnte rein theoretisch auch z:B.  ein Sparbuch einrichten und munter drauf los sparen, egal wie hoch der Betrag wird?

Danke+Gruss
Robi
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jafern

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Re: Fragen zu WVP
« Antwort #3 am: 12. November 2007, 06:54:45 »

PS. : Das Verfassen von Nachrichten geht nur im Zeitlupentempo etwas mühsam. Vielleicht liegt das an den schnatternden smileys

Hallo Robi,

ist dieses Problem nach wie vor da, oder war es beim zweiten Posting schon wieder weg?

Höre zum ersten Mal davon, daher würde es mich interessieren, ob es evtl. nur temporär war.

Danke + Gruß
José
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
 

robertF

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Re: Fragen zu WVP
« Antwort #4 am: 12. November 2007, 08:37:36 »


 Hallo Jose,

 jetzt mit dieser Nachricht ist das Zeitlupenproblem nicht mehr da.  Allerdings kann es gestern abend nicht meine Internet Verbindung gewesen sein als Fehlerquelle, da andere Seiten ok waren.

Gruss
Robi
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Feuerwald

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Re: Fragen zu WVP
« Antwort #5 am: 12. November 2007, 14:03:06 »

"D. h.  also ich könnte rein theoretisch auch z:B.  ein Sparbuch einrichten und munter drauf los sparen, egal wie hoch der Betrag wird?"

Ja, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fällt das Verwaltungs-/Verfügungsrecht über (Neu)Vermögen wieder an den "Schuldner" zurück.  Vermögen kann gebildet werden und wird nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst. 

Gruss
Feuerwald



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