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Autor Thema: Steuererstattung (mal wieder )  (Gelesen 3828 mal)

Spike

Steuererstattung (mal wieder )
« am: 17. September 2013, 21:58:10 »

Erstmal ein nettes Hallo an Alle,

Bin endlich nach 4 Jahren in der WVP ( 15.09.) :juchu:

Nun zum eigentlich Thema/Problem:

Im 06/2013 wurde mir die RSB angekündigt , jetzt 09/2013 wurde das Verfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.

Es gibt keine Nachtragsverteilung, obwohl der TH das Gericht darum gebeten hat.

Da man die Lohnsteuer bis spätestens 30.05. beim Finanzamt einreichen sollte, habe ich dieses auch getan.
Und das Geld ist brav wie all die Jahre beim TH gelandet.

Nun meine Frage, da es keine Nachtragsverteilung gibt, besteht für mich die Möglichkeit an das Geld zu kommen, oder kann ich es abschreiben?

Und wie sieht es für nächstes Jahr aus, was kann ich tun damit das Finanzamt das Geld nicht wieder zum TH sendet sondern zu mir, weil es mir ja in der WVP zusteht?


Vielen Dank
Gespeichert
 

waldi

Re: Steuererstattung (mal wieder )
« Antwort #1 am: 18. September 2013, 09:02:20 »

Ich würde mal ganz höflich beim Finanzamt nachfragen, mit welcher Berechtigung das Geld an den TH gezahlt worden ist.
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Insokalle

Re: Steuererstattung (mal wieder )
« Antwort #2 am: 18. September 2013, 19:27:57 »

Und ich würde vorher mal die genauen Daten betrachten. Die Hälfte der Infos fehlt.
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Spike

Re: Steuererstattung (mal wieder )
« Antwort #3 am: 18. September 2013, 23:02:05 »

Hi,

Danke für Eure Antworten.

@waldi,

also dem Finanzamt kann man keinen Vorwurf machen, denn das Verfahren war bei Abgabe noch nicht aufgehoben.

@insokalle,

was für Infos fehlen dir?
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Steuererstattung (mal wieder )
« Antwort #4 am: 19. September 2013, 09:52:19 »

Man könnte schreiben, um welche Steuererstattung es geht. Man könnte schreiben, an welches Geld Sie kommen wollen.
Und - was noch interessanter wäre - wann das FA die Kohle an den TH ausgezahlt hat.
Gespeichert
 

Spike

Re: Steuererstattung (mal wieder )
« Antwort #5 am: 19. September 2013, 22:24:37 »

Hi,

ok dann werde ich meinen Beitrag mal ein bißchen mit Info's füttern.

- es handelt sich um die Lohnsteuererstattung
- um das Geld der Lohnsteuererstattung 2012
- 04/2013 beim Finanzamt eingereicht und 06/2013 beim TH auf dem Konto gelandet

Nach paar Info's 11/2012 wurde der Schlussverteilung zugestimmt und wie im ersten Thread erwähnt 06/2013 mir die RSB angekündigt und 09/2013 wurde das Verfahren aufgehoben.

Wie geschrieben hat der TH eine Nachtragsverteilung gefordert aber das Gericht hat dem nicht folge geleistet.

Steht das Geld aus der Lohnsteuererstattung 2012 mir zu, ja oder nein? Wenn ja hab ich ne Chance an das Geld zu kommen?

Und was ist zu tun,damit die nächste Steuererstattung aus 2013 (also nächstes Jahr) bei mir auf dem Konto landet?


Vielen dank

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Insokalle

Re: Steuererstattung (mal wieder )
« Antwort #6 am: 20. September 2013, 11:26:52 »

Die ESt-Erstattung 2012 gehört ja ohnehin zur Masse. Die WVP beginnt erst nach Verfahrensaufhebung. Die Auszahlung an den TH war noch vorher als das eigentliche Verfahren noch lief. Sie dürfte daher nicht zu beanstanden sein. Ich sehe keine Möglichkeit irgendwie dran zu kommen.

Für 2013 gehört Ihnen die Erstattung ganz, weil es noch keinen Beschluss über eine anteilige Nachtragsverteilung gibt. Besorgen Sie sich den Aufhebungsbeschluss und senden Sie ihn dem FA zu oder fügen Sie ihn bei der Steuererklärung bei oder beides ggf. mit ein paar erklärenden Worten, warum die Erstattung jetzt wieder Ihnen gehört.
Sollte das FA Forderungen haben, kann es in der WVP aufrechnen.

Gespeichert
 

Spike

Re: Steuererstattung (mal wieder )
« Antwort #7 am: 20. September 2013, 22:28:08 »

Hi ,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Ich war der Annahme das ich eventuell Anspruch auf die EST-Erstattung habe, weil der TH im Schlussbericht(30.8.2012) folgendes erwähnt hatte:

Es wird beantragt,

-wegen eines möglichen Einkommensteuerguthabens für 2012 im Aufhebungsbeschluss die Nachtragsverteilung anzuordnen.
 Und da keine Nachtragsverteilung vom Gericht angeordnet wurde, dachte ich, ich hätte Anspruch darauf.

Danke für die Aufklärung.

Also verstehe ich das richtig, das mir die EST-Erstattung für 2013 komplett zusteht und nicht nur anteilmäßig, auch wenn das Verfahren erst 09/2013 aufgehoben wurde?

MfG
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eidechse

Re: Steuererstattung (mal wieder )
« Antwort #8 am: 23. September 2013, 15:28:39 »

So lange das Gericht nicht noch nachträgelich die (teilweise) Nachtragsverteilung für die Einkommensteuererstattung 2013 anordnet, steht Ihnen dieser Betrag zu und nicht dem TH.
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