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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schufa Eintragung  (Gelesen 3428 mal)

Eifeljuwel

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Schufa Eintragung
« am: 15. Juli 2009, 20:04:02 »


Hallo zusammen,

da ich aus Vergangenheit weiß, daß dieses Forum sehr hilfreich in Frage und Antwort sein kann, möchte ich hier eine Frage stellen:

Ich habe im Jahre 2007 mir eine Schufa Auskunft nebenbei von meiner Person eingeholt um zu sehen wie es so steht wenn man sich seit dem 06.08.2006 in einer Geschäftsinsolvenz / Wohlverhaltensphase befindet.

Dort war zu erlesen:

1. Geschäftsinsolvenz seit dem und dem
2. Eine Bank wo mein Geschäftskredit durch die Kwh genemmigt wurde
3. Eine andere Bank von einem früheren privaten Kredit

FRAGE!!!!


Warum sind die beiden eh Kredite tituliert dort stehend????
Hat das etwas böses zu bedeuten oder ist so etwas in der Insolvenz normal. Ich habe da immer im Kopf dass man Tituliertes immer 30 Jahre noch fordern kann. Doch dann verstehe ich absolut nicht, wenn es so wäre warum eine Insolvenz dann, wenn man nch den 6 Jahren trotzdem noch was zahlen muss.

Bitte teilen Sie mir eine ANtwort mit, ob das Titulierte sich durch die Insolvenz aufhebt. EIne Freundin die schon seit einem JAhr aus der Insolvenz ist hat so etwas auch. Doch sie kennt sich nciht wirklich gut aus. Mich beschäftigen solche Fragen sehr und spinnen mir im Kopf rum, da ich in 3 Jahren endlich wieder neu anfangen möchte ohne jegliche Schulden.

Alles wurde fein säuberlich vor Insoeröffnung / Gläubigerliste dem Verwalter natürlich gegeben.

Vielen Dank und lieben Gruß


Eifeljuwel :wink:
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lucca_m

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Re: Schufa Eintragung
« Antwort #1 am: 16. Juli 2009, 08:45:50 »

Wieso stellen Sie diese Fragen nicht vor dem Insolvenzantrag? Sie haben damals also eine Regelinsolvenz angestoßen, ohne sich der Konsequenz im positiven wie auch im negativen bewusst zu sein?

Gerade bei "Geschäftsleute" kann ich nur mit dem Kopf schütteln!!!
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makro

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Re: Schufa Eintragung
« Antwort #2 am: 16. Juli 2009, 08:57:46 »

ich habe mich unter www.meine-schufa.de schon vor Jahren angemeldet und hab somit meine Schufa online immer im Blick.
Bis zur Insolvenzeröffnung hatte ich einen Score von 92%, mit der Eröffnung ist dieser auf 5% gefallen(man hätte auch 0% schreiben können). Es steht nur das Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen drin und 2 Kredite die durch die Insolvenz fällig gestellt wurden, der Rest ist normal. Die fällig gestellten Kredite empfinde ich als normal, da ja die Forderung derzeit als zweifelhaft in den Büchern der Gläubiger besteht. Erst mit Abschluß wissen die was sie wirklich bekommen haben und vermerken das. Mit Erteilung der RSB stehen diese Dinge noch 3 Jahre in der Schufa, wobei sich der Score dann aber Stück für Stück verbessern sollte.

Wenn etwas unklar ist, schreibe an die Schufa, bisher haben die immer auf meine Schreiben reagiert.
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Eifeljuwel

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Re: Schufa Eintragung
« Antwort #3 am: 16. Juli 2009, 20:22:01 »

Das waren ja mal Zeilen mit Null Prozent Inhalt LUCCA m.

Die nicht wirklich weiterhelfen.

Nur zur Info was die Insovenz angeht bin ich sehr gut informiert, bzw habe mich sehr aussgiebig vorher mit Folgen und anderem beschäftigt.

Die beiden Sachen waren sicherlich vor der Insoeröffnung nicht tituliert warum auch.

Jedoch bin ich dankbar dass ich von einem anderen Hier eine hilfreiche Antwort erhalten habe.

;-)

Lieben Gruss
« Letzte Änderung: 16. Juli 2009, 20:26:52 von Eifeljuwel »
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lucca_m

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Re: Schufa Eintragung
« Antwort #4 am: 16. Juli 2009, 21:38:14 »

Ich zitiere:

"Ich habe da immer im Kopf dass man Tituliertes immer 30 Jahre noch fordern kann. Doch dann verstehe ich absolut nicht, wenn es so wäre warum eine Insolvenz dann, wenn man nch den 6 Jahren trotzdem noch was zahlen muss."

Das spricht nicht für folgende Ihrer Aussagen: "was die Insovenz angeht bin ich sehr gut informiert, bzw habe mich sehr aussgiebig vorher mit Folgen und anderem beschäftigt."

Bitte verzeihen Sie mir meinen Beitrag. Wenn Sie diesen denn wirklich verstanden haben. Da steckt mehr Informationswert als in all Ihren Informationen zuvor. Und ich bin gerne etwas ungemütlich in meiner Tonwahl. Besonders in solchen Fällen.

Kenn Sie den Sinn und das Ergebnis eins regulär durchgeführten Insolvenzverfahrens? Der Sinn liegt in der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und der Zweck ist letztendlich die Restschuldbefreiung für natürliche Personen.

Ich hoffe, damit Ihre 4 Jahre zusüät gestellt Frage beantwortet zu haben.

Guten Abend.

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Feuerwald

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Re: Schufa Eintragung
« Antwort #5 am: 16. Juli 2009, 22:15:52 »

Warum sind die beiden eh Kredite tituliert dort stehend????

-> wer weiss, ist aber auch egal. Durch die Anmeldung und rechtskräftige Forderungsfeststellung im Insolvenzverfahren sind diese Forderung ohnehin "tituliert".

Hat das etwas böses zu bedeuten oder ist so etwas in der Insolvenz normal.

-> wie gesagt, ob tituliert vor der Insolvenz oder durch die Insolvenz ist hinsichtlich der RSB egal. http://dejure.org/gesetze/InsO/301.html


Ich habe da immer im Kopf dass man Tituliertes immer 30 Jahre noch fordern kann.

-> deshalb wirkt die RSB gegen alle Forderung, gliech ob die vor der Insolvenz bereits tituliert waren, sofern diese nicht nach § 302 ausgenommen sind.  http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html


Doch dann verstehe ich absolut nicht, wenn es so wäre warum eine Insolvenz dann, wenn man nch den 6 Jahren trotzdem noch was zahlen muss.

-> keine Panik, wie gesagt, auch titulierte oder im Rahmen des Insolvenzverfahrens rechtskräftig festgestellte Forderungen fallen unter die RSB.


ob das Titulierte sich durch die Insolvenz aufhebt.

-> Nein.


EIne Freundin die schon seit einem JAhr aus der Insolvenz ist hat so etwas auch. Doch sie kennt sich nciht wirklich gut aus. Mich beschäftigen solche Fragen sehr und spinnen mir im Kopf rum, da ich in 3 Jahren endlich wieder neu anfangen möchte ohne jegliche Schulden.

-> bitte Ruhe bewahren, alles OK.

Alles wurde fein säuberlich vor Insoeröffnung / Gläubigerliste dem Verwalter natürlich gegeben.

-> um so besser, keine Grund für unnötige Sorgen.

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MHL

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Re: Schufa Eintragung
« Antwort #6 am: 18. Juli 2009, 18:50:54 »

Hallo Eifeljuwel,

deinen "Neuanfang" musst du mit drei Jahren verspätung anfangen.

Die Banken handeln wegen dem verbliebenen Eintrag (positive Erteilung der RSB) der Schufa sehr klar.
Keine Kredite bis der letzte Eintrag verschwunden ist. Also nach drei Jahren. Wobei selbst danach, wegen der neuen Gesetze,  dass letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Die Schufa vergißt nie!

Also diese Zeit ruhig einplanen.

Ich kann von einer Insolvenz nur abraten. Ein Vergleich mit den Gläubigern kann nur positiv sein.


Gruß

MHL
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