"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Hauptberuflich tätig und dann noch zusätzliche Teilzeitstelle?  (Gelesen 1368 mal)

bayernmaus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17

Hallo zusammen.

Ich befinde mich noch bis ca. 02/2016 in der WVP.

Nun habe ich seit geraumer Zeit einen Nebenjob auf 450,- € Basis, den ich ganz normal zur hälfte zu meinem Haupteinkommen dazu addiere und danach die Pfändungshöhe berechne.

Nun ist es so, dass mein Arbeitgeber ab 01.01.2015 (wegen dem Mindestlohn) nur noch auf Teilzeit beschäftigen wird.

Das bedeutet, dass ich meinen Verdienst dort versteuern muss (Lohnsteuerklasse 6) und es eine Teilzeitstelle ist.

Wie läuft das denn dann mit der Pfändung?

Wird das auch nur zur hälfte angerrechnet?

Das ist für mich ausschlaggebend, ob ich das weitermache oder nicht.

Ganz lieben Dank für Eure Hilfe :)

Gruß

Sabrina
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz