"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Rückerstattung Strom / Verrechnung möglich?  (Gelesen 2024 mal)

erdbeerkatze

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Rückerstattung Strom / Verrechnung möglich?
« am: 25. Februar 2010, 07:14:55 »

Hallo,

es geht um eine Stromrückerstattung über 125,40 €.

Meine Frage dazu: Darf ich diesen Betrag von meinem Stromanbieter verrechnen lassen?

Ansonsten wäre es Einkommen und würde auf ein Sonderkonto gehen.

Zur Info: ich beziehe im Moment ALG II, keine sonstigen Einkünfte.

Ich möchte aber rechtlich auf der sicheren Seite sein, bevor ich mich an Stromanbieter wende.



Gespeichert
 

deadmen

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Rückerstattung Strom / Verrechnung möglich?
« Antwort #1 am: 25. Februar 2010, 15:00:14 »

Ja Du kannst es machen. In der WVP zählt nur pfändbares Einkommen und ,5 Erbanteil .
Wieso geht es sonst auf ein Sonderkonto, wenn Du Hartz IV hast , also kein pfändbares Einkommen, kannst Du die THkosten stunden lassen. Du zahlst diese dann erst nach Ablauf der WVP , innnerhalb von 2 Jahren.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz