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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Restschuldbefreieung  (Gelesen 3159 mal)

postschnecke

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Restschuldbefreieung
« am: 04. August 2014, 16:58:28 »

Hallo,
ich habe bereits 2 Jahre nach Ablauf der Wohlverhaltensphase hinter mich gebracht. Meine Restschuldbefreiung wurde Ende November 2012 erteilt. Jetzt habe ich das Problem, das ich immer noch keinen Kontowechsel vornehmen kann, da mich die Schufa (Auskunft April 2014) als negativ führt. Der Score liegt bei der Schufa bei 11% und bei der Creditreform bei 70%. Laut Amtsgericht darf ich aber jetzt schon alles wieder ausüben, was vor der Inso war. Leider hatte ich einen TH der mich wie Abschaum behandelte, obwohl ich einen festen Arbeitsplatz hatte und meine Pfändungbeträge von meinen Arbeitgeber gleich abgezogen hatte und auf das vom TH festgelegte Konto überwies. Zum Schluß ging sowieso alles nur noch über das Amtsgericht und bis heute ist meine Akte auch immer noch nicht ed acta gelegt worden, weil mein TH die gepfändeten Beträge noch nicht ordnungsgemäß verteilt hat und sonst auch nicht die Fristen vom Amtsgericht einhält. Seit 2 Jahren wird auch das Amtsgericht hingehalten und wenn ich alle drei Monate beim Amtsgericht vorspreche , bekomme ich die selbe Auskunft, das mein TH immer um Verlängerung der Fristen bittet.
« Letzte Änderung: 05. August 2014, 10:00:00 von postschnecke »
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deutscher-am-ende

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Re: Restschuldbefreieung
« Antwort #1 am: 05. August 2014, 15:23:33 »

Der SCORE wird wohl auf ewig schlecht bleiben.
Wegen dem TH....du hast doch einen Anwalt der das Inso-Verfahren damals eröffnet hat. Sprich doch mal mit dem darüber.
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Ich glaub, ich dreh durch
 

postschnecke

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Re: Restschuldbefreieung
« Antwort #2 am: 05. August 2014, 16:05:10 »

Danke für die Antwort. Mit meinen RA der mich durch die erste Phase begleitet hatte sprach ich bereits. Er riet mir es weiter zu probieren, bis die Schufa kleinbeil gibt. Selbst das AG weiß sich keinen Rat mehr. War erst heute wieder beim AG und bekam zur Auskunft, das es an meinen inkompetenten RA liegt, das ich mir nichts erlauben darf oder kann. Gepfändet wurde bei mir bis August 2012. Nachdem mir dann die RSB erteilt wurde und ich wieder neue Hoffnung und Träume schmieden konnte war ich stolz es geschafft zu haben, da zog mich das AG Mitte 2013 wieder runter, da mein TH die gepfändeten Beträge an die Gläubiger noch nicht ordnungsgemäß verteilt hatte. Er bat wie bereits geschrieben immer wieder um Fristverlängerung und dies war auch heute nebenbei die Auskunft. Normalerweise werden alle Akten ein halbes Jahr nach Erteilung der RSB ins Lager gebracht aber meine hat es nach fast 2 Jahren noch nicht geschafft. Nun habe ich Angst das ich mir nie wieder etwas Größeres leisten kann.Ich habe aus meiner Inso viel gelernt und wieder kleine Dinge wert geschätzt, aber wenn man sich etwas leisten möchte, was dringend benötigt wird, muss man verzichten, weil mein eben nicht darf wegen dieser schlechten Schufa. Also muss ich immer sparen bis ich mir das leisten kann, was natürlich bei Gebrauchsgegenstände wie Waschmaschine oder Kühlschrank nicht immer funktioniert, weil diese meisten zur ungünstigen Zeit kaputt gehen. Und deswegen bin ich eigentlich nur sauer über die Schufa und dem TH, weil ich auch nichts dagegen machen kann. Gibt es überhaupt eine Lösung, wenn ja dann lasst sie mich wissen.
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Der_Alte

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Re: Restschuldbefreieung
« Antwort #3 am: 05. August 2014, 16:31:50 »

Was steht denn bei der Schufa drin, noch das Insolvenzverfahren oder die erteilte RSB? Wenn noch das Verfahen, dann könnte man der Schufa ja mit einer Kopie der RSB auf die Sprünge helfen und den Eintrag ändern lassen.
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Hilde Inkasso

