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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 9675 mal)

IchWillNichtMehr

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Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« am: 10. August 2010, 17:05:59 »


Hallo und guten Tag,

ich bin neu hier und habe auch gleich mehrere Fragen.

Seit 2008 bin ich in der Insolvenz (Wohlverhaltensperiode). Diese hat mir ein professioneller Heiratsschwindler eingebrockt.
Gefordert waren damals rund 25000,- , wovon 11000.- angemeldet wurden.
Seitdem ging es bei mir stetig bergab, mein letzter Arbeitgeber wusste natürlich von den finanziellen Problemen und setzte mich damit unter Druck.
Es folgte sexueller Missbrauch, den ich nicht beweisen konnte. 6 Monate hielt ich durch, dann brach ich zusammen und es folgte der erste Suizidversuch. Insgesamt 4 in 2 Jahren.
Seitdem bin ich arbeitsunfähig, habe Angst vor Menschen, starke Essstörungen. Allein gehe ich nicht mehr aus dem Haus, wohne bei meinen Elten.
Einen festen Wohnsitz habe ich so nicht mehr. Freunde, bis auf einen guten Bekannten, habe ich auch nicht mehr.
Nun möchte mir dieser Bekannte helfen, wieder in ein "normales" Leben zurückzufinden, denn er weiss, wie sehr ich unter der ganzen Situation leide. Er ist bereit, mir die 11000,- zur Verfügung zu stellen (Schenkung).
Ich setzte mich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ich die Gläubiger anschreiben solle und um ein Vergleich bitten. Das habe ich auch getan, vor 3 Tagen.
Nun habe ich allerdings gelesen, dass ein Vergleich überhaupt nicht möglich ist? Stimmt das?
Das zuständige Amtsgericht berichtete mir, dass eine Ablösung nicht möglich ist, wenn ein Gläubiger das nicht möchte.
Das kann doch nicht richtig sein? Ich möchte alles bezahlen, wenn es nicht anders geht auch die volle Summe, und die Gläubiger wollen das Geld nicht?
Wie gehe ich vor, wenn alles bezahlt ist? Der Insolvenzverwalter ist nicht besonders kooperativ, gibt keine Auskunft. Ich müsste mir einen Rechtsbeistand nehmen, hiess es heute, obwohl mir letzte Woche ganz was anderes erzählt wurde.
Ich bin nun sehr verunsichert. Nächste Woche will mir mein Bekannter das Geld geben und ich möchte dann alles sofort überweisen.
Kennt sich da jemand aus?

Lieben Gruss an alle Mitleidenden,
N.R.
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ThoFa

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 10. August 2010, 17:28:00 »

Hallo,

sind Sie tatsächlich in der Wohlverhaltensphase oder doch noch im eröffneten Verfahren? Wenn Verfahren IK oder IN?

MfG

ThoFa
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IchWillNichtMehr

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 10. August 2010, 17:38:35 »


Hallo,

entschuldigung, ich habe wohl das ein oder andere vergessen zu erwähnen.
Das Verfahren wurde letztes Jahr aufgehoben und nun bin ich in der Wohlverhaltenszeit.
Wenn ich dumm fragen darf, was ist IK und IN?

LG, N.R.
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lucca_m

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 10. August 2010, 18:57:25 »

Schauen Sie auf Ihr Aktenzeichen. Da steht neben diversen Ziffern auch IN oder IK .
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IchWillNichtMehr

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 10. August 2010, 19:02:10 »


Hallo,

das ist eine Privatinsolvenz.
Meine Eltern haben fast alles für mich geregelt damals, da ich seelisch und nervlich damals am Ende war und zu dem Zeitpunkt
gerade einen Suizidversuch hinter mir hatte.
Ich weiss nur eins, ich muss da so schnell wie möglich raus, noch 4 Jahre halte ich nicht durch.

LG
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lucca_m

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #5 am: 10. August 2010, 19:23:33 »

Ich verstehe immer noch nicht wieso Sie raus möchten? Sie sind in der WVP! Es gibt nichts aber auch wirkllich nichts, was Sie jetzt noch ernsthaft gängeln und geiseln könnte.

