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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen  (Gelesen 5704 mal)

bonschi

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Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« am: 12. August 2013, 18:20:23 »

Guten Abend zusammen,

vor gut 2 Wochen ist unser Ekstb für 2012 eingeflattert.
Satte Nachforderung von gut 1000 € und gleich einen Vorauszahlungsbescheid für
das nächste Jahr erhalten (Meine Frau (noch nicht in Inso) und ich sind zusammen veranlagt)

Wir haben dann einen Stundungsantrag gestellt der prompt abgelehnt wurde,
mit der Aussage, es sei uns zuzumuten, einen Kredit aufzunehmen.

Einen Kredit bekommen wir natürlich nicht - meine Frau ist arbeitslos und demnächst
selbst in der PI und ich bin noch mitten in der WVP.

Kann das Finanzamt, trotz bestehender Lohnpfändung, noch zusätzlich mein/ unser Konto pfänden?!
Was haben wir überhaupt für Möglichkeiten.

Fürs nächste Jahr, wird ja keine Forderung entstehen, wenn wir die Vorauszahlungen zahlen.
Das ist aber auch nur möglich, wenn sich das FA auf unsere Teilahlungen einlässt.
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Der_Alte

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Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #1 am: 13. August 2013, 09:36:58 »

Haben Sie die Steuerklassenkombination III / V? Dann ist eine Nachzahlung die Regel, insbesondere dann, wenn aufgrund des Progressionsvorbehalts beim Bezug von ALG noch fiktiv berechnetes Einkommen hinzukommt.

Prüfen Sie als erstes, ob eine Änderung der Steuerklasse für Sie Entlastung bringt. Wenn Sie in die Steuerklassenkombination IV / IV wechseln sollten, können Sie Widerspruch gegen die Vorauszahlung einlegen. Denn in dieser Steuerklassenkombination zahlen Sie mehr Steuern als tatsächlich für zusammenveranlagte Ehegatten anfällt. Sie hätten dann im darauffolgenden Jahr ohnehin mit einer Erstattung zu rechnen.

Dann erneuern Sie den Stundungsantrag und machen dabei deutlich, dass Sie aufgrund der laufenden WVP und der bevorstehenden Inso Ihrer Frau keinen Kredit bekommen können. Vielleicht gibt es ja einen freundlichem Menschen bei der Finanzkasse.

Bei Ihnen könnte das FA das Konto pfänden. Also brauchen Sie ein P-Konto und einen Beschluss nach § 850 l ZPO des zuständigen Gerichts, dass auf diesem Konto nur bereits der Pfändung beim Arbeitgeber unterworfene Lohnzahlungen eingehen und diese für unpfändbar erklärt werden.

Ihre Frau muss die Forderungen des FA, wenn diese bis zum Eröffnungsantrag noch nicht bezahlt sind, im Antrag aufführen.
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Insokalle

Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #2 am: 13. August 2013, 11:27:51 »

Oder ist einer der beiden selbständig tätig?
Wurde geprüft, ob ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld sinnvoll ist?
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bonschi

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Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #3 am: 13. August 2013, 13:43:42 »

Hallo,

nein wir sind beide nicht selbstständig tätig.
Gemeinsame Veranlagung war noch die günstigste Variante, laut
Steuerberechnungsprogramm. Bei den anderen Veranlagungsarten waren die NAchzahlungssummen um einiges höher.

Der Wechsel in die Steuerklasse IV/IV kostet uns rund 150 € im Monat, da frag ich mich natürlich auch, ob eine mögliche Rückerstattung im nächsten Jahr nicht in die Insolvenz meiner Frau fallen würde und, ob ich das überhaupt darf, weil sich ja mein ofändbares EK vermindern würde.

Wir haben Freitag einen Termin bei unserer Hausbank - mir würde da ja ein kurzes Schreiben von denen reichen, dass eine Kreditaufnahme für uns nicht drin ist. Ich werde vorher das FA nochmal anschreiben, in der Hoffnung, dass die darauf eingehen und das Schreiben der Bank nachreichen.

Hmm, ist zu überlegen, ob ich mein Konto vorweg in ein P-Konto umwandeln lassen sollte.
Hat ein P-Konto grundsätzlich irgendwelche Nachteile?
Den Beschluss bekomme ich wahrscheinlich bei Amtsgericht!? Reicht denen als Nachweis über die Pfändung dann ein Entgeltnachweis, auf dem das EK und der Pfändungsbetrag ersichtlich ist.



Ist es ratsam, wenn man schon einen Teilbetrag zahlen könnte, diesen ans FA zu überweisen?

