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Autor Thema: Steuererstattung - Überprüfung eine anderes Finanzamtes wegen UVG  (Gelesen 2238 mal)

Modi_Eno

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Hallo an alle,

bin neu hier. Zum obigen Thema habe ich das Forum bereits gewälzt aber nichts brauchbares gefunden.
Ich bin seit 10.10.2008 in der WVP. In diesem Jahr habe ich die Steuererklärungen für das Jahr 2009-2011 gemacht und mich gefreut, dass ich eine nicht unerhebliche Erstattung bekomme. Aber als ich nach über einer Woche noch immer keinen Geldeingang verbuchen konnte, habe ich beim Finanzamt mal nachgehakt.
Dort wurde mir gesagt, dass ein anderes Finanzamt (wo ich früher wohnte) eine Überprüfung macht, ob beim Jugendamt Olpe noch Unterhaltsleistungen rückständig sind.
Diese Unterhaltsleistungen sind weit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefallen, von denen ich erst 2009 erfahren habe.
Als ich dem guten Herrn vom Jugendamt gesagt habe, dass ich insolvent bin, hat er gesagt, dann hat sich das erledigt. Meine Frage ist nun: Darf er die Erstattung einziehen?

Danke im Voraus für Antworten.

Gruß, Modi Eno
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paps

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Re: Steuererstattung - Überprüfung eine anderes Finanzamtes wegen UVG
« Antwort #1 am: 07. September 2012, 13:29:33 »

m.E. nein.

Allerdings müßten unsere Spezis für Forderungsübertragungen mal prüfen, ob eine Unterhaltsrückzahlungsforderung auf das Finanzamt als verrechenbare Schuld übertragen werden kann.
Wenn dem so ist, könnte das Jugendamt als Altgläubiger im Rahmen der Amtshilfe durch das Finanzamt mit Erstattungsansprüchen aufrechnen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: Steuererstattung - Überprüfung eine anderes Finanzamtes wegen UVG
« Antwort #2 am: 07. September 2012, 17:45:51 »

mE ja
Die Unterhaltsvorschusszahlungen des Jungendamtes gehen kraft Gesetzes auf das Land über. Damit wäre eine Aufrechnung über § 226 AO möglich. Die Aufrechnung in der WVP ist nach dem BGH zulässig.
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