Ihr Bekannter soll lieber die 11.000 behalten. Sie sind in 4 Jahren schuldenfrei. Ohne Stress. Gehen Sie mit dem bekannten auf Weltreeise und erholen Sie sich. DAvon ahben sie in Zukunft mehr.

Und die Frage nach IK oder IN haben Sie immer noch nicht beantwortet.
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IchWillNichtMehr

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #6 am: 10. August 2010, 19:35:24 »

Das ist IK.
Nun ja, Weltreise ist das eine.
Es geht auch darum, dass sich mein Bekannter selbstständig macht und ich als Geschäftsführerin bei ihm tätig werden kann.
Für mich wäre das eine Chance, denn bei fremden Arbeitgebern kann ich aufgrund der Vergangenheit nicht mehr arbeiten.
Nun ist allerdings die Vorgabe von der Behörde bei uns in der Kleinstadt, dass erst die Schulden bezahlt sein müssen, sonst gelte ich als
unzuverlässig und es würde nichts werden mit dem Job.
Ausserdem würde das mit der Restschuldbefreiung eh wohl nichts werden, denn Bewerbungen o.Ä. schreibe ich nicht.
Daher meine Frage mit dem vorzeitigen "Ausstieg".
LG
« Letzte Änderung: 10. August 2010, 19:38:40 von IchWillNichtMehr »
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paps

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #7 am: 10. August 2010, 20:58:08 »

Derzeit scheint nichts pfändbares da zu sein.

Wenn Sie wirklich daraus wollen, dann soll Ihr Bekannter den Kontakt zu den Tabellengläubigern aufnehmen und ein Angebot mit 20%  der angemeldeten Forderungen machen.
Gehen alle Tabellengläubiger darauf ein, muß im Gegenzug zur Zahlung der Erledigungsvermerk abverlangt werden.
Diese Erklärungen geben Sie an das Insolvenzgericht und bitten um vorzeitige Erteilung der RSB.
Sie erhalten dann vom Gericht den Hinweis zur notwendigen Zahlung  und über die Höhe der offenen Verfahrenskosten.

Bitte bedenken Sie auch, dass die Zahlung ihres Bekannten vertraglich zu regeln ist.
Sonst sitzen Sie möglicherweise über Kurz oder Lang auf einem neuen Schuldenberg.

Ihr Bekannter könnte Sie auch als angestellten GF einstellen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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IchWillNichtMehr

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #8 am: 10. August 2010, 21:03:45 »


Der Insolvenzverwalter, bzw. die Sachbearbeiterin, hat mir gesagt, ich solle selbst Kontakt mit den Gläubigern aufnehmen und um einen Vergleich bitten. Das habe ich getan.
Von Dritten war nicht die Rede, nun aber sind die Schreiben verschickt, die kann ich nicht zurückholen.
Da wurde ich wohl völlig falsch beraten, warum auch immer.
Wie sollte ich mich denn jetzt verhalten?
Mein Bekannter möchte auch unerkannt bleiben. Er gibt mir das Geld und gut. Überweisen an die Gläubiger wollte ich selbst machen...

LG
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paps

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #9 am: 10. August 2010, 21:16:30 »

So falsch ist das ja auch nicht.
Allerdings sind die Erfolgsaussichten geringer, da sich die GL bestimmt fragen, wo das Geld nun wirklich herkommt.

Sollten Ihre Bemühungen keinen Erfolg zeigen, hilft vielleicht ihre SB, die die Inso vorbereitet hat.
Oder Sie nehmen sich einen Anwalt, der dann nochmals einen Versuch unternimmt.
Vereinbaren Sie dann aber unbedingt vor Beauftragung das Honorar.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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IchWillNichtMehr

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #10 am: 10. August 2010, 21:25:33 »


Ist das nicht egal, woher das Geld kommt?

