"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Jahresabrechnung Strom / Gas  (Gelesen 2610 mal)

tatzenbaer

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 41
Jahresabrechnung Strom / Gas
« am: 04. Mai 2013, 11:29:53 »

Hallo,

habe meine Jahresabrechnung für 2012 erhalten und soll nun
ca. 500 Euro nachzahlen. Da ich privatinsolvent bin kann ich aber lediglich
Raten in Höhe von 50 Euro anbieten. Bisher ist der Energieversorger nicht
auf meine Bitte eingegangen und hat einfach noch eine Mahnung geschickt, eigebettet in die üblichen Drohungen.
Was kann ich tun? Habe ich in der Inso (WVP) überhaupt Möglichkeiten?
Ich weiß nur, daß ich den vollen Betrag nicht sofort verfügbar habe...

Bitte helft mir und gebt mir Rat - Danke.

Tatzenbaer
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Jahresabrechnung Strom / Gas
« Antwort #1 am: 04. Mai 2013, 11:35:59 »

Ob die nun wollen oder nicht, ich würde einfach angemessene Teilzahlungen leisten.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Jahresabrechnung Strom / Gas
« Antwort #2 am: 05. Mai 2013, 13:44:18 »

Ich bin Einkommenssteuerpflichtig.
Trotz meiner Inso musste ich im vergangenden Jahr meine Steuern ans Finanzamt abführen.
Nun hatte ich das Glück, das mein Steuerberater die Möglichkeit hatte dies noch bis Ende des Jahres zusammen zu bekommen.
Was sagt denn dein TH dazu ?
Meine Steuerschuld hat jetzt in der laufenden Inso auch nichts mit der der INSO zu tun.
Das Finanzamt wird auch nicht in die Gläubigerliste eingetragen wenn du schon in Inso bist.
Es gibt nacjh meiner ansicht nur zwei Möglichkeiten.
Entweder lässt sdich dein Energieversorger auf die Möglichkeit der Teilzahlung ein oder du bekommst auf kurz oder lang Probleme mittels versagung der WSB.
Allerdings ist mir auch klar, dass es in den meisten Fällen sowieso ein Problem darstellt.
Zunächst einmal muss jeder Bürger ja auch an den Versorger den monatlichen Abschlag zahlen.
Dazu kämme dann der Betrag aus der Teilzahlung des Restbestandes aus dem Vorjahr.
Meist ein Teufelskreis in sowieso meist knappen Haushaltskassen.
Ja und die Lebenshaltungskosten bleiben aucch nicht wie sie sind.
Gespeichert
 

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Re: Jahresabrechnung Strom / Gas
« Antwort #3 am: 05. Mai 2013, 16:33:23 »

Prinz Eisenherz: "Entweder lässt sdich dein Energieversorger auf die Möglichkeit der Teilzahlung ein oder du bekommst auf kurz oder lang Probleme mittels versagung der WSB."

Diese neuen Schulden beim Energieversorger haben nichts mit der Versagung zutun.


Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Jahresabrechnung Strom / Gas
« Antwort #4 am: 05. Mai 2013, 20:01:52 »

Ja eigentlich wollte ich es heute morgen auch sagen.

Eigentlich ist mir das auch bewusst.
Auch meine Steuer hat mit der Versagung nichts zu tun und kann auch nicht als forderung angemeldet werden.
Das Finanzamt müsste sich wohl oder übel auf eine Ratenzahlung einlassen.
In manchen Fällen wird es sicherlich dazu kommen, dass Erstattungen dann eingehalten werden.
Allerdings Problemlos ist das ganze nicht.
Wenn es tatsächlich so kommen würde, dass man die zurückliegende Forderung des Versorgers nicht zahlen könnte sind dies doch schon wieder mal neue Schulden.
Ich zahle derzeit für meine Wohnung 84 € Abschlag.
Nun wenn denn nun noch die von dir beschriebene Ratenzahlung dazukommt sind das ja schon 134 € kosten.
Verstehst du wie ich es meine.
Nun weiß ich ja nicht ob sich das auf die von dir gezahlten kosten für STROM und GAS gilt oder beides getrennt.
Ich zahle aber für beide Abschläge je einen getrennten betrag.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz