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Autor Thema: Politik ->Wohlverhaltenszeit auf drei Jahre halbieren  (Gelesen 2745 mal)

Inso-was-nun

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Politik ->Wohlverhaltenszeit auf drei Jahre halbieren
« am: 23. Januar 2010, 21:01:58 »

Es Leutheusser-Schnarrenberger't mal wieder ...

Rede der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB, bei der Haushaltsdebatte am 19. Januar 2010 im Deutschen Bundestag

Zitat
Zunächst ist festzustellen, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise auch für die Rechtspolitik eine entscheidende Rolle spielt. Die schwerste Rezession seit Kriegsende geht auch in dieser Legislaturperiode nicht spurlos an den Rechtspolitikern vorbei. Deshalb werden wir, was das Insolvenzplanverfahren angeht, im Insolvenzrecht Änderungen vornehmen und gemeinsam mit den anderen Ressorts alles tun, was nötig ist, damit es nicht wieder zu einer Verstaatlichung einer Bank kommt, damit sich das nicht wiederholt. Deshalb werden wir ein besonderes Reorganisationsverfahren schaffen. Außerdem werden wir die Regelung zur Restschuldbefreiung ändern und die Wohlverhaltenszeit auf drei Jahre halbieren. Das soll ein Signal sein. Nicht zuletzt Gründer sollen nach einem Fehlstart eine zweite Chance bekommen.


Gesamte Rede hier lesen ...


Frage: Wie lange dauert es bis der Gerede der Politik ein Gesetz wird und kann man jetzt schon sagen, ob diese Gesetzesänderung dann auch rückwirkend anwendbar wird (Sprich, alle schon laufenden WVP's länger als drei Jahre werden gekürzt und alle mit WVP's kürzer als 3 Jahre bekommen sofort die Restschuldbefreiung)?

Ist sicher ein Satz mit X ...  :nono:
« Letzte Änderung: 23. Januar 2010, 21:12:20 von Inso-was-nun »
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communicator

Re: Politik ->Wohlverhaltenszeit auf drei Jahre halbieren
« Antwort #1 am: 24. Januar 2010, 12:07:25 »

Hallo,

kann mir nicht vorstellen, dass das so schnell geht und wenn doch machen die das bestimmt nicht rückwirkend.
Gespeichert
 

paps

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Re: Politik ->Wohlverhaltenszeit auf drei Jahre halbieren
« Antwort #2 am: 25. Januar 2010, 18:52:56 »

Reform des Insolvenzrechts 2001  wurde mit einer Stichtagsregelung versehen ( Vor dem 01.12.2001 eröffnet
5 Jahre WVP nach Schlusstermin; 7 Jahre Abtretung)
Es gibt also noch immer Leute, die im alten Verfahrensweg stecken und inzwischen von der Ersten der Neuregelung überholt wurden.

Erfahrungsgemäß dauren solche Sprüche bis zur Umsetzung 1-2 Jahre, wenn überhaupt daran gearbeitet wird.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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