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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Heirat und Kind, was nun?  (Gelesen 4587 mal)

robert0308

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Heirat und Kind, was nun?
« am: 10. Juli 2011, 16:58:47 »

Hallo liebes Forum,

ich bin seit ca. 3 jahre in der Wohlverhaltensphase.

Nun habe ich Anfang Juni meine Freundin geheiratet. Diese ist in einer Vollbeschäftigung, verdient ungefähr 1000 netto, während ich netto ca. 1400 bekomme. Von diesen 1400 wird der pfändbare Teil einbehalten.
Die zweite Frage: Meine Frau ist nun schwanger geworden, ihr Arbeitsvertrag läuft noch bis Ende des Monats. Ob sie weiter beschäftigt wird, wissen wir noch nciht, wegen der schwangerschaft.
Sie würde dann ja Arbeitslosengeld bekommen. Währe sie dann ggf. unterhaltsberechtigt?
Ab wann wird das Kind unterhaltsberechtigt? Muss es bei mir auf die Lohnsteuerkarte, oder jeder 0,5 Kinder?

Vielen Dank für Eure Antworten und Tips.

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Der_Alte

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #1 am: 10. Juli 2011, 18:07:57 »

Herzlichen Glückwunsch zunächst einmal.
Die frisch gebackene Ehefrau ist ab dem Tag der Eheschließung als unterhaltsberechtigte Person anzuerkennen. Daran kann nur der Beschluss des Insolvenzgerichts etwas ändern.
Ich rate dringend dazu, die Steuerlasse 4 für beide zu behalten, zum einen wirkt sich das auf die Höhe des Erziehungsgeldes aus, zum anderen würde ansonsten der Anteil der Pfändung höher; das könnte beim Lohnsteuerjahresausgleich negative Folgen haben. Bei Steuerklasse 4 bekommt jeder 0,5 Kinderfreibeträge eingetragen.
Das Kind wird ab dem Tag der Geburt zur unterhaltsberechtigten Person, das hat mit den steuerlichen Freibeträgen nichts zu tun.
Wenn die Frau danach nicht mehr arbeitet, weil sie die Kindererziehung übernimmt, ist der Wechsel in die Steuerklasse drei wahrscheinlich nicht sinnvoll, da ab 1640 € eine Pfändung erfolgt. Da Sie in der WVP sind kann man sich die überschüssig gezahlten Steuern lieber am Jahresende zurückholen, zumal wegen des Erziehungsgeld noch der Progressinsvorbehalt eingerechnet werden muss.
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robert0308

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #2 am: 10. Juli 2011, 18:13:35 »

Danke für die Antwort, aber an wen kann ich mich deswegen wenden?

Bei meiner letzten Abrechnung wurde meine Frau nicht als unterhaltpflichtige Person berechnet.
Oder hat das mit dem Datum zu Tun? Heirat war am 04.06.

Wem muss ich mitteilen, das meine Frau unterhaltsberechtigt ist?

Mein TH meinte, das sie max. 500 Verdienen darf, damit sie in als Unterhaltspflichtige Person gilt!
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Der_Alte

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #3 am: 10. Juli 2011, 20:49:36 »

Die Meldung muss an den Arbeitgeber gehen, der die Pfändung berechnet. Eigentlich hätte er das nach der Mitteilung der Heirat von allein machen müssen, deshalb sofort nachhaken und auffordern, dass er bei der nächsten Abrechnung eine unterhaltsberechtigte Person berücksichtigen soll.

Der Treuhänder kann viel wollen und liegt mit der Einschätzung auch nicht falsch, aber ohne Entscheidung des Gerichts gilt die Ehefrau als unterhaltsberechtigt. Da hat er selbst keine Entscheidungsbefugnis. Er könnte natürlich einen Antrag bei Gericht stellen, aber bis zu deren Entscheidung bleibt sie unterhaltsberechtigt.
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robert0308

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #4 am: 10. Juli 2011, 21:01:19 »

ok, dann werde ich morgen mal im personalbüro anrufen :-)

Kann ich dadurch Ärger bekommen, wenn dann eine Unterhaltspflichtige person berechnet wird?

