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Autor Thema: Krankenkasse fordert Beiträge nach!  (Gelesen 1917 mal)

taschenlampe

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Krankenkasse fordert Beiträge nach!
« am: 23. Januar 2012, 11:07:51 »

Hallo!
vor 4 Wochen erhielt ich plötzlich Post vom Gerichtsvollzieher. Die Krankenkasse will plötzlich Beiträge nach Inso-Eröffnung beitreiben. Ich habe 2007 Inso angemeldet und war freiwillig versichert (Höchstbeitragssatz). Während der Inso hatte ich zeitweise einen 400 Euro-Job. Angeblich haben sie mir einen Fragebogen zum Einkommen zugesandt per Post. Hab ich aber nie erhalten. Dafür kann ich 2 Zeugen benennen, die zum selben Briefkasten Zugang haben. Vor 2 Jahren hab ich die Mitgliedschaft beendet und bin seitdem Privat versichert. Bei dem Wechsel und der Kündigung brauchte ich Unterlagen von der alten KK, aber auch da hat niemand mit nur einem Wort die Rückstände angesprochen.
Ich dachte, mein Arbeitgeber zahlt für mich die Krankenkasse bei meinem 400 Euro-Job.
Ich fiel also aus allen Wolken, als der GVZ plötzlich auftauchte.
Nun hab ich der KK angeboten, mein Einkommen aus der betreffenden Zeit nachzuweisen anhand von Steuererklärungen und Gehaltsabrechnungen. Der von ihnen geforderte Betrag übersteigt um einiges das, was ich tatsächlich verdient habe. Zudem wollen sie Säumniszuschläge in Höhe von 45% der angeblichen Beiträge! Das steht, finde ich, in keinem Verhältnis! Zudem hab ich nie eine Mahnung bekommen, in der die Säumniszuschläge ausgewiesen und festgesetzt sind. Das Finanzamt mahnt doch auch monatlich, wenn man nicht zahlt und teilt einem die aufgelaufenen SZ mit... muss das die Krankenkasse nicht ebenso machen?

Ich frage mich nun: wieso kommt die KK plötzlich 2 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft mit dieser Nachforderung und hat vordem nie gemahnt? Hätten sie nicht schon längst kündigen müssen, wenn keine Beiträge bezahlt werden? Warum haben die das stillschweigend auflaufen lassen und kommen nun mit dieser horrenden Summe daher? Sieht für mich na einer neuen Methode des Cash-Managements bei denen aus. Wir kucken mal, was wir bei dem/der noch rausquetschen können...

Ich habe denen im Telefonat und schriftlich mitgeteilt, dass ich a) die Summe nicht aufbringen kann (ich hab ja nicht mal annähernd soviel verdient wie die nun anbeiträge plus SZ einfordern) und b) bereit bin, dass zu zahlen, was ihnen zustehen würde. anderenfalls müsse ich nach ablauf meiner Inso dies Jahr im Herbst 2012 erneut Inso anmelden.

Die werden wohl jetzt anstreben, mich zum Offenbahrungseid zu laden über den GVZ.
Welche Auswirkungen hat sowas auf die WVP und Restschuldbefreiung?
Ich kann ja kaum in der Inso-Zeit erneut Inso anmelden, oder?

Ich bin echt ratlos, wie ich die "Kuh vom Eis" kriegen soll. Mein Partner würde mir 50 Euro jeden Monat geben, um was zurückzuzahlen, wenn die den tatsächlichen Beitrag haben wollen würden statt den geschätzten.
Ansonsten kann ich eigentlich nur wieder Inso anmelden (wobei die KK mein einziger Gläubiger wäre).

Ich hoffe hier Antworten zu finden.


Danke und viele Grüße
Gespeichert
 
 

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