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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden  (Gelesen 7271 mal)

Kalle1976

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Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« am: 13. Januar 2011, 15:09:52 »

Hallo,

ist es möglich, daß man durch eine Umschuldung aus der privaten Insolvenz heraus kommt??

Mein Fall, ich habe 2006 die PV eröffnet und bin etwa 1 Jahr später in eine Falle eines Mobilfunkanbieters getappt, was ich aber leider auch nicht bereinigen konnte.
Danach ging es dann weiter und ich bin in eine weitere Falle reingetreten. Diesmal war es aber kein Telefonanbieter, sondern eine Talentagentur.
Ingesamt kamen so über 4000,- Euro zusammen und ich wurde in eine EV gedrängt.
Zu meinem verwundern ist meine PV dadurch dennoch immernoch am laufen, aber ich weiß nicht wie es weitergehen soll, da mir auf diese Weise keine Möglichkeit bleibt, über Wasser zu bleiben.

Jetzt habe ich nach langer Arbeitslosigkeit endlich wieder eine Festanstellung erlangt und befürchte, wenn mein Arbeitgeber mitbekommt, wie es finanziell bei mir aussieht, dann sitze ich wieder auf der Straße.

Daher meine Überlegung eine Umschuldung zu machen, welche mich aus der PV herausholt und auch aus der EV.

Desweiteren bräuchte ich auch noch ein kleines bisschen Geld damit ich meinen Plan umsetzen kann und meine Freundin heiraten kann (sie ist aus den Philippinen und lebt auch noch dort). Und soweit ich mich bisher informieren konnte, bekomme ich diese Heirat in Deutschland nicht durch, wenn ich eine PV am laufen habe.

Alsosoweit ich weiß liegt mein Puhl auf etwa 8500,- bis 10.000,- Euro derzeit.

Wie komme ich aus der PV und EV am leichtesten raus???

Meine Mitwirkungspflicht wäre momentan fällig aber weder das Gericht vor Ort (EV) und auch nicht mein PV verwalter (Hamburg) wissen von meiner neuen Arbeitsstelle.


Wie kann ich es schaffen, daß ich da rauskomme???


Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

Im Voraus besten Dank.

Mit freundlichen Grüße

Kalle1976
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Fallera

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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #1 am: 13. Januar 2011, 16:00:25 »

Es kommt auf den Verfahrensstand an! Ich denke mal, Ihr Verfahren wurde aufgehoben und sie befinden sich in der WVP? Dann kann die RSB vorzeitig erteilt werden, wenn ALLE angemeldeten Forderungen beglichen sind und ALLE Gerichts- und Verfahrenskosten gedeckt sind! Ansonsten sehe ich keine MÖglichkeit.

Ist das Verfahren noch nicht aufgehoben, geht es evtl. über einen Vergleich im laufenden Verfahren.

Generell ist es verwunderlich wie jemand in so viele "Fallen" tappen kann! Sie sollten sich hinterfragen ob nicht auch etwas Eigenschuld dabei ist!

Ein Kredit werden sie auf seriösem Wege nicht bekommen! Daher bleibt wohl nur ein "privater" Investor!

Was Ihre Mitwirkungspflicht angeht, so bewegen sie sich auf dünnem Eis und gefährden Ihre RSB in hohem Maße!!!! Und das ist dann keine Falle in die sie tappen!

"Zu meinem verwundern ist meine PV dadurch dennoch immernoch am laufen, aber ich weiß nicht wie es weitergehen soll, da mir auf diese Weise keine Möglichkeit bleibt, über Wasser zu bleiben."
- Das verwundert sie? Es handelt sich um Neuschulden und die haben nichts mit dem laufenden Verfahren zu tun! Allerdings werden diese auch nicht von der RSB erfasst und können normal vollstreckt werden!

1. Informieren sie Ihren TH über die neue ARbeitsstelle umgehend!
2. Machen sie dringend einen Termin bei einer Beratungsstelle.
3. Evtl. kann Ihnen privat jemand Geld zur Verfügung stellen?

Mehr fällt mir momentan auch nicht ein! Ist ein ganz schöner Scherbenhaufen den sie angehäuft haben!

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Kurt Cobain
 

Kalle1976

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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #2 am: 13. Januar 2011, 16:15:19 »

Aber man spricht doch von Wohlverhaltensphase und es heißt eigentlich, wenn in dieser Zeit neue Schulden enstehen, ist die PV nicht mehr Wirksam und wird niedergelegt. deshalb ist es verwunderlich für mich, daß ich mich noch immer in der PV befinde.


Daß es ein großer Scherbenhaufen ist, das sehe ich auch so, aber dennoch bin ich guter Dinge, da hoffentlich heil rauszukommen.

