"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Schöffenberufung  (Gelesen 1855 mal)

Nixmehrda

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 150
Schöffenberufung
« am: 06. Juni 2012, 12:14:29 »

Während des IV darf man nicht als Schöffe berufen werden.
Was ist damit während der WVP?
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Schöffenberufung
« Antwort #1 am: 06. Juni 2012, 12:32:57 »

Nachdem die Befugnis zur -aktiven- Prozessführung wieder vollumfänglich auf den Schuldner zurückgegangen ist, sollte der Bekleidung des Schöffenamtes in der WVP nichts mehr entgegenstehen
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz