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Autor Thema: Schreiben der TH, Vorzeitige RSB  (Gelesen 3153 mal)

Zippo

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Schreiben der TH, Vorzeitige RSB
« am: 09. Februar 2018, 11:50:44 »

Guten Tag,

ich habe eine neue Frage zu vorzeitiger RSB, weil ich diesbezüglich von meiner Treuhänderin ein Schreiben bekommen habe.

“Es besteht für Sie die Möglichkeit der vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf von drei Jahren.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bei dem Insolvenzgericht xxxx einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB gem. §300 Abs. 1 Nr. 2 InsO stellen... Datum bis wann der Antrag beim Amtsgericht eingegangen sein sollte“.

Nun meine Fragen:

1. Kann ich dann davon ausgehen, daß genügend Mittel auf dem Treuhandkonto vorhanden sind oder ist beruht dieses Schreiben lediglich auf der  Gesetzesänderung diesbezüglich?

2. Wie formuliere ich ein solches Schreiben?

3. Stimmt es, daß die RSB versagt werden kann, wenn nur ein Gläubiger nicht zustimmt?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

Liebe Grüße
Zippo
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Der_Alte

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Antw:Schreiben der TH, Vorzeitige RSB
« Antwort #1 am: 09. Februar 2018, 17:37:06 »

1. Dass sollte die TH richtig berechnet haben, sonst wäre es überflüssig.

2. Ich bitte um vorzeitige Erteilung der RSB gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO, da laut Schreiben der Treuhänderin ... vom xxx die Voraussetzungen erfüllt sind. (Schreiben der TH in Kopie beifügen)

3. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der normalen Erteilung der RSB. Es geht nicht um Gläubigerzustimmung, sondern um Versagensgründe, die vorliegen und vom Gläubiger geltend gemacht werden müssen. Und über die vorgetragenen Versagensgründe entscheidet das Gericht. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gläubiger sich mit irgendetwas substantiellem melden ist, wenn man seine Pflichten ernst genommen hat, geht gegen Null.
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Zippo

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Antw:Schreiben der TH, Vorzeitige RSB
« Antwort #2 am: 12. Februar 2018, 08:21:50 »

@Der_Alte,

Vielen Dank für die Anworten :cheesy:
Klingt, als ob es “klappen“ könnte. Ich will nur nicht zu “euphorisch“ sein, deshalb meine Zweifel. Sry :?

Die bestehen immer noch in Bezug auf den “größten“ Gläubiger (ca 80%) was versagen angeht. Denn er ist der eigentliche Grund, daß ich Insolvenz beantragt habe. Mit ihm war Ratenzahlung vereinbart, die ich auch pünklich eingehalten habe und er erwirkte zusätzlich Lohnpfändung, ohne Ankündigung, sodaß für die anderen Gläubiger nicht's mehr “übrig“ blieb, ohne meine laufenden Verpflichtungen (Miete, Strom usw) zu gefährden.

Jetzt habe ich noch eine weitere Frage zur RSB, falls das Gericht zustimmt. Kommen dann noch Kosten auf mich zu, evtl Gerichtkosten, für die TH oder ist mit erteilter RSB wirklich alles “erledigt“?

Herzlichen Dank auch für den Text bzgl. Anschreiben an das Insolvenzgericht. :smiley:

Liebe Grüße
Zippo

P.S.: Im Schreiben der TH steht nicht explizit, daß die Voraussetzungen erfüllt sind, sondern ".....die Möglichkeit der vorzeitigen Restschuldbefreiung vor Ablauf von drei Jahren".
« Letzte Änderung: 12. Februar 2018, 08:35:28 von Zippo »
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Der_Alte

  • Gast
Antw:Schreiben der TH, Vorzeitige RSB
« Antwort #3 am: 12. Februar 2018, 18:57:45 »

Die vorzeitige RSB kann nur erteilt werden, wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind.
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