« Letzte Änderung: 13. August 2013, 13:48:21 von bonschi »
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bonschi

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Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #4 am: 04. September 2013, 16:39:22 »

Hallo nochmal
also den Steuerklassenwechsel haben wir jetzt schon für September durch. Sind in 4/4 gewechselt.

Das Finanzamt hat sich zu meinem erneuten Schreiben und der nochmaligen Darlegung des Sachverhaltes nicht mehr geäußert. Dafür gab's heute ne Vollstreckungsankündigung :cry:

Komme ich wohl um ein P Konto nicht herum

woher bekomme ich eigentlich diesen Beschluss her?
vom Amtsgericht?

bin bissel ratlos
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bonschi

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Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #5 am: 06. September 2013, 09:37:43 »

Tja das Fa stellt sich ziemlich quer

Angeblich ist mein selbst beim Fa eingeworfener Brief nicht angekommen
hab dann heute alles nochmal per Fax geschickt und wie vereinbart die Hälfte der Forderung überwiesen. Den Betrag hatten wir zurück behalten in den letzten 2 Monaten.

Habe gerade mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert
auf meine weiteren Zahlungsvorschläge wird man sich alles Voraussicht nach nicht einlassen. Sprich RestSumme und Vorauszahlung für 2014 bis spätestens 30.9.. heißt knapp 1000 Euro in einer Summe

hab ich da jetzt überhaupt noch Möglichkeiten
was kann das Fa noch machen wenn wir beide ein PKonto haben und eh schon unser Einkommen gepfändet wird?
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waldi

Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #6 am: 07. September 2013, 10:04:47 »

Hallo Mr. Ratlos!

Das Ergebnis des Gespräches mit der Hausbank ist uns ja leider nicht bekannt.
Zur Umwandlung des Kontos in ein P-Konto ist völlig ausreichend, diesen Wunsch der Bank gegenüber kundzutun.
Zeitlich ist dies auch möglich, nachdem das Finanzamt eine Kontopfändung beantragt hat.
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bonschi

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Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #7 am: 07. September 2013, 10:13:53 »

Guten Morgen

ja richtig, dass hatte ich gar nicht mehr geschrieben
wir bekommen natürlich keinen Kredit und haben das auch bestätigt bekommen

Habe das schreiben zusammen mit einer Aufstellung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse zum Fa geschickt
Letzte Aussage war ja Zahlung bis 30.9, was in der Summe unser verfügbares Einkommen (nach Abzug sämtlicher kosten.Miete etc.) übersteigt
Fürs P-Konto gehe ich nächste Woche zur Bank

Was kann mir denn jetzt passieren, wenn wir die Fristen nicht einhalten (weil wir das finanziell halt nicht können)
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waldi

Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #8 am: 07. September 2013, 12:22:55 »

Naja, passieren wird möglicherweise das, was üblicherweise passiert, wenn Fristen nicht eingehalten werden.
Aber mal ganz naiv gesagt: Was und wem nutzt es großartig, zu wissen, was passiert, ohne eine Möglichkeit zu wissen, dies abzuwenden?
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bonschi

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Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #9 am: 07. September 2013, 14:25:42 »

Hmm
wenn sich das Fa nicht auf unseren Zahlungsvorschlag einlässt. ..
was für Möglichkeiten ergeben sich da noch



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waldi

Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #10 am: 07. September 2013, 20:28:23 »

Ehrlich-offene Antwort erbeten, wirklich? Wenn ja:

Dann wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als dass sich zumindest die Ehefrau schleunigst nach einer wie auch immer entlohnter Beschäftigung umschaut, um auf diesem Wege wenigstens ein paar Kröten zusammen zu kriegen, die man dem Finanzamt anbieten kann.
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bonschi

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Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #11 am: 07. September 2013, 21:24:14 »

Ja sehr hilfreich
das bringt mir auch nichts bis 30.9


Da sie wg unserer Tochter nur halbtags arbeiten kann käme da eh nicht soo viel bei rum
dem Finanzamt sind ja leider schon 2 TeilZahlungen zu viel.
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waldi

Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #12 am: 08. September 2013, 09:19:33 »

Den Frust über die momentane Situation verstehe ich allzu gut.
Und ich denke, der Schritt zur Umwandlung des Kontos in ein P-Konto wird der einzig sinnvolle sein,
falls das Finanzamt seine Vollstreckungsankündigung umsetzt.

In der Sache allerdings habe ich erhebliche Verständnisprobleme.