Ich hatte in den Schreiben erwähnt, dass der Bekannte mir das Geld zur Verfügung stellt (Schenkung).
Die Sachbearbeiterin hatte gesagt, ich solle einen Vergleich anstreben obwohl ich von vorn herein sagte,
dass ich die volle Summe bezahlen würde.

Nun gut, abwarten, was passiert. Wenn die Gläubiger ja sagen ok, freue ich mich, wenn nein ist es so und
sie bekommen die volle Summe. Das wird mir ja wohl niemand verwehren können.

LG
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Miau

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #11 am: 11. August 2010, 19:50:58 »


Hallo und guten Tag,

ich bin neu hier und habe auch gleich mehrere Fragen.

Seit 2008 bin ich in der Insolvenz (Wohlverhaltensperiode). Diese hat mir ein professioneller Heiratsschwindler eingebrockt.
Gefordert waren damals rund 25000,- , wovon 11000.- angemeldet wurden.
Seitdem ging es bei mir stetig bergab, mein letzter Arbeitgeber wusste natürlich von den finanziellen Problemen und setzte mich damit unter Druck.
Es folgte sexueller Missbrauch, den ich nicht beweisen konnte. 6 Monate hielt ich durch, dann brach ich zusammen und es folgte der erste Suizidversuch. Insgesamt 4 in 2 Jahren.
Seitdem bin ich arbeitsunfähig, habe Angst vor Menschen, starke Essstörungen. Allein gehe ich nicht mehr aus dem Haus, wohne bei meinen Elten.
Einen festen Wohnsitz habe ich so nicht mehr. Freunde, bis auf einen guten Bekannten, habe ich auch nicht mehr.
Nun möchte mir dieser Bekannte helfen, wieder in ein "normales" Leben zurückzufinden, denn er weiss, wie sehr ich unter der ganzen Situation leide. Er ist bereit, mir die 11000,- zur Verfügung zu stellen (Schenkung).
Ich setzte mich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ich die Gläubiger anschreiben solle und um ein Vergleich bitten. Das habe ich auch getan, vor 3 Tagen.
Nun habe ich allerdings gelesen, dass ein Vergleich überhaupt nicht möglich ist? Stimmt das?
Das zuständige Amtsgericht berichtete mir, dass eine Ablösung nicht möglich ist, wenn ein Gläubiger das nicht möchte.
Das kann doch nicht richtig sein? Ich möchte alles bezahlen, wenn es nicht anders geht auch die volle Summe, und die Gläubiger wollen das Geld nicht?
Wie gehe ich vor, wenn alles bezahlt ist? Der Insolvenzverwalter ist nicht besonders kooperativ, gibt keine Auskunft. Ich müsste mir einen Rechtsbeistand nehmen, hiess es heute, obwohl mir letzte Woche ganz was anderes erzählt wurde.
Ich bin nun sehr verunsichert. Nächste Woche will mir mein Bekannter das Geld geben und ich möchte dann alles sofort überweisen.
Kennt sich da jemand aus?

Lieben Gruss an alle Mitleidenden,
N.R.


So, ich hab mir nun das ganze genau durchgelesen und möchte eine SEHR ERNSTHAFTE FRAGE an das Forum stellen.

Ich hab noch 9.300 € zu tilgen, dann sind alle angemeldeten Forderungen abgegolten. Mein IV wurde aufgehoben, befinde mich in der RSB-Phase.
Ich will aus moralischen Gründen die 9.300 € abbezahlen und mir dann im Ausland einen Job suchen.

Wenn ich nun lese, dass die Gläubiger einer frühzeitigen Tilgung zustimmen müssen, dann fange ich an zu grübeln.
Ich dachte, ich erwirtschafte das Geld z.B. als Freelancer, oder borge es mir von meinen Großeltern.
Wenn aber das Prozedere TROTZ Rückzahlung der 9.300 € scheitern kann, dann -ganz ehrlich- hab ich kein Bock drauf!
Da sammle ich lieber Geld, um mir im GB eine zweite Staatsbürgerschaft zu besorgen und als Brite wieder nach Deutschland zu kommen, sofern ich je Bock hätte hier zurückzukommen und ein Leben ohne Schufaeinträge und Verfolgung zu leben.
Ich bin eh EU-Ausländer und kann in jedes EU Land ziehen, ohne dass mir die Gläubiger oder der TH was anhaben können.