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Re: Restschuldbefreieung
« Antwort #4 am: 06. August 2014, 10:59:29 »

Wurde die RSB tatsächlich in 11/2012 erteilt so hast Du spätestens am 01.01.2016 das harten Merkmal PI aus der Schufa getilgt. Jahr der RSB zuzüglich 3 Kalenderjahre zum Jahresende des 3. Kalenderjahres.
Vorher wirst Du so gut wie kein neues Girokonto bekommen denn das harte Merkmal wird bis 31.12.2015 immer beauskunftet egal wie der Score auch ausehen mag.
Deshalb den Tip von "der Alte" unbedingt befolgen und in der Selbstauskunft der Schufa und Konsorten nach dem Vermerk der erteilten RSB suchen. Dies muss vermerkt sein.

Gruß
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postschnecke

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Re: Restschuldbefreieung
« Antwort #5 am: 06. August 2014, 13:11:04 »

Hallo,
der Vermerk RSB erteilt steht in der Schufaauskunft drinnen. Habe ich selbst auch gleich gefunden. Dann ist aber die Verbraucherinsolvenz nicht in 6 Jahren geschafft sondern erst in 9 Jahren wenn man die drei Jahre noch dazurechnen muss. Ich bin zwar froh es geschafft zu haben, aber bei der Schufa hat man eben danach auch keine weiße Weste mehr. Denn ich glaube nicht daran das es 2016 erledigt ist.
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KarlPaul

Re: Restschuldbefreieung
« Antwort #6 am: 06. August 2014, 13:52:02 »

Ja man wird noch sehr lange oder vielleicht auch immer "gebrandmarkt" sein.
Aber was ist an dem anderen Girokonto so wichtig? hast Du kein Girokonto?
Ein Girokonto war weder in der Insolvenz noch jetzt in meiner WVP das Problem.
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postschnecke

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Re: Restschuldbefreieung
« Antwort #7 am: 06. August 2014, 19:06:48 »

Eigentlich geht es mir um einen Kontoechsel weil ich im Monat Konofürhrungsgebühren habe, die ich eigentlich sparen könnte und andere Dinge die mir zum Leben wichtig sind, wie Waschmaschine und  Kühlschrank. Meine Waschmaschine hat den Geist aufgegeben und mein Kühlschrank hat keine Energieeffiziensklasse mehr also sprich uralt. Aber ich spare um mir mal dann was zu leisten.
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KarlPaul

Re: Restschuldbefreieung
« Antwort #8 am: 06. August 2014, 19:50:38 »

Wie teuer ist denn Dein Konto?
Ich bin hier bei der örtlichen VoBa für 2 € im Monat. (Mit EC-Karte und ab 1250 € im Monat, sonst wäre es 6 €, aber mehr als 5 oder 6 € / im Monat sollte auch im IV es nicht kosten?)
Wenn ich Anteile der Voba für 100 € kaufen würde wäre es gratis. Aber die sind ja eigentlich mehr pleite als ich.  
« Letzte Änderung: 06. August 2014, 19:59:40 von KarlPaul »
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Der_Alte

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Re: Restschuldbefreieung
« Antwort #9 am: 06. August 2014, 22:42:52 »

Eigentlich geht es mir um einen Kontoechsel weil ich im Monat Konofürhrungsgebühren habe, die ich eigentlich sparen könnte und andere Dinge die mir zum Leben wichtig sind, wie Waschmaschine und  Kühlschrank. Meine Waschmaschine hat den Geist aufgegeben und mein Kühlschrank hat keine Energieeffiziensklasse mehr also sprich uralt. Aber ich spare um mir mal dann was zu leisten.

Ohne dass ich besserwisserisch klingen will. Aber eines sollte man in der Insolvenz doch gelernt haben. Was man dringend neu benötigt, dass sollte man nicht auf Kredit kaufen, sondern angespart haben. Und man legt sich einen Puffer für solche Fälle an.
Dann kann einem die Schufa, vielleicht bis auf ein kostengünstigeres Konto, so ziemlich egal sein.
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postschnecke

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Re: Restschuldbefreieung
« Antwort #10 am: 12. August 2014, 06:07:38 »

So hatte ich das auch gemeint, sparen bis man sich diese nötigen dinge leisten kann. Denn das habe ich in der PI gelernt. Mein Girokonto kostet pro Monat 4,00€ und das möchte ich eigentlich sparen, darum will ich unbedingt ein Kontowechsel.
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