Zum einen kam die Zahlungsaufforderung des Finanzamtes ja nicht aus heiterem Himmel. Schließlich wurde ja zuvor, wenn ich richtig gelesen habe, per Steuerberechnungsprogramm das nun eingetretene Ergebnis genauestens durchgerechnet. Einen Überraschungseffekt also kann ich nicht erkennen.

Wieso man dann im Wissen, dass das Geld für die Nachforderung fehlt, die Abgabe der Steuererklärung nicht möglichst weit nach hinten schiebt, dafür fehlt mir ein gewisses Verständnis.

Zum anderen fehlt mir auch noch die Erleuchtung, warum für 2013 eine Vorauszahlung gefordert wird.
Die Ehefrau arbeitet, wenn ich in der Historie richtig geblättert habe, schon eine ganze Weile nicht mehr, und hat auch davor nur eine recht eingeschränkte Erwerbstätigkeit ausgeübt.

Demzufolge kann das ALG, welches sie – wenn überhaupt – bezieht, nicht so hoch sein, dass sich hierdurch die Gesamtsteuerschuld in dem hier beschriebenem Maße erhöhen könnte.

Warum Sie in Vergangenheit mit Steuerklasse III gearbeitet haben, leuchtet mir auch noch nicht so richtig ein, zumal sie ja damit die Pfändungsgrenze zu Ihren Ungunsten unnötig nach unten verschoben haben.
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Insokalle

Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #13 am: 08. September 2013, 19:03:49 »

Wird denn für 2013 eine VZ gefrordert? Oder für 2014? Wenn für 2014, dann müsste die mit der Steuerklassenänderung erledigt sein. Das muss mit dem FA geklärt werden.
Die offene ESt 2012 zahlen Sie daher als erstes ab. Geld woanders leihen?
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bonschi

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Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #14 am: 09. September 2013, 17:56:19 »

Hallo,


ja wir haben gewusst, was uns in etwa an Nachzahlung droht. FA fordert gut 250 € mehr zurück, weil von uns ein Punkt im Programm anscheinend nicht richtig berücksichtigt wurde. :wallbash: Ich habe die Steuererklärung erst Ende Mai eingereicht - ein späteres Einreichen ändert ja auch nichts an der Tatsache, dass man was zurück zahlen muss. Großartig vorsparen ging auf Grund der mehrfachen Arbeitslosigkeit meiner Frau nicht.
Ich habe jedoch nicht mit einer Vorauszahlung für die Erklärung für 2013 gerechnet.
Lt. FA fällt das ALG meiner Frau in den Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz für die steuerpflichtigen Einnahmen. Deswegen bleibt es bei der Vorauszahlung.
Wir hatten bisher immer die Steuerkl.kombi III/V, weil es die für uns günstigste war- sprich, es blieb trotz Inso am meisten für uns übrig.
Sofern sich das FA nur halbwegs auf die Teilzahlungen einlässt (wir warten immer noch auf Post, weil man uns telefonisch nichts mehr sagen wollte/konnte) - sprich 2 Teilzahlungen für die Rückzahlung, und dann monatlich Vorauszahlung für 2013, wäre uns ja schon geholfen.

Mit Geld leihen ist das bei dem Betrag schon so 'ne Sache.. aber vll. der einzige Ausweg.. mal schauen, ob bis Donnerstag Post kommt. Freitag ist die Frist für die Vollstreckungsankündigung abgelaufen.

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waldi

Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #15 am: 09. September 2013, 18:11:23 »

Zitat
Wir hatten bisher immer die Steuerkl.kombi III/V, weil es die für uns günstigste war
Ja, für ALG-I wäre die III die bessere Lösung, und für die Inso möglicherweise die V.
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bonschi

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Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #16 am: 09. September 2013, 18:36:03 »

Das kann man so pauschal doch gar nicht sagen
und ist doch abhängig vom Verdienst
mir geht es gar nicht darum dem Th so wenig wie möglich ab
zu drücken.

Meine Frau war/ist wie gesagt nur halbtagsKraft.
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Insokalle

Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #17 am: 09. September 2013, 19:30:20 »

Zitat
und für die Inso möglicherweise die V.
und mögl. inkl Versagung der RSB.

2013 ist ja noch nicht um und Sie haben schon jetzt die Stkl gewechselt. Lässt sich deswegen die VZ 2013 verringern?
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bonschi

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Re: Nachzahlungsforderung vom FA - Stundung nicht angenommen
« Antwort #18 am: 09. September 2013, 19:50:52 »

Laut Fa lässt sich die Vorauszahlung nicht verringern, weil mehr als 6 Monate in der Kombi 3/5 Steuern gezahlt wurden.
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