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Autor Thema: Restschuldbefreiung erteilt - doch es nimmt kein ende  (Gelesen 4251 mal)

Onlyme

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Restschuldbefreiung erteilt - doch es nimmt kein ende
« am: 14. September 2011, 16:02:19 »

Guten Tag mein Name ist Adam. Ich habe die Pi durchlaufen im Juli des Jahres kam die Erlösung und mir wurde die Restschuldbefreiung erteilt. Ich war so happy endlich hatte sich der ganze Ärger und Zoff unter anderem auch mit meinem nicht so tollen th gelohnt.

Nun aber bekomme ich ein schreiben des rechtanwaltes meiner exfrau. Das sie nachträglich auf eine delikthandlung klagen will das sie nicht einsieht das die unterhaltsforderungen der rsb unterliegen. Ihr Anwalt hatte damals eine Summe von 24 Euro zur Tabelle angemeldet ohne vorsätzliche Handlung. Ich muss dazu sagen das ich erst 17 Jahre war als meine damalige Freundin Drillinge bekamm. Ich habe meine Schule zu Ende gemacht, Ausbildung , anschliessend arbeitslos .

Nun Frage ich mich in wie weit hier nachträglich noch ein Vorsatz einzuklagen ist da dieser ja bisher nie angegeben wurde. Sie blädiert darauf nicht gewusst zu haben das unterhaltsachuldn als Delikt angegeben werden können. Auch ihr Anwalt teilt nun eine unwissenheit mit.

Muss ich hier noch etwas befürchten? Gibt es Gerichtsurteile dies bezüglich?

Bitte ich brauche Hilfe und bin für jeden Tipp dankbar
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Onlyme

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Re: Restschuldbefreiung erteilt - doch es nimmt kein ende
« Antwort #1 am: 14. September 2011, 16:03:35 »

Sorry es sind natürlich keine 24 sondern 24000 euro
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horst69

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Re: Restschuldbefreiung erteilt - doch es nimmt kein ende
« Antwort #2 am: 14. September 2011, 16:06:55 »

Ich denke, das Sie nichts zu befürchten haben, da solche Sachen im Vorfeld angegeben werden müssen.
Eine unerlaubte Handlung muss ja auch vorher angemeldet werden.

Meiner Meinung nach hat die Erteilung der RSB in diesem Fall Vorrang.

Und das ein Anwalt jetzt auf Unwissenheit macht, finde ich fragwürdig !!
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Onlyme

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Re: Restschuldbefreiung erteilt - doch es nimmt kein ende
« Antwort #3 am: 14. September 2011, 17:27:59 »

Mmh okay danke. Ich bin halt total verunsichert? Gibt es ein Gerichtsurteil dies bezüglich?
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Onlyme

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Re: Restschuldbefreiung erteilt - doch es nimmt kein ende
« Antwort #4 am: 15. September 2011, 16:27:05 »

Hallo weiß keiner ein Gerichtsurteil dies bezüglich ? Bitte...
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Insokalle

Re: Restschuldbefreiung erteilt - doch es nimmt kein ende
« Antwort #5 am: 15. September 2011, 19:03:40 »

Ein Urteil kenne ich nicht. Braucht man vielleicht auch gar nicht, zumindest für die Insolvenzverfahren, die nach dem 30.11.2001 eröffnet wurden.

Denn in § 302 Nr. 1 InsO steht ausdrücklich drin, dass Verbindlichkeiten aus vbuH nicht der RSB unterliegen, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes angemeldet hat.

Wurde keine vbuH angemeldet, ist es jetzt also viel zu spät.
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Onlyme

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Re: Restschuldbefreiung erteilt - doch es nimmt kein ende
« Antwort #6 am: 16. September 2011, 05:16:20 »

Vielen dank! Das heisst ich muss mir keine sorgen machen? Wisst ihr ich habe Seit dem meine ex das versucht durch zukriegen keine ruhige Nacht mehr. Ich meine ich habe mich so gefreut als ich die rsb bekommen habe. Meine ganze Existenz hängt davon ab.

Davon mal abgesehen das ich eine neue lebensgefâhrtin habe mit welcher ich wegen der ganzen Geschichte riesen steas habe. Wenn die wirklich versucht Klage zu erheben müsste diese doch dann vom Gericht sicherlich abgewiesen werden oder ?
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Insokalle

Re: Restschuldbefreiung erteilt - doch es nimmt kein ende
« Antwort #7 am: 16. September 2011, 11:39:22 »

sieht so aus
Schreiben Sie doch den § 302 InsO einfach ab, wie ich es getan habe, schicken Sie es hin und warten Sie, ob dann noch was kommt.
Unwissenheit ist jedenfalls kein tragfähiges Argument.
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