"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Mit Freundin zusammen ziehen in WVP  (Gelesen 1922 mal)

Terminator

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
Mit Freundin zusammen ziehen in WVP
« am: 17. August 2016, 15:57:38 »

Hallo Zusammen,

mich beschäftigt die im Betreff genannte Frage. Ich bin in der Regelinsolvenz und nach mehr als 2jährigem Verfahren nun in der WVP.Ich wohne alleine in Miete und möchte demnächst zu meiner Freundin in deren Eigentum ziehen. Klar ist, dass ich die Adressänderung an Treuhänder und Gericht melden muss, aber....

- werde ich meiner Freundin gegenüber Unterhaltspflichtig wegen eheähnlicher Gemeinschaft?
- Da ich keine Miete mehr zahle, kann da was gegengerechnet werden?
- Was gibt es sonst zu beachten?

Vielen dank für Eure Antworten.
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Mit Freundin zusammen ziehen in WVP
« Antwort #1 am: 17. August 2016, 16:26:56 »

-Klar ist, dass ich die Adressänderung an Treuhänder und Gericht melden muss,
richtig und wichtig

- werde ich meiner Freundin gegenüber Unterhaltspflichtig wegen eheähnlicher Gemeinschaft?
Nur wenn Leistungen nach SGB 2 im Spiel sind

- Da ich keine Miete mehr zahle, kann da was gegengerechnet werden?
nein

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz