"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: PKV in der WVP prozentual senken  (Gelesen 2534 mal)

Ehefrau

PKV in der WVP prozentual senken
« am: 05. April 2012, 16:10:03 »

 :neutral:

Mir ist in der WVP gerade ein neues Problem ins Haus geflattert welches ich bislang nicht als ernsthaftes Problem angesehen habe.

Als Beamtin im vorläufigen vorgezogenen Ruhestand (da dienstunfähig) steht mir wohl 70% Beihilfeerstattung zu.
Meine Versicherung welche 50 % erstattet habe ich bislang nicht geändert.
D.h. seit 3 Jahren zahle ich freiwillig erhöhte Beiträge aus einem einzigen Grund:

Ich habe in den vergangenen Jahren aufgrund meiner psychischen Krankheit extreme Krankheitskosten produziert. Mir wurde in einem "netten" Telefonat seitens der PKV mitgeteilt, dass man jeden nur möglichen Kündigungsgrund auch tatsächlich wahnehmen wird.  :sad:

Daher habe ich mich immer davor gescheut, den versicherten Beitrag von 50 % auf 30% mittels Änderungskündigung senken zu lassen. Mir ist klar, das ich aufgrund meines Übergewichtes und meiner psychischen Krankheit in keine andere Privatkasse gehen kann, ohne wahlweise satte Aufschläge fürs Übergewicht zu zahlen, bzw. die Psyche gar nicht versichert zu bekommen.

Nun ist das der Beihilfe aber aufgefallen, und man hat mich aufgefordert die Krankenkassenleistung zu senken und den geänderten Versicherungsnachweis einzureichen.

In einem Telefonat habe ich das erst einmal für ein paar Wochen abwenden können , mit der Begründung das ja gerade eine erneute Überprüfung duch den Amtsarzt bevorsteht.

Allerdings ist die Sache damit nicht vom Tisch, irgendwann in den nächsten Wochen muss ich mich der Sache erneut stellen.
Stichwort Gläubigerbenachteiligung.

Rein rechnerisch würde mein Krankenkassenbeitrag dann wohl sinken , mit der Folge, das dem Gläubigerkonvolut dann tatsächlich monatlich ein kleinerer Betrag zur Verfügung gestellt werden könnte.
Bislang ist mir nichts abzuziehen gewesen.
Allerdings mache ich mir wirklich ernsthaft Sorgen, das ich seitens meiner PKV dann die rote Karte bekomme und mir die Kündigung meiner Versicherung ins Haus flattert.
Damit wäre mir ganz und gar nicht geholfen, denn wie oben bereits aufgeführt dürfte es nahezu unmöglich sein, eine vernünftige neue PKV zu finden.

Irgendwelche Ideen?
Das Forum habe ich schon abgegrast, aber nicht wirklich etwas passendes gefunden.

Schöne Ostern!

Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: PKV in der WVP prozentual senken
« Antwort #1 am: 06. April 2012, 16:10:02 »

Ich sehe jetzt erstmal keine Veranlassung, eine Änderungskündigung vorzunehmen.
Sie können doch einfach in einen anderen Tarif wechseln (§204 VVG)..

Wenn sie tatsächlich so hohe "Kosten" verursachen, kann die Kasse doch froh sein, nur noch 30% erstatten zu müssen..

Die Kasse kann Ihnen nicht kündigen (§206 VVG)..
schon gar nicht, weil Sie "zu teuer" sind..


Vielleicht kann paps (unser Versicherungsexperte unter den mods) noch was dazu schreiben?
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: PKV in der WVP prozentual senken
« Antwort #2 am: 07. April 2012, 12:54:11 »

Zunächst steht ihnen wegen des veränderten Beihilfesatzes eine Änderung ihres Versicherungsschutzes auf einen beihilfekonformen Prozentsatz ohne Risikoprüfung zu.
Dies ist nach VVG innerhalb von 6 Monaten zum Änderungstermin möglich.

Da diese Frist überschritten ist, würde eine Höherversicherung mit einer Risikoprüfung verbunden sein.
Sie wechseln aber in einen Tarif mit weniger prozentualen Leistungen. Insofern ist eine erneute Risikoprüfung ausgeschlossen.
Lediglich terminlich sind Sie jetzt gebunden. Jede Änderung des Versicherungsschutzes geht nun nur zum nächsten Monatsersten.

Durch das VVG ist es dem Versicherer gesetzlich verboten, den Vertrag wegen einem erhöhten Risiko von sich aus zu beenden.
Die durch ihren Versicherer getroffene Aussage, gehört im Übrigen dem Ombudsmann mitgeteilt.

Beantragen Sie zum 01.05. die entsprechende Anpassung. Das sollte genügen und ohne Probleme über die Bühne gehen.



Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Ehefrau

Re: PKV in der WVP prozentual senken
« Antwort #3 am: 08. April 2012, 17:31:30 »

Zunächst steht ihnen wegen des veränderten Beihilfesatzes eine Änderung ihres Versicherungsschutzes auf einen beihilfekonformen Prozentsatz ohne Risikoprüfung zu.
Dies ist nach VVG innerhalb von 6 Monaten zum Änderungstermin möglich.

Da diese Frist überschritten ist, würde eine Höherversicherung mit einer Risikoprüfung verbunden sein.
Sie wechseln aber in einen Tarif mit weniger prozentualen Leistungen. Insofern ist eine erneute Risikoprüfung ausgeschlossen.
Lediglich terminlich sind Sie jetzt gebunden. Jede Änderung des Versicherungsschutzes geht nun nur zum nächsten Monatsersten.

Durch das VVG ist es dem Versicherer gesetzlich verboten, den Vertrag wegen einem erhöhten Risiko von sich aus zu beenden.
Die durch ihren Versicherer getroffene Aussage, gehört im Übrigen dem Ombudsmann mitgeteilt.

Beantragen Sie zum 01.05. die entsprechende Anpassung. Das sollte genügen und ohne Probleme über die Bühne gehen.


Vielen Dank für den Beitrag.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann würde mir also eine Risikoprüfung ins Haus stehen, sobald ich vom Amtsarzt wieder dienstfähig geschrieben werde?

Vorausgesetzt ich habe den Wechsel in die 30% Klasse vollzogen?

Ich fall gleich um wenn ich das richtig interpretiert habe, denn diese dann fälligen Zuschläge machen im Monat locker bis zu 200 € mehr aus.  :Oh_no:

Oder gibt es dafür ev. auch noch eine Ausnahmeregel?

Ich wollte vor Jahren einmal in eine andere PKV wechseln, allein der Zuschlag für das Übergewicht hat mich schon geschockt; plus nun auch noch die Psyche dazu  :shock:

LG
von der Ehefrau

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: PKV in der WVP prozentual senken
« Antwort #4 am: 08. April 2012, 23:20:21 »

Zunächst steht ihnen wegen des veränderten Beihilfesatzes eine Änderung ihres Versicherungsschutzes auf einen beihilfekonformen Prozentsatz ohne Risikoprüfung zu.
Dies ist nach VVG innerhalb von 6 Monaten zum Änderungstermin möglich.
hier steht die Lösung.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz