"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Rückwirkende Hochstufung des Gehaltes, nach Restschuldbefreiung  (Gelesen 4589 mal)

HausH


moin,

ich hab da mal ne Frage. Was wäre wenn man im nach hinein (also nach Erhalt der Restschuldbefreiung) hoch gestuft wird weil man in den letzten z.B. 2 Jahren, höher wertige Aufgaben erledigt hat. Wie wäre mit der Nachzahlung umzugehen, gehört diese noch zum Teil zur Insolvenzmasse?

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

waldi

Re: Rückwirkende Hochstufung des Gehaltes, nach Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 30. November 2016, 07:59:50 »

Legt man das Entstehungsprinzip zugrunde, gehören die pfändbaren Anteile der Nachzahlung in die Masse.
Gespeichert
 

HausH

Re: Rückwirkende Hochstufung des Gehaltes, nach Restschuldbefreiung
« Antwort #2 am: 30. November 2016, 08:34:07 »

moin Waldi,

danke für die Antwort, wie würde das dann in der Praxis aussehen, die Restschuldbefreiung wäre vermutlich erteilt, das Verfahren beendet...???

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

waldi

Re: Rückwirkende Hochstufung des Gehaltes, nach Restschuldbefreiung
« Antwort #3 am: 30. November 2016, 10:15:49 »

Naja, die Praxis ist halt das, was wirklich passiert; und im Stadium von "Was wäre wenn man im nach hinein..." schlecht zu beurteilen.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Rückwirkende Hochstufung des Gehaltes, nach Restschuldbefreiung
« Antwort #4 am: 05. Dezember 2016, 10:52:21 »

Legt man das Entstehungsprinzip zugrunde, gehören die pfändbaren Anteile der Nachzahlung in die Masse.

Das glaube ich nicht, da in den allermeisten Fällen das Insolvenzverfahren längst zu Ende wäre und der Schuldner sich eher in der WVP befunden hat. Ich wüsste aber auch nicht, warum ich jetzt Gehalt nachbezahlen sollte - viel einfacher wäre es doch aktuell eine Sonderzahlung zu leisten für was auch immer. Bonus, Erfolgsprovision oder einfach das Gehalt entsprechend anheben für die Zukunft. Da es sich offenbar um Gestaltungsspielraum in Absprache mit dem Arbeitgeber handelt, würde ich einfach das Gehalt nicht rückwirkend zahlen. Im Grunde ist es auch nahezu wurscht, wie man das deklariert.

Wenn man z.B. kein Weihnachte- oder Urlaubsgeld bekommt (wer bekommt das schon noch heutzutage ...) könnte der AG auch einfach freiwillig mal eine Zahlung leisten zu diesem Zwecke. Rückwirkend tangiert dann auch Steuererklärungen, etc. Außerdem begibt man sich in die Gefahr des §303 InsO (bis zu 1 Jahr nach Erteilung der RSB möglich). Ist nicht sonderlich wahrscheinlich, dass ein Gläubiger das rausbekommt, ich wüßte aber nicht, warum ich das Risiko eingehen sollte wenn es doch viel einfachere und legale Wege gibt.
Gespeichert
 

HausH

Re: Rückwirkende Hochstufung des Gehaltes, nach Restschuldbefreiung
« Antwort #5 am: 06. Dezember 2016, 15:02:32 »

Nein es handelt sich nicht um einen Gestaltungsspielraum. Im Tvöd ist es so das man eigentlich danach bezahlt wird was man tut. Eine Grundlage dafür ist natürlich der berufliche Abschluss. In meinem Fall ist es so, ich bin staatlich gepr. Techniker, Fachrichtung Hochbau/Bautechnik.

Mit diesem Abschluss wirst du in der Regel in E9 im öffentlichen Dienst eingestuft, einige Kommunen bieten E8 an, kriegen aber kaum Personal. Wenn mir nun eine besonders schwierige Aufgabe übertragen wird, also schriftlich vom Fachbereichsleiter...dann musst du dies erfüllen. Genau so war es, ich habe die Aufgabe die Bundesweit von Ingenieuren erfüllt werden, schriftlich in 2014 erhalten. Seit dem erfülle ich diese höher wertige Aufgabe, werde aber weiterhin nach E9 bezahlt. Um meinen Anspruch (vermutlich E11) durch zu setzen, müsste ich vermutlich Klagen. Die Frage die sich mir stellt ist aber die, lohnt das überhaupt und schieße ich mir nicht selber ins Knie wegen der Insolvenz? Ich bin im Oktober 2017 raus ...könnte dann danach auch noch was machen. Ich kenne einen Kollegen der ist 4 Jahre nachträglich hochgestuft worden...

was soll ich machen?

