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Autor Thema: Mein Anwalt ist weg- und nun?  (Gelesen 8480 mal)

Ehefrau

Mein Anwalt ist weg- und nun?
« am: 22. September 2016, 09:02:48 »

Moin,

ich schiebe gerade etwas Panik. So wie es aussieht gibt es meinen Anwalt nicht mehr, laut Aussage der Rechtsanwaltskammer wurde die Praxis abgewickelt.

Meine Frage an Euch, gibt es zum Ende der WVP noch Fallstricke wo ich einen Anwalt bräuchte?

Meine WVP endet im Dezember, leider gibt es im Forderungskonvolut auch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung wie das so schön heisst, also eine Forderung die mir bleiben wird. Das ist mir auch klar, aber trotzdem habe ich gerade irgendwie "Schiss", dass ich ohne Anwalt was falsch machen kann.
Natürlich habe ich den Anwalt schon bezahlt und es sind nur noch 3 verdammte Monate, aber wie einigen anderen hier geht mir auch gerade das Nervenflattern durch.

Ich würde ungern den nächsten Anwalt bezahlen müssen und bin gerade unsicher ob ich wirklich einen brauche?

Merci
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waldi

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #1 am: 22. September 2016, 12:48:46 »

Vielleicht stehe ich ja etwas auf dem Schlauch - aber wozu sollte man in der Wohlverhaltensphase einen Anwalt brauchen müssen?
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Ehefrau

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #2 am: 23. September 2016, 16:26:25 »

Vielleicht steh ich ja auch etwas auf dem Schlauch, mir geht es nicht um die WPV selbst , sondern das Ende der WPV und der Restschuldbefreiung. Gerade weil dort je nach Auffassung ein oder zwei Forderungen sind welchen der Anwalt zwar widersprochen hat, aber bleiben werden sie wohl. Ich möchte da einfach nix falsch machen *bibber*

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jondoemc

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #3 am: 23. September 2016, 19:33:58 »

Hallo nun wenn es sich um unerlaubte Handlungen geht dann wird eventuell die Restschuldbefreiung nicht erteilt. Sollte der Anwalt der Treuhänder sein und dieser nicht mehr aktiv sein muss dass Gericht einen neuen berufen. Melden Sie sich um gehend bei Gericht dieser wird im eilverfahren einen neuen Treuhänder bestimmen
. Wichtig ist melden Sie den Gericht umgehend das es Forderungen gibt diese Versagung führen. Bleiben Sie ruhig und besonnen alles zusammentragen und zum Gericht gehen dieser fordert dann alle Akten ein von Ihren Anwalt.  :hi:
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Wandervogel

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #4 am: 23. September 2016, 19:44:14 »

Eine berechtigte vbuH-Forderung bleibt mit und ohne Begleitung durch einen Anwalt in der letzten Phase der WVP erhalten. Nach erteilter der RSB wird sie der Gläubiger geltend machen und sie einzutreiben versuchen. Was soll da die Begleitung eines Anwaltes groß ändern?

Mir fallen auch keine Fehler ein, die man zum Ende der Insolvenz noch machen könnte. Das läuft alles relativ automatisch ab.

Ein Anwalt würde erst dann Sinn machen, wenn es mit der Erteilung der RSB Probleme geben könnte. Aber selbst da müsste man erst wissen, was das für Probleme sind, bevor man einen Anwalt einschaltet.

Wer in der WVP seinen Obliegenheiten nachgekommen ist, der muss normalerweise den letzten Akt zur RSB nicht mehr fürchten.
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Wandervogel

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #5 am: 23. September 2016, 19:46:21 »

Hallo nun wenn es sich um unerlaubte Handlungen geht dann wird eventuell die Restschuldbefreiung nicht erteilt.
Es geht der TE aber doch um Forderungen mit vbuH-Charakter, die stehen der Erteilung der RSB nicht entgegen.
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jondoemc

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #6 am: 23. September 2016, 20:25:56 »

Nicht ganz richtig die Versagung der Restschuldbefreiung kann im gesamten versagt werden, wenn zb es sich um Haubtgläubiger handelt oder wenn eine wissentliche zurückrückhaltung von Vermögen oder Einkünften oder strafbaren handeln gekommen ist. Richtig ist wenn es sich um eine Bußgeld Unterhaltrückstände handelt dann wird diese Forderung weiterhin bestehen  bleiben.
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waldi

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #7 am: 24. September 2016, 08:23:15 »

Der letzte TeilSatz ist völlig okay, und der Ehefrau auch längst bekannt.
Einen Anwalt braucht's dazu nicht.
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Ehefrau

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #8 am: 20. November 2016, 10:59:46 »

Ich möchte das noch einmal hervorholen, denn irgendwie hat die Suche nach Informationen nur mehr Fragen aufgeworfen.

Ohne völlig in die Einzeldetails zu gehen, ich habe u.a. einen Gläubiger mit 3 Einzelforderungen bei dem es um vbuE geht/gehen könnte.
Ich schreib das jetzt mal bewusst so schwammig.
In der Insolvenztabelle sind diese Forderungen einzeln aufgeführt, sie sind die laufende Nummer 3, 4 & 5.
Ich kann optisch nicht erkennen, dass diese Forderungen zusammengeführt werden und nur unter der laufenden Nummer 3 steht "Der Schuldnervertreter hat dem Forderungsattribut der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung mit Schreiben vom xx widersprochen.

Der Gläubiger selbst hat nur unter der laufenden Nummer 3 Forderung aus vorsätzlich .... angemeldet, unter der laufenden Nummer 4 & 5 ist dies nicht vermerkt.

Nach dem was ich online finden kann, hätte der Gläubiger meinem Verständnis nach nun Klage einreichen müssen auf Eintragung der Forderung in die Insolvenztabelle, so zumindest lese ich das auf den Seiten von RA Franzke. Das hat er offenbar aber nicht getan, sonst hätte ich davon sicherlich Kenntnis erhalten.

Ich habe jetzt null Idee an wen ich mich mit meinen Fragen wenden kann, ich möchte einerseits keine schlafenden Hunde wecken, andererseits nachts aber auch wieder schlafen können, denn hier handelt es sich wirklich um keine kleinen Beträge.

Habe ich irgendwo einen Denkfehler drin oder hätte wirklich Klage seitens des Gläubigers eingereicht werden müssen?

Danke schön für Eure Gedanken!
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Insokalle

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #9 am: 21. November 2016, 17:33:05 »

In der Tabelle steht die Forderung anscheinend. Hat der IV die Forderung festgestellt?
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Ehefrau

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #10 am: 21. November 2016, 22:17:11 »

In der Spalte der Tabelle steht bei den Forderungen " In voller Höhe festgestellt".
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tomwr

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #11 am: 25. November 2016, 23:39:22 »

Ich würde vielleicht dem Gericht mitteilen, dass der Verfahrensbevollmächtigte (wenn er als solcher bestellt ist) nicht mehr existiert und sie eventuelle Post/Beschlüsse Dir persönlich schicken. Nicht das irgendwas verloren geht ...  :wink:
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Insokalle

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #12 am: 28. November 2016, 18:25:05 »

Das wurde doch schon ein paar Mal erklärt.

Der Gläubiger hat zwei Möglichkeiten:
- Er erhebt Klage auf Feststellung der Forderung mit dem Rechtsgrund vbuH. Das kann er auch nach dem Insoverfahren, denn lt. BGH gibt es dazu keine Frist.

- Er besorgt sich einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle und versucht die Zwangsvollstreckung. Der Schuldner erhebt Vollstreckungsgegenklage. Innerhalb dieser Klage wird der Rechtsgrund der vbuH geprüft.


Der Schuldner kann negative Feststellungsklage erheben auf Feststellung, dass der Rechtsgrund der vbuH nicht besteht.

Wenn sich bisher keiner gerührt hat und auch weiter nichts passiert, würde ich die Sache wohl zunächst liegen lassen und abwarten.

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Ehefrau

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #13 am: 01. Dezember 2016, 14:21:43 »

Da es sich bei diesem Gläubiger um meinen Arbeitgeber handelt, wird garantiert noch etwas kommen.
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Insokalle

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #14 am: 03. Dezember 2016, 16:44:29 »

Dann bewahren Sie alle Unterlagen auf, die für die Angelegenheit relevant sind.
Passen Sie auf, dass er nach der RSB nicht aufrechnet.
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Ehefrau

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #15 am: 12. Dezember 2016, 18:02:47 »

Ich schwitze schon, morgen vor 6 Jahren erging der Beschluss,  gedanklich habe ich mich schon auf alles mögliche eingestellt. Von der Variante das ab morgen mein Konto wieder gepfändet wird ( wegen der vbuH) bis hin zu einer langen Wartezeit auf die Gerichtsunterlagen.
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Insokalle

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #16 am: 16. Dezember 2016, 17:40:26 »

Sie haben doch ein P Konto oder nicht?
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Ehefrau

Re: Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #17 am: 20. Dezember 2016, 12:53:53 »

Nein, habe ich nicht. Es würde mir ja auch nichts nützen, ausser bei meinem Arbeitgeber dürfte ja nichts an Schulden übrig bleiben.
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Ehefrau

Antw:Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #18 am: 25. Januar 2017, 09:51:33 »

Die Zeit zieht sich wie Gummi, je länger es dauert, desto mehr überlege ich ob mir doch noch ein Knüppel zwischen die Beine geworfen wird  :neutral:

Mich würde ja noch interessieren, wie diese Schreiben der RSB -Erteilung aussehen, wird dort explizit eine vbuh Handlung schriftlich ausgenommen?
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waldi

Antw:Mein Anwalt ist weg- und nun?
« Antwort #19 am: 25. Januar 2017, 13:07:12 »

Sieht - auszugsweise - etwa so aus:

... wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.
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