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Autor Thema: Jahressondervergütung  (Gelesen 4421 mal)

zockerman

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Jahressondervergütung
« am: 18. Dezember 2010, 13:28:45 »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Brechnung des pfändbaren Einkommens mit der Zahlung der Jahressondervergütung im Dezember.
Meine Lohnabrechnungen schicke ich selbst zum TH, und musste auch noch nie einen pfändbaren Betrag überweisen. Mein monatliches Brutto ist 2150€ + einen steuerfreien Zuschuss für die Kinderkrippe von 340€. Das zusammen ergibt bei Steuerklasse 1 und einem Kinderfreibetrag von 0,5 ein Netto von 1443€ + 340€ Zuschuss. Ich bin 2 Kindern unterhalspflichtig. 

Die große Frage stellt sich mir bei meiner Lohnabrechnung im Dezember. Da kommt eine Jahressondervergütung von 3000€ Brutto hinzu, was bedeuten wird das ich ein Brutto von 5150€ + 340€ Kinderkrippe bekommen werde. Mit einem Gehaltsrechner habe ich jetzt erechnet das dies 2943€ Netto + 340€ Kinderkrippe ergibt. Wenn ich jetzt die Pfändungstabelle betrachte, müsste ich bei 2 unterhaltspflichtigen Kindern 547,01€ abführen, womit 2396€ + 340€ Zuschuss übrigbleiben würde??? Kann ich das so rechnen, oder wird die Jahressondervergütung anders behandelt als Arbeitslohn ??? Sie wird nämlich als JSV in der Abrechnung aufgeführt. Oder wird die JSV wie Weihnachtsgeld behandelt = 500€ bleiben bei mir ???  :dntknw:

Bin wirklich über jeden Tip dankbar. Mein Rechtsbeistand hat mir zwar auf dem Weg in die Insolvenz geholfen, ich habe auch einen Haufen Geld bezahlt damit er mich auf dem "ganzen" Weg begleitet, aber ich bekomme ihn nicht mal mehr an das Telefon, und auf E-Mails auch leider keine Antwort um solche Fragen beantwortet zu bekommen. 

mfg zockerman
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Fallera

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Re: Jahressondervergütung
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2010, 15:56:31 »

Wenn es sich um eine einmalige Sondervergütung handelt und keine Regelmäßige Zahlung ist so sollte es nach §850a unpfändbar sein.

Als was ist es in der Abrechnung deklariert?
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Kurt Cobain
 

zockerman

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Re: Jahressondervergütung
« Antwort #2 am: 18. Dezember 2010, 16:48:21 »

Hallo Fallera,

danke für die schnelle Antwort. Eigentlich ist es doch eine regelmäßige Zahlung, nämlich immer zu Weihnachten. Aber ebend eigentlich doch auch nicht immer. Vorletztes Jahr waren es im Dezember 900 €, die als "Sonderzahlung Lohn" deklariert wurde. Letztes Jahr gab es eine Zahlung von 990 € die einfach auf das Brutto im Januar, ohne eine besondere deklarierung aufgerechnet wurden. Ich weiss es leider nicht genau, wie es dieses Jahr aufgeführt wird. Bei den Beträgen aus dem letzten und vorletztem Jahr habe ich auch nie eine Antwort vom TH zu meinen Lohnabrechnungen bekommen. ( eigentlich noch nie auf irgendetwas! ) Aber diesmal ist es ja auch ein ganz anderer Betrag um den es geht. Durch Recherchen hier im Forum bin ich auf diese Varianten gekommen:

- wenn es eine Prämie ist = 100% gepfändet werden kann
- wenn es als Weihnachtsgeld betrachtet wird = 500€ würden bleiben
- wenn es als JSV betrachtet und
Zitat
"keine Regelmäßige Zahlung ist so sollte es nach §850a unpfändbar sein"
  - wäre natürlich schön
- wenn es als JSV betrachtet und als regelmäßige Zahlung betrachtet wird = ???
- wenn es als Brutto Gesamt betrachtet wird = meine Rechnung von oben ?

siehst Du das genauso ?

mfg Zm
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Fallera

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Re: Jahressondervergütung
« Antwort #3 am: 18. Dezember 2010, 17:42:34 »

- wenn es eine Prämie ist = 100% gepfändet werden kann
regelmäßige Zahlungen gelten als Einkommen und sind demnach pfändbar lt. Tabelle.

- wenn es als Weihnachtsgeld betrachtet wird = 500€ würden bleiben
Wenn es als Weihnachtsgeld vergütet wird was ich aufgrund des Auszahlungszeitpunktes für wahrscheinlich halte so müsste die Rechnung wie folgt aussehen:
Gesamtbrutto Dezember: 5.150 EUR
abzgl. Steuern und Sozialvers. Ausgaben
= Gesamtnetto Dezember: 2.943 EUR
abzgl. 500 EUR Freibetrag = 2.443 EUR pfändungsmaßgebendes Netto
bei 2 Unterhaltsberechtigten Personen würden somit: 351,01 EUR gepfändet werden.
Wie das bez. des Kindergrippenzuschlags gehandhabt wird bin ich mir nicht 100% sicher.

- wenn es als JSV betrachtet und
Zitat
"keine Regelmäßige Zahlung ist so sollte es nach §850a unpfändbar sein"
  - wäre natürlich schön

- wenn es als JSV betrachtet und als regelmäßige Zahlung betrachtet wird = Pfändbar als Arbeitseinkommen gemäß Tabelle.
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zockerman

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Re: Jahressondervergütung
« Antwort #4 am: 18. Dezember 2010, 20:35:09 »

Hallo Fallera,

nochmals Danke für die Antwort. Ich war mir vorher nicht sicher ob ich/wir überhaupt etwas von dieser Zahlung haben. Wie es scheint bleibt ja tatsächlich in allen Variationen etwas übrig, wobei mir Variante Einmalzahlung "JSV" wohl am besten gefallen würde ;-)

Ich werde berichten was dann herausgekommen ist.

Vielen lieben Dank für die Infos.
Ich wünsche schöne Feiertage und einen "guten Rutsch".

mfg Zm
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zockerman

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Re: Jahressondervergütung
« Antwort #5 am: 28. Januar 2011, 15:48:37 »

Hallo zusammen,

ich habe jetzt die Lohnabrechnung vor mir liegen. Es ist als "Zielvereinbarung Bonus" ausgewiesen  :gruebel:
So sieht es aus :

- Gehalt 2150
- Zielvereinbarung Bonus 3000
- Kinderkrippenzuschuss 340

Abzüge bla bla
.
.
Überweisung 3398,18

Was bedeutet das jetzt genau ???
= Prämie und alles weg  :cry:
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paps

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Re: Jahressondervergütung
« Antwort #6 am: 28. Januar 2011, 16:38:29 »

Grob überschlagen ist es ja richtig.
Dabei unterstelle ich den geldwerten Vorteil für die Kindergrippenzahlung

Zuvor: 1443€ + 340 = 1.783,- Auszahlung
Jetzt:               3.398,- Auszahlung     

Pfändungsberechnung:   -> 3020,- sind abzuführen:   583,-
                     über 3020,- alles abzuführen:  378,-
                                    Gesamt.         961,-
Verbleibendes Netto:   2.437,-also ca. 650,- mehr als normal
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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zockerman

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Re: Jahressondervergütung
« Antwort #7 am: 28. Januar 2011, 16:45:31 »

Hallo Paps,

Danke für die schnelle Rückmeldung.
Dann hoffe ich, das dies der Insolvenzverwalter genauso sieht.


mfg Zm
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