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Wandervogel

Re: Rückwirkende Hochstufung des Gehaltes, nach Restschuldbefreiung
« Antwort #6 am: 06. Dezember 2016, 21:58:55 »

Inwieweit soll das ein Schuss ins eigene Knie sein? Selbst wenn eine Nachzahlung auf die entsprechenden Monate innerhalb der WVP umgerechnet werden sollte und den monatlichen Abtretungsbetrag erhöhen sollte, es bliebe immerhin der pfandfreie Anteil übrig. Und die zusätzlichen Renteneinzahlungen sind ja auch noch da, auch wenn der Ertrag erst mit der Verrentung eintritt. Warum das Geld verschenken?

Und was wäre, wenn nach der RSB keiner auf die Idee kommt, noch etwas zu fordern? Dann wäre es ziemlich ärgerlich, nicht geklagt zu haben.

Es könnte allerdings jemand auf die Idee kommen, im Nichtklagen und Verzicht auf die Höherstufung eine Gläubigerbenachteiligung zu sehen.
Gespeichert
 

HausH

Re: Rückwirkende Hochstufung des Gehaltes, nach Restschuldbefreiung
« Antwort #7 am: 10. Dezember 2016, 17:51:38 »

@ Wandervogel, also der letzte Satz ist ein wenig an den Haaren herbei gezogen. Wie soll bitte jemand auf die Idee kommen das ich auch besser bezahlt werden könnte/müsste ? Dafür müsste der oder die meinen Arbeitsvertrag und meine tägliche Arbeit kennen...

Das würde ja soweit gehen das jeder insolvente der arbeiten geht dann genaustens überwacht wird, könnte er ein paar cent mehr verdienen? wenn nicht ist die Restschuldbefreiung in Gefahr...ich sag nur Quatsch, ist gar nicht leist bar

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

waldi

Re: Rückwirkende Hochstufung des Gehaltes, nach Restschuldbefreiung
« Antwort #8 am: 11. Dezember 2016, 09:16:35 »

Nein, natürlich wird nicht jeder Insolvenz-Schuldner derart überwacht, wie hier angedeutet.

Es könnte, wie auch immer, im Einzelfalle vielleicht so geschehen. Wenn man alle Theorien durchspielt oder durchspielen möchte, gehört diese Überlegung auch dazu.

Die Praxis hingegen wird ganz anders aussehen. Aber das wurde bereits erwähnt.
Gespeichert
 

geschieden1907

  • Gast
Re: Rückwirkende Hochstufung des Gehaltes, nach Restschuldbefreiung
« Antwort #9 am: 15. Dezember 2016, 12:13:36 »

Den ganzen Sachverhalt verstehe ich nicht so ganz?
Wenn du doch die RSB vom Gericht bestätigt bekommen hast, dann ist doch die PI komplett abgeschlossen. Wieso sollte dann noch jemand an deinem (höheren) Gehalt Interesse haben?
Während der PI musst du doch immer den pfändbaren Anteil des Gehalts abführen. Auch eine Nachzahlung innerhalb der noch nicht abgeschlossen PI.

Ich habe im Grunde genommen dasselbe Problem. Ich habe auch seit Beginn (2013) der PI, bis heute, mein Gehalt um mind. 2000 Brutto positiv verändert. Mitte nächsten Jahres steht wieder eine Erhöhung an. Dann kommt noch eine Tariferhöhung im Juli. Unter dem Strich gesehen habe ich schon seit 1,5 Jahren nichts, ich meine GAR NICHTS von dem höheren Gehalt. Denn ich liege inzwischen weit über der Grenze. Inzwischen wird bei mir schon seit 1,5 Jahren das Mehrgehalt voll gepfändet. Und bei mir dauert die PI noch bis Januar 2019. Natürlich ist es schmerzlich. Besonders immer zu Weihnachten (13tes Gehalt = komplett weg, dazu im April Bonus = komplett weg). Aber ich sehe es dann so. Erstens habe ich nach der PI dann auf einem Schlag mal eben 1700 Euro NETTO mehr im Monat, denn das ist mein aktueller Pfändungsbetrag, weil meine Frau selbst Geld verdient und nicht als unterhaltspflichtig angerechnet wird, plus das voll verfügbare Weihnachtsgeld und den Bonus, dazu zahle ich ja durch das Mehrgehalt auch mehr in meine Rente ein. Also ganz umsonst ist das alles nicht.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz