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Autor Thema: Motivationsrabatt  (Gelesen 4574 mal)

tuscanyleas

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Motivationsrabatt
« am: 05. Februar 2015, 13:58:53 »

Hallo ich bin neu hier und würde mich über eine kurze Info freuen,

ich bin sicher dass das Thema Motivationsrabatt hier schon oft durchgekaut wurde, aber ich hab keine Lösung für mich gefunden.

Insolvenzeröffnung war am 11.5.2009
Aufhebung mit Ankündigung der RSB war am 9.4.2010

Wann komme ich denn jetzt in den Genuß des 10%igen Rabattes ?

Am 9.4.2014 oder am 9.4.2015 ???????  :dntknw:


Danke für Eure Hilfe

Gruß



« Letzte Änderung: 06. Februar 2015, 16:06:26 von tuscanyleas »
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Feuerwald

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Re: Motivationsrabatt
« Antwort #1 am: 06. Februar 2015, 17:45:19 »

"Aufhebung mit Ankündigung der RSB war am 9.4.2010
Wann komme ich denn jetzt in den Genuß des 10%igen Rabattes ?"


-> Von den Beträgen, die er (der TH) durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen. [5] Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt.




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tuscanyleas

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Re: Motivationsrabatt
« Antwort #2 am: 06. Februar 2015, 18:07:18 »

Erstmal anke für die Info....

Soweit war ich auch schon mal.... :wink:

Also hätte er ( TH ) mir schon am 9.4.2014 den Rabatt auszahlen müssen ?????

Interpretiere ich das richtig ??

Gruß
« Letzte Änderung: 06. Februar 2015, 18:11:04 von tuscanyleas »
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tuscanyleas

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Re: Motivationsrabatt
« Antwort #3 am: 06. Februar 2015, 18:20:20 »

Hab mich beim TH informiert....

Knete gibts erst im April diesen Jahres

Danke trotzdem

Gruß
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eidechse

Re: Motivationsrabatt
« Antwort #4 am: 09. Februar 2015, 12:34:11 »

Die Vorschrift ist so zu interpretieren, dass es für das 4. Jahr der WVP 10 % der eingenommenen Beträge und für das 5. Jahr der WVP 15 % der eingenommenen Beträge gibt.

Das 4. Jahr der WVP endet aber erst mit Beginn des 5. Jahres, demgemäß findet eine Abrechnung erst im Feb. 2015 statt.

Und sollten die Verfahrenskosten gestundet sein, muss sowieso noch mal gesondert geprüft werden, ob eine Auszahlung überhaupt möglich ist.
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tuscanyleas

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Re: Motivationsrabatt
« Antwort #5 am: 09. Februar 2015, 15:46:05 »

Danke für die Info---

Warum ist die Auszahlung schon im Februar ?

Das 5. Jahr der WVP ist doch erst im April vorüber..... :dntknw:

Am 11.5. ist der Spuk endlich komplett vorbei





Die Verfahrenskosten sind längst bezahlt :juchu:....mir werden pro jahr ca 15.000€ gepfändet...und das schon fast 5 Jahre lang
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 15:52:25 von tuscanyleas »
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Planlos

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Re: Motivationsrabatt
« Antwort #6 am: 29. Juli 2015, 15:43:36 »

Knete gibts erst im April diesen Jahres

Hallo,

jetzt muss ich mal nachfragen, hat das geklappt?
Wenn ich das richtig verstanden habe, hättest Du im April 2015, den 10% tigen Motivationsrabatt für den Zeitraum 09.04.2014-09.04.2015 ausbezahlt bekommen müssen, richtig?
Und dann noch mal 15 % zum Ende des Verfahrens für das fünfte Jahr, also anteilig 09.04.2015-11.05.2015. Ja?

Lieben Dank
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tuscanyleas

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Re: Motivationsrabatt
« Antwort #7 am: 31. Juli 2015, 20:12:42 »

...ja hat alles geklappt....hab alles bekommen

Danke der Nachfrage  :wink:
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