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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Isopropilprophemil am 03. April 2020, 03:15:50

Titel: Sparkonto für mich & für meine Tochter
Beitrag von: Isopropilprophemil am 03. April 2020, 03:15:50
Guten Morgen!

Ich bin noch völlig neu hier und hoffe, dass ich im richtigen Bereich poste?! Ich befinde mich aktuell in der sog. Wohlverhaltensperiode und habe ein paar Fragen:

1.)
Darf ich für mich ein Sparbuch eröffnen, auf das ich regelmäßig einzahle?
2.)
Darf ich für meine Tochter ein Sparbuch eröffnen, auf das ich regelmäßig einzahle?
3.)
Darf mein Insolvenzverwalter dann an dieses Geld heran?
4.)
Muss ich meinen Insolvenzverwalter in der Wohlverhaltensperiode darüber informieren, wenn ich diese Sparbücher eröffnen würde?

Vielen Dank im Voraus

VG Iso
Titel: Antw:Sparkonto für mich & für meine Tochter
Beitrag von: HausH am 03. April 2020, 09:04:45
moin,

zu 1+2) ja
zu 3) Nein, ich gehe davon aus das der pfändbare teil deines Einkommens an den Verwalter geht. Was du mit dem pfändungsfreien Betrag machst ist deine Sache
zu 4) Nein

Du kannst auch z.B. einen Bausparvertrag abschließen und darauf die Vermögenswirksamen Leistungen deines Arbeitgebers einzahlen lassen, etwas dazu legen. So hab ich das damals gemacht in der Wohlverhaltensphase. Hat keinen interessiert...heute liegt der Vertrag zuteilungsreif vor, ich spare den aber weiter an weil ich da wenigstens 1 % zinsen kriege :)

gruß HausH
Titel: Antw:Sparkonto für mich & für meine Tochter
Beitrag von: Isopropilprophemil am 03. April 2020, 18:03:46
Vielen Dank für die Antwort. Insbesondere bei Nr. 4 möchte ich ganz sicher sein.

Viele Grüße

Iso
Titel: Antw:Sparkonto für mich & für meine Tochter
Beitrag von: Isopropilprophemil am 04. April 2020, 10:06:30
Du hast trotz und in der Wohlverhaltensperiode mit negativer Schufa ohne Probleme einen Bausparvertrag abschkließen können?
Titel: Antw:Sparkonto für mich & für meine Tochter
Beitrag von: HausH am 04. April 2020, 10:28:35
moin,

ja, und das problemlos. Habe darauf die Vermögenswirksamen Leistungen einzahlen lassen und einen Teil selber beigesteuert, den ich dann auch noch erhöht habe.

gruß HausH
Titel: Antw:Sparkonto für mich & für meine Tochter
Beitrag von: Isopropilprophemil am 04. April 2020, 11:20:03
musst du dies aber nicht wegen Kapital dem Insoverwalter mitteilen?
Titel: Antw:Sparkonto für mich & für meine Tochter
Beitrag von: HausH am 04. April 2020, 15:30:59
moin,

nein, da von meinem Gehalt der pfändbare Anteil an den Inso verwalter abgeführt wurde hatte ich ja alles erfüllt. Mit meinem pfändungsfreien Anteil konnte ich machen was ich wollte. Wie schon erwähnt ab der Wohlverhaltensphase ist es recht einfach, du bist eigentlich nur zu drei Dingen verpflichtet, Arbeiten gehen, den Pfändbaren Teil deines Gehaltes abgeben und Wohnortwechsel melden.

gruß haush
Titel: Antw:Sparkonto für mich & für meine Tochter
Beitrag von: Isopropilprophemil am 05. April 2020, 06:41:19
Vielen Dank für deine bisher hilfreichen Antworten. Also dürfte ich mir dann auch im Umkehrschluss als Beispiel ohne Probleme ein gebrauchtes Kfz kaufen?
Titel: Antw:Sparkonto für mich & für meine Tochter
Beitrag von: HausH am 05. April 2020, 09:05:42
moin,

klar doch, ich bin mit einem gebrauchten in die Insolvenz, da kamen auch keine Fragen auf. In der Insolvenz, also auch damals in der Wohlverhaltensphase, musste ich mir einen anderen zulegen, den fahre ich heute noch.

gruß haush