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Autor Thema: gerichtskosten  (Gelesen 1459 mal)

Momo72

gerichtskosten
« am: 26. Januar 2016, 16:51:12 »

mein mann ist derzeit in der PI (WVP)
nächstes jahr im april sind die 6 jahre rum. nun habe ich eine frage zu den gerichtskosten. mein mann hatte eine umschulung gemacht, seit july 15 geht er wieder arbeiten. im schnitt werden 70 euro pro monat an den TH abgeführt. mal bischen mehr mal weniger. bis april 17 sollten also ca 1500 Euro im Topf sein. wird dieses geld nun erstmal genommen um die kosten für TH und gericht zu decken? oder sollten wir lieber schon mal anfangen geld zu sparen damit wir die gerichtskosten dann wenn es soweit ist auch zahlen können?

lg
momo
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: gerichtskosten
« Antwort #1 am: 27. Januar 2016, 21:34:34 »

Das vorhandene Geld geht solange in die Kosten bis sie bezahlt wären.
Ansonsten ruhig die Erteilung der RSB die danach folgende Rechnung abwarten.
Und Sparen ist immer gut.
Gespeichert
 
 

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