Was die Fallen angeht, so ist es das, wenn man angezeigt bekommt, bei einem Mobilfunkanbieter, daß man ins Internet gehen kann, für im Monat 10 Euro und dann am Ende eine Rechnung aufgetischt bekommt von etwa 1500 Euro, wobei das nur halb soviel an Datenmenge war, wie in den 10 Euro inbegriffen, dann kann man glaube ich schon von Falle reden und wenn zu einem Talentsucher geht, der damit wirbt, daß alles kostenlos ist und man hinterher zur Kasse gebeten wird, dann kann man dabei wohl auch von Falle reden.

Und naja, es kommt auch sehr oft vor, daß man im Internet in vermeintliche Fallen tappt, wie man ja immer wieder in Reportagen sehen kann.
Ich für meinen Teil bin da mittlerweile sehr vorsichtig geworden.
Denn was mir meine Vergangenheit gebracht hat, liegt ja auf der Hand, einen Riesengroßen Scherbenhaufen.

Was mir meine Zukunft bringen wird, das wird sich zeigen, jedoch hoffe ich sehr inständig, daß ich mich aus diesem Loch befreien kann um endlich ein Schuldenfreies Leben führen zu können...........auch wenn man bedenkt, daß es sich bei mir nur insgesamt um etwa 10.000,- Euro geht, aber wenn alles auf einmal auf einen einprasselt ist das schon ganz schön mies.

Achso, ich steckte 5 Jahre in der Arbeitslosigkeit, sonst wäre ich erst garnicht auf die Idee gekommen, eine PV zu machen, da ich immer bedacht war, meine Schulden selbst zu tragen und diese Handlungsweise verfolge ich noch immer, jetzt daß ich endlich wieder in Arbeit bin.
« Letzte Änderung: 13. Januar 2011, 17:06:36 von Kalle1976 »
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Feuerwald

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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #3 am: 13. Januar 2011, 17:34:02 »

und es heißt eigentlich, wenn in dieser Zeit neue Schulden enstehen, ist die PV nicht mehr Wirksam und wird niedergelegt.

-> das ist böser Unsinn, der immer wider verbreitet wird.

Daß es ein großer Scherbenhaufen ist, das sehe ich auch so, aber dennoch bin ich guter Dinge, da hoffentlich heil rauszukommen.


- ja, in dem Sie die Realität erkennen:

a) es wird Ihnen keine Bank auf Grund der Tatsachen (EV + RSB-Verfahren) eine Umschuldung durch einen neuen Kredit ermöglichen.

b) Sie werden sofort aktiv und retten Ihr RSB-Verfahren in dem Sie das, was Fallara schon geschrieben hat, verinnerlichen. Sie melden Ihren neue Job dem TH und dem Gericht. Sie ersuchen den TH von der Vorlage der Abtretungserklärung abzusehen, da Sie sich in Probezeit befinden.   

c) Sie versuchen sich mit den bösen Neugläubigern (EV-Gläubigern) irgendwie zu einigen,  Ratenzahlung, Vergleich etc. pp

d) Sie überlegen sich Ihre Lebensplanung nochmals gründlich. Man sollte erst seine Dinge regeln, bevor man neues (kostspieliges) auf Kredit beginnt.

d) Sie kommen sauber aus allem raus und können dann weiter sehen.


 
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Kalle1976

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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #4 am: 13. Januar 2011, 17:50:16 »

Es ist richtig, daß man erst neues planen sollte, wenn das alte beendet ist.

Aber kleine Frage nebenbei, darf man etwa keinen anderen Menschen lieben und diesen Heiraten nur weil man in der Finanzklemme steckt??? Soll man 20 Jahre (mal fiktiv dahin gesagt) aufeinander in verschiedenen Welten warten um erst einmal die Finanzen zu klären???

Also mal so gesehen, wäre es sicherlich kein Problem für uns eine Ewigkeit aufeinander zu warten, was jedoch unsere Lebenserwartung sicher drastisch verkürzen würde, da große Sehnsucht sehr an Lebensqualität zehren kann.

Ich plane ja nun nicht ein haus zu kaufen, oder ein neues Auto oder sonstigen Materiellen Kram, ich plane eine Hochzeit, welche nicht einmal kirchlich sein muß (für den Anfang). Allerdings auch dieses ist schon mit Geld verbunden, welches ich mir eben nur annähernd leisten kann, wenn ich die anderen Sachen umschulde.

Habe auch schon Institute gefunden, die dazu bereit und in der Lage sind.

Meine Frage bezieht sich eben lediglich darauf, ob das so ohne weiteres Möglich ist, diese Verfahren zu beenden oder eben nicht.
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Fallera

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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #5 am: 13. Januar 2011, 18:20:23 »

Habe auch schon Institute gefunden, die dazu bereit und in der Lage sind.
- Eine seriöse Bank sicherlich nicht! Und von allem anderen würde ich in Ihrem Fall dringend abraten!

Wie schon geschrieben. Um das Verfahren zu beenden und die vorzeitige RSB zu erhalten müssen sie ALLE angemeldeten Forderungen, sowie die Gerichts- und Verfahrenskosten begleichen!

Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von Feuerwald an!
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deagle

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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #6 am: 15. Januar 2011, 07:51:13 »

*klugscheismodus an*
Die Forderungen der Gläubiger müssen NICHT vollständig beglichen werden, die Bestätigung der Erledigung der zur Tabelle eingetragenen Forderungen reicht (Beispielsweise durch Vergleichszahlung)
*klugscheismodus aus*

Und es gibt durchaus seriöse Kreditinstitute die trotz Insolvenzverfahren bereit sind "Umschuldungen" durch zu führen um ein laufendes Verfahren vorzeitig zu beenden  :wink:
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Fallera

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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #7 am: 15. Januar 2011, 14:48:36 »

@Deagle
Nichts anderes habe ich geschrieben!
"ALLE angemeldeten Forderungen"
Außerdem bleiben immer noch die Verfahrens- und Gerichtskosten.

Mit Inso  und neu eingetragener EV macht keine seriöse Bank eine Umschuldung! Außer es steht ein sehr solventer Bürge bereit!
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deagle

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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #8 am: 15. Januar 2011, 17:33:31 »

.... Um das Verfahren zu beenden und die vorzeitige RSB zu erhalten müssen sie ALLE angemeldeten Forderungen, sowie die Gerichts- und Verfahrenskosten begleichen!

Haste geschrieben  :wink:

Die Gerichts- und Verfahrenskosten müssen beglichen werden, soweit richtig, für die Gläubiger reicht die Erledigung der angemeldeten Forderungen, und sei es durch eine Vergleichszahlung.

Ich habe mein Verfahren mit Hilfe eines Kredites durch meiner Hausbank nach vier Jahren vorzeitig mit erteilter RSB beendet, meine Gläubiger wurden nicht vollständig befriedigt!

Und ich hatte weder einen potenten noch einen impotenten Bürgen  :biggrin:

Geht nicht, gibts nicht!

Will hier nicht den Klugsch**ser raushängen lassen, es geht nur darum das ein Insolvenzverfahren, auch mit einer (je nach Fall) sehr niedrigen Vergleichszahlung vorzeitig beendet werden kann
« Letzte Änderung: 15. Januar 2011, 17:46:41 von deagle »
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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #9 am: 15. Januar 2011, 17:47:56 »

Ich habe geschrieben, dass alle angemeldeten Forderunge beglichen sein müssen und das ist auch so!

Das mit dem Kredit ist möglich aber sicher nicht wenn nach Insoeröffnung bereits wieder eine neue EV abgegeben wurde für Neuschulden!
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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #10 am: 15. Januar 2011, 17:56:40 »

d.H. das Vergleichszahlungen im Verfahren (IN/IK oder WVP) nicht möglich sind?
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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #11 am: 15. Januar 2011, 18:24:08 »

Bundesgerichtshof
InsO § 287 Abs. 2 Satz 1, §§ 299, 300
b) Werden vor Ablauf der Wohlverhaltensphase die Verfahrenskosten berichtigt und sämtliche Gläubiger befriedigt, ist auf Antrag des Schuldners die Wohlverhaltensphase vorzeitig zu beenden und die Restschuldbefreiung auszusprechen.
BGH, Beschluss vom 17. 3. 2005 - IX ZB 214/ 04; LG Oldenburg (Lexetius.com/2005,847)

Doch,Vergleichszahlungen sind möglich, nur gibt es meiner Meinung nach Unterschiede bez. des laufenden Verfahrens und der Zeit nach der Aufhebung bez. einer möglichen Vorzeitigen Beendigung.
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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #12 am: 15. Januar 2011, 18:35:41 »

Na dann simma uns ja einig...  :wink:

alternativ noch ein Beschluss des LG Berlin, . 19.01.2009 - 86 T 24/09
Leitsatz:
Die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung ist auch möglich, wenn die am Insolvenzverfahren teilnehmenden Gläubiger nur teilweise befriedigt und die Restforderungen im Übrigen erlassen werden. Durch entsprechende Vergleichsvereinbarungen mit den Gläubigern erlöschen die Forderungen, so dass die Ansprüche nicht mehr bestehen.

Ein Beschluss zur Vorzeitigen RSB auf dieser Basis sieht dann so aus...