___________
Anderes Anliegen dazu: muss ich beim Amtsgericht meine Namensänderung bekannt geben? oder macht dieses der treuhänder?

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Der_Alte

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #5 am: 11. Juli 2011, 10:44:42 »

Warum sollte es Ärger geben. Dem Personalbüro kann es egal sein und der Treuhänder hat sich an die Gesetze zu halten.
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robert0308

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #6 am: 11. Juli 2011, 11:28:52 »

So, nun habe ich mit dem Personalbüro telefoniert. Diese haben sich dafür entshculdigt, das die es schon nicht bei der letzten Abrechnung gesehen haben.

Werde nun mal der Dinge abwarten, die nun passieren.

Werde aber weiterhin einen kleinen Betrag an den TH überweisen, damit die Schlußrechnung nicht so hoch sein wird  :cheesy:

Oder macht das keinen Sinn?
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Der_Alte

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #7 am: 11. Juli 2011, 12:39:29 »

Aktuell wird ja immer noch etwas gepfändet werden bei 1600 Netto, also warum zahlen?
Bei den bisher geleisteten Zahlungen dürften die Kosten für Gericht und Treuhänder aus dem Insolvenzverfahren doch wohl erledigt sein. In der WVP sind es dann 119 € pro Jahr, die würde ich mir einfach beiseite legen und auf die Rechnung warten.
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Angestellte80

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #8 am: 11. Juli 2011, 15:57:57 »

Der Alte ich muss dir mal entscheiden widersprechen. Bei Steuerklasse 4 und einem Kind erhält jeder 1 Kinderfreibetrag. Bei 3 und 5 oder 1 und 2 (bei getrennt lebenden) kann jeder 0,5 Kinderfreibeträge bekommen. Aber bei Steuerklasse 4 bekommt jedes Elternteil einen vollen Kinderfreibetrag!
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Der_Alte

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #9 am: 11. Juli 2011, 16:43:38 »

Hast Recht!
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robert0308

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #10 am: 11. Juli 2011, 19:33:29 »

kann mir jemand das mal genauer erklären?

siehe Anhang
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Insokalle

Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #11 am: 11. Juli 2011, 20:00:21 »

Sieht aus wie die Seite 2 einer Abrechnung des TH. Wann genau war jetzt die Verfahrensaufhebung?
Seite 1 mit der Überschrift fehlt zwar. Die ausgewiesene Vergütung nach § 14 InsVV lässt aber auf eine Jahresabrechnung nach Verfahrensaufhebung schließen.
Der TH hat nicht den Gesamtbetrag an die Gläubiger ausgeschüttet, sondern nur 1.000,00 €. Der Bestand (zu wann?) betrug noch etwa 2.100 €. Davon könnten weitere Verfahrenskosten beglichen werden. Das wäre gar nicht so ungeschickt und mögl. auch vorteilhaft für den Schuldner.
Sind die Verfahrenskosten gestundet?
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robert0308

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #12 am: 11. Juli 2011, 20:45:12 »

habe da die persönlichen Daten rausgenommen, habe die Abrechnung letzten Monat bekommen.

Verfahrenseröffnung war Juni 2008.

"die Summer der bei Ihnen im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen beläuft sich auf € 10.765,58. "


 


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Insoman

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #13 am: 11. Juli 2011, 23:41:38 »

@robert0308
Zitat
ich bin seit ca. 3 jahre in der Wohlverhaltensphase.
Zitat
Verfahrenseröffnung war Juni 2008.

ja,was denn nun?

Inso-Eröffnung vor drei Jahren oder seit 3 Jahren in der WVP?
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

robert0308

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Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #14 am: 12. Juli 2011, 06:32:41 »

Beschluss

Die Laufzeit der Abtrtung (Wohlverhaltensperiode) beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 26.06.2008

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Insokalle

Re: Heirat und Kind, was nun?
« Antwort #15 am: 12. Juli 2011, 10:04:53 »

Nach einschlägiger Meinung beginnt die WVP erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Eine Frage kann nur präzise beantwortet werden, wenn auch die Informationen umfassend sind. Fehlt die Hälfte, ist eine Antwort idR nur spekulativ.
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