"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: kann ein gläubiger in der wvp wieder pfänden?  (Gelesen 1808 mal)

elga

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
kann ein gläubiger in der wvp wieder pfänden?
« am: 26. März 2015, 17:35:07 »

hallo,
ich bin jetzt in der wvp und heute beim rumstöbern über rechte und pflichten auf den § 201 Inso gestoßen.
lese ich das da richtig? können meine gläubiger jetzt während der wvp wieder bei mir pfänden? oder geht das nur, wenn vor der inso schon ein beschluss bestand?

gruß elga
Gespeichert
 

Insokalle

Re: kann ein gläubiger in der wvp wieder pfänden?
« Antwort #1 am: 26. März 2015, 18:08:23 »

Sie hätten weiter stöbern sollen.
§ 294 Abs. 1 InsO aF: Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind während der Laufzeit der Abtretungserklärung nicht zulässig.

Insolvenzgläubiger dürfen also in der WVP nicht vollstrecken. Neugläubiger dagegen dürfen vollstrecken.
Gespeichert
 

elga

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 143
Re: kann ein gläubiger in der wvp wieder pfänden?
« Antwort #2 am: 27. März 2015, 10:39:15 »

phu, danke Insokralle, da bin ich beruhigt.
neue schulden habe ich natürlich nicht gemacht
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz