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Autor Thema: gültigkeit eines gerichtsbeschlusses  (Gelesen 2058 mal)

Momo72

gültigkeit eines gerichtsbeschlusses
« am: 03. September 2016, 13:50:14 »

hallo ihr lieben
ich hoffe sehr ihr könnt uns nochmal helfen denn diesmal hab ich ein etwas kompliziertes (wie mir zumindest scheint) anliegen
mein mann ist in einer PI und seit einiger zeit in der WVP (april 17 ist er durch  :juchu: )

nun geht es um einen gerichtsbeschluß aus dem jahre 2012

mein mann hatte schon vordem einen freibetrag bei gericht beantragt wegen seiner strecke die er zur arbeit fuhr (53 km) es gab einen beschluß über einen solchen über knapp 300 euro. dann wurde mein mann innerhalb der firma versetzt und hatte nur noch 36 km zu fahren. wir haben dies dem gericht und dem TH mitgeteilt. der TH hat eine herabsetzung des freibetrags beantragt. so wurden aus den 300 euro 75,60

nun hat mein mann zwischenzeitlich eine umschulung gemacht und hat derzeit einen arbeitsplatz mehr oder weniger gleich bei uns um die ecke (ca 8 km)
er hat nun die erst abrechnung bekommen und uns schien der betrag der an den TH angetreten wurde als viel zu niedrig konnten uns aber auch keinen reim daraus machen wie sie auf den betrag gekommen sind. also hat mein mann in der abteilung angerufen und dort gefragt. dort wurde ihm mitgeteilt das ja ein gerichtsbeschluß vorläge über diesen freibetrag von 75,60 euro.
nun zu unserer frage. wird der beschluß nicht automatisch hinfällig wenn mein mann nicht mehr in der firma arbeitet bzw einen anderen anfahrtweg hat? oder hätte der TH wie auch im letzten beschluß steht erst wieder beantragen müssen das der beschluß nicht mehr gilt?
in dem beschluß steht nicht der name der firmal aufgeführt sondern nur die entsprechende entfernung um die es geht.
wir sind da erstmal ratlos und wären über hilfe froh. wir haben auch eigentlich keine lust das jetzt immer zuwenig abgetreten wird und wir müssen es dann nachzahlen. nach der umschulung hatte mein mann schon 2 andere arbeitgeber (zeitarbeitsfirmen) dort wurde der freibetrag nicht mit angerechnet

lg
momo
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waldi

Re: gültigkeit eines gerichtsbeschlusses
« Antwort #1 am: 03. September 2016, 19:07:29 »

Zitat
hätte der TH wie auch im letzten beschluß steht erst wieder beantragen müssen, dass der beschluß nicht mehr gilt?
Ja.

Die Frage ist, ob der TH einfach nur gepennt hat, oder ob ihm nicht ausreichend Information vorlag, aus welcher der nun fast fußläufige Weg zur Arbeitsstätte ersichtlich ist.

Zwei Möglichkeiten schlage ich vor:

1. Ihr informiert den TH (nochmals) über den nicht mehr notwendigen Freibetrag.

2. Ihr wartet, bis sich unser hutschwenkener User "HausH" zu Wort meldet und vertraut seiner Standard-Empfehlung, den schlafenden TH nicht zu wecken.
Gespeichert
 

Momo72

Re: gültigkeit eines gerichtsbeschlusses
« Antwort #2 am: 04. September 2016, 00:26:14 »

erstmal danke für deine antwort

das dem TH nun ausreichend infos vorliegen das der freibetrag nicht mehr nötig (bzw nicht mehr aktuell) ist, sollte es reichen das wir ihm und auch dem gericht jederzeit über den jeweiligen arbeiterwechsel unterrichtet haben? oder müssen wir explizit dabei schreiben das sich dann auch die strecke zur arbeit verringert hat?
 :gruebel:
frage ist hier ob wir dazu verpflichtet sind ihn drauf hinzuweisen was sein job ist????
ich als TH hätte zB wenn ich die info bekommen hätte das ein arbeitgeberwechsel erfolgt ist pauschal erstmal beantragt das der freibetrag wegfällt. ich seh das so wenn er das nicht macht ist das ja nicht unser verschulden..
oder wie ist da eure meinung?
lg
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waldi

Re: gültigkeit eines gerichtsbeschlusses
« Antwort #3 am: 04. September 2016, 10:38:10 »

Wenn ich den TH explizit darüber informiere, dass der Arbeitsweg 53 km beträgt, und ihn dann explizit informiere, dass der Weg nur noch 36 km beträgt, liegt es auf der Hand, dass ich ihn bzw. das Gericht auch explizit darüber informiere, dass es nun nur noch 8 km sind.
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Momo72

Re: gültigkeit eines gerichtsbeschlusses
« Antwort #4 am: 05. September 2016, 22:50:20 »

wie auch immer. nachdem mein mann eine neue stelle hatte und keine 53 km mehr fahren mußte hat der TH ohne hinweiß von uns den antrag gestellt das der beschluß hinfällig wird. wir haben dann gleich wieder einen freibetrag beantragt.
wir werden jetzt in einem kurzem schreiben einfach drauf hinweisen.
damit wir auf der sicheren seite sind.
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