(http://www.abload.de/thumb/beschlussrsb_seite_1ayvi.png)
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Miau

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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #13 am: 19. Januar 2011, 17:47:51 »

Hallo,

ist es möglich, daß man durch eine Umschuldung aus der privaten Insolvenz heraus kommt??

Mein Fall, ich habe 2006 die PV eröffnet und bin etwa 1 Jahr später in eine Falle eines Mobilfunkanbieters getappt, was ich aber leider auch nicht bereinigen konnte.
Danach ging es dann weiter und ich bin in eine weitere Falle reingetreten. Diesmal war es aber kein Telefonanbieter, sondern eine Talentagentur.
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Zu meinem verwundern ist meine PV dadurch dennoch immernoch am laufen, aber ich weiß nicht wie es weitergehen soll, da mir auf diese Weise keine Möglichkeit bleibt, über Wasser zu bleiben.

Jetzt habe ich nach langer Arbeitslosigkeit endlich wieder eine Festanstellung erlangt und befürchte, wenn mein Arbeitgeber mitbekommt, wie es finanziell bei mir aussieht, dann sitze ich wieder auf der Straße.

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Wie komme ich aus der PV und EV am leichtesten raus???

Meine Mitwirkungspflicht wäre momentan fällig aber weder das Gericht vor Ort (EV) und auch nicht mein PV verwalter (Hamburg) wissen von meiner neuen Arbeitsstelle.


Wie kann ich es schaffen, daß ich da rauskomme???


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Hallo,

Das was Sie gemacht haben, ist ganz böse.

Wenn Sie nun nachträglich dem TH den Job melden, könnte die Restschuldbefreiung hinfällig sein und damit müßten Sie die vollen 10.000 € (ist das der angemeldete Betrag aller Gläubiger des Insolvenzverfahrens?) zurückzahlen.
Hätten Sie es wie ich gemacht, dem Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nix sagen und erst nach der Einstellung in einem 4-Augengespräch dem Chef das ganze beichten, dann hätten Sie höchstwahrscheinlich keine Probleme jetzt und der Arbeitgeber würde gemäß Pfändungstabelle (siehe Internet) beträge an den TH abführen.

Wenn ich Sie wäre, würde ich abwägen: entweder dem TH alles beichten und die RSB riskieren, oder weiter wie bisher und hoffen, dass bis zum Ablauf von 6 Jahren niemand dahinterkommt.

Damit Sie vorzeitig die Inso beenden, sollten Sie ca. 2/3 der Gesamtsumme aller angemeldeten Insolvenzforderungen anbieten (nicht die neuen Schulden, die nach der Inso entstanden sind, die haben damit nix zu tun, die müssen Sie separat bedienen)

Bsp: ich hatte eine Restschuld 8.000€. Hab dann der TH 2.000€ angeboten, damit vorzeitig beendet wird. Sie hat mir zurückgeschrieben, dass sie mindestens 6.000€ will wegen meiner beruflichen Qualifikation, meiner akademischen Bildung und aktuellen dem Arbeitsmarkt (ich bin IT-Spezialist für ein bekanntes ERP-System, die Headhunter rennen mir die Bude ein, das niedrigste Angebot liegt bei > 40k brutto p.a.).
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bandit75

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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #14 am: 02. März 2011, 09:44:57 »

Folgenden Satz kann ich nicht nachvollziehen:

Hab dann der TH 2.000€ angeboten, damit vorzeitig beendet wird. Sie hat mir zurückgeschrieben, dass sie mindestens 6.000€ will wegen meiner beruflichen Qualifikation...

mein Treuhänder hat gesat, das er rechtlich mit einem eventuellen Vergleich nichts zu tun habe, ich ihm also auch gar nichts anbieten könnte, sondern direkt mit den Gläubigern verhandeln muss, nur für die Verfahrenskosten könnte ich über ihn begleichen....

was ist nun richtig? Natürlich wäre es einfacher nur mit einer Person und einem Gesamtbetrag zu verhandeln als mit mehreren Gläubigern und daher in Einzelbeträgen...

wäre froh, wenn du mir das erläutern könntest

lieben Gruß und Dank im Voraus
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Feuerwald

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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #15 am: 02. März 2011, 11:14:28 »

... was ist nun richtig?

- Ihr TH hat Recht.

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bandit75

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Re: Raus aus der privaten Insolvenz und Umschulden
« Antwort #16 am: 02. März 2011, 16:18:51 »

Danke schön.. obwohl schade, es wäre ja irgenwie schon wesentlich einfacher gewesen... obwohl schon klar, das er das nicht entscheiden kann und darf, schließlich geht es nicht um sein Geld.

lieben Dank
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