Deshalb WICHTIG für mich, bitte ehrlich antworten: gibt es die Gefahr, dass ich die 9.300 € auf einmal zahle und trotzdem das Verfahren nicht frühzeitig abgeschlossen wird, weil irgend ein Gläubiger querschießt? Denn ich bin 31 und ganz ehrlich, auf so einen Mist hab ich keinen Bock. Bei meinen Eltern in aSüdeuropa kann ich mit meiner Berufserfahrung und dem deutschen Diplom nen Job für mind. 36.000 brutto p.a. kriegen und wie König leben.
Daher würde ich je nachdem wie die Antwort ausfällt, entweder die 9.300 € tilgen und mich ehrenvoll verabschieden oder ich gehe dann schon nächsten Monat hier weg.

Das ist für mich sauwichtig, denn grad hab ich als Freelancer angefangen und könnte in 2 Monaten alles erwirtschaftet haben, was ich bräuchte. Nur gerade in dieser Zeit gibt es bei monster.com massiv Jobs in meinem Bereich in Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien, USA, Kanada, Großbritanien etc. Vor Tagen wurde ich von Headhuntern für GB und CH angebaggert. Ich hab die möglichen Vorstellungsgespräche auf Anfang September gelegt und wollte -falls ich nen Vertrag angeboten kriege- erst anfangen, wenn ich hier alles abbezahlt und meine Insolvenz sowie Pfändungspflicht komplett verschwunden wäre. Wenn aber nach der Zahlung der 9.300 € immer noch Theater herrschen wird, dann sag ich "Aufnimmerwiedersehen".
Ich möcht nicht meine Chance im Leben verpassen, nur weil ich einer falschen moralischen Pflicht nachgehe, die am Ende sowieso nicht belohnt wird.

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paps

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #12 am: 12. August 2010, 18:40:27 »

Am Anfang und am Ende der Treadseite gibt es den Button "Antworten".

Es bringt nichts, den ganzen Text nochmals zu zitieren("Zitat").
Lesen kann doch jeder selber im entsprechenden post.
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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #13 am: 12. August 2010, 18:45:10 »

@miau:
In der Regel sind Sie vorzeitig aus dem RSB-Verfahren, wenn die Tabellengläubiger bedient und die Verfahrenskosten gezahlt sind.
Sie müssen also zu den Tabellenforderungen noch die Verfahrenskosten aufbringen.

Den Antrag auf vorzeitige RSB müssen Sie aber immer stellen.

Nun kommt das Aber.

Es gibt keine gesetzliche Garantie.
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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #14 am: 14. August 2010, 01:27:44 »



Es gibt keine gesetzliche Garantie.

Das heißt, im worst case bezahl ich die 9.300 € + Verfahrenskosten und dann zeigt mir der Richter am Amtsgericht den Effenberg und ich bleibe mein Leben lang mit den restlichen Schulden am Hals?
(=> das ist ja ein tolles System, da hätt ich 2009 ja direkt zu meinen Eltern ins Ausland ziehen und jegliche Schulden hier unbeglichen lassen können, au weia)
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paps

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #15 am: 14. August 2010, 18:24:36 »

Nein, die RSB gibt es ja.
Aber ob die Entscheidung vor Ablauf der 6 Jahre gefällt wird, ist offen.
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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #16 am: 14. August 2010, 21:27:19 »

Nein, die RSB gibt es ja.
Aber ob die Entscheidung vor Ablauf der 6 Jahre gefällt wird, ist offen.

Ja gut, aber dann bliebe ich ja trotzdem auf "heißen" Kohlen sitzen:
ich zahle die 9.300 € zurück, ziehe ins Ausland und bleibe trotzdem Kraft Gesetz verpflichet dem TH die Pfändungsbeträge zu überweisen, nur weil die Entscheidung seitens des Amtsgerichts nicht gefällt wurde?

Und falls ich da nicht mitmache, versagt mir evtl. der Richter noch die RSB und das Verfahren war für die Katz...?
Wenn ich doch mitmache, dann zahl ich noch 5 Jahre lang dem TH Beträge, die strenggenommen ihm nicht gehören.
Das ist alles sehr sehr vage. Ich dachte immer, ich löse eines Tages die Restschulden ab und bin dann vor dem Ende der 6 Jahren ein "freier Mann" (zumindest innerhalb der Grenzen Deutschlands, in der restlichen EU bin ich es jetzt schon).

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paps

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #17 am: 15. August 2010, 21:20:30 »

Dann stellen Sie doch genau die Frage dem Insolvenzgericht.

Ein Dritter will die Tabellengläubiger auszahlen.
Damit wären alle angemeldeten Forderungen beglichen.
Welche Kosten sind dann noch zu zahlen, um die vorzeitige Restschuldbefreiung zu erhalten?

Das ganze ein bisschen ausformuliert, sollte als Antwortgrundlage fürs Gericht reichen.
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Gramlin

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #18 am: 27. Oktober 2010, 12:58:49 »

Ich verstehe immer noch nicht wieso Sie raus möchten? Sie sind in der WVP! Es gibt nichts aber auch wirkllich nichts, was Sie jetzt noch ernsthaft gängeln und geiseln könnte.

Ihr Bekannter soll lieber die 11.000 behalten. Sie sind in 4 Jahren schuldenfrei. Ohne Stress. Gehen Sie mit dem bekannten auf Weltreeise und erholen Sie sich. DAvon ahben sie in Zukunft mehr.

Und die Frage nach IK oder IN haben Sie immer noch nicht beantwortet.

Hallo "Lucca_m",
hier geht es doch nicht darum was Du machen würdest oder was Du verstehst (bzw. nicht verstehst).
"IchWillNichtMehr" möchte einfach aus der Insolvenz raus und braucht dazu Hilfe und Tipps.
Für Unverstänndniss hätte Sie sich hier nicht anmelden müssen.

Bei mir ist es ähnlich wie bei "IchWillNichtMehr", nur bin ich auf der anderen Seite.
Eine Freundin war vor zwei Jahren gezwungen Privatinsolvenz anzumelden.
Bei Ihr handelte es sich nur um ca.4000Euro (die Gläubiger die sich gemeldet haben).
Durch schlechte Beratung wurde nie ein vergleich angestrebt.
Nun da sie ihr Leben wieder im Griff, hat eine vernünftige Ausbildung und zeigt gute Leistungen.
Nun meine Frage, ist es denn Sinnvoll direkt an die Gläubiger zu schreiben, sollte das der Insolvenzverwalter machen oder sollte man diesen wenigstens informieren?
Mit welchem Zeitraum muss man denn für die entgültige Erledigung rechnen?
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MfG
 

deagle

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Re: Schulden ablösen in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #19 am: 28. Oktober 2010, 07:33:13 »

Eigentlich ist es ganz einfach...

wenn alle Gläubiger befriedigt (egal ob vollständig oder per Vergleich) und die Verfahrenskosten beglichen sind, ist die vorzeitige RSB zu erteilen und das Verfahren zu beenden.
siehe:
LG Berlin, Beschluss vom 19.01.2009, 86 T 24/09
BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04

Der Vergleich (Verhandlung und Überweisung) sollte in der WVP durch einen Dritten durchgeführt werden.
Haben alle Gläubiger dem Vergleich zugestimmt und die erledigung der zur Tabelle gemeldeten Forderungen bestätigt, reicht ein Formloser Antrag ans Inso-Gericht.

Die Vorzeitige RSB MUSS dann erteilt werden.

Das ganze sieht dann so aus...

(http://www.abload.de/thumb/bechlussrsbhbxm.jpg)

« Letzte Änderung: 28. Oktober 2010, 07:46:12 von deagle »
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