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Autor Thema: Insolvenzverwalter verlangt Pfändungsrückzahlung für ein Jahr  (Gelesen 1826 mal)

Sonne1

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Hallo,

ich bin seit dem 12.09.2008 in der Wohlverhaltensperiode. Am 16.08.2008 habe ich geheiratet und meinem TH mitgeteilt, dass ich geheiratet habe. Aufgrund dessen wollte er eine Heiratsurkunde sehen. Ende September habe ich zum ersten Mal nach der Heirat meine neue Lohnabrechnung erhalten und festgestellt, dass weniger an den TH gepfändet wurde.
Deshalb habe ich mich mit meinem TH (sein Angestellter, den TH kenne ich nicht, nur vom Papier) in Verbindung gesetzt und ihm dieses mitgeteilt und auch das mein Ehemann ein eigenes Einkommen hat. Weiterhin habe ich meine Einkommensteuer von 2008 mit sämtlichen Unterlagen auch die von meinem Mann im Februar diesen Jahres an die Kanzlei gesandt. Die Pfändungen sind aber weiterhin niedriger als vor meiner Heirat. Ich war auch bei meinem AG und habe gesagt, dass er mehr überweisen müsste, da mein Ehemann ein eigenes Einkommen hat. Mein AG hat nur gesagt, dass ihm kein gerichtlicher Beschluss vorliegt und er deshalb auch nicht die Unterhaltsverpflichtungen ändern könnte.

Jetzt kam zum ersten Mal der Jahresfragebogen, den ich mit allen Angaben versehen habe, Kindergeld, Kindesunterhalt, Einkommen des Partners mit allen Lohnabrechnungen habe ich diesen Fragenbogen an den TH gefaxt.

So nun komme ich zu meinen Fragen:

1. Kann der TH das Geld was zu wenig gepfändet wurde nachfordern obwohl ich doch alle     Angaben gemacht habe?

2. Wird mir jetzt die Restschuldbefreiung verwehrt?

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG

Sonne
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"Alles wird gut"
 

ThoFa

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Re: Insolvenzverwalter verlangt Pfändungsrückzahlung für ein Jahr
« Antwort #1 am: 21. September 2009, 09:10:26 »

Hallo,

zweimal nein.

MfG

ThoFa
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