"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Steuererstattung zwischen Inso und Wohlverhaltensphase-knifflig  (Gelesen 6789 mal)

Spitzkopf

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5

Hej,

bin neu hier und habe soeben den Beitrag zur Steuerrueckerstattung gelesen. Bei uns geht es eigentlich um das gleiche Thema, jedoch glaube ich, ist unser Fall sehr speziell:

Zuerstmal die Grundinformationen:

- Mein Mann (berufstätig) ist in der Privatinsolvenz, die Wohlverhaltensphase beginnt jetzt irgendwann in den nächsten paar Wochen.
- Ich befinde mich NICHT in der Privatinsolvenz und bin ebenfalls voll berufstätig.
- Mein Mann konnte im vergangenen Jahr eine bessere Anstellung bei der Muttergesellschaft seines bisherigen Arbeitgeber antreten. Die neue Arbeitsstelle ist im europäischen Ausland
- ich habe deshalb meine Festanstellung in Deutschland gekuendigt und bin meinem Mann 4 Wochen später gefolgt.

So nun zu der Steuererklärung und den entsprechenden Fragen:

- Ist das richtig ?? Wenn mein Mann die Steuererklärung fuer 2008 jetzt beim Finanzamt einreicht (2008 war das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen), er aber den Bescheid von Finanzamt erst in der Wohlverhaltensphase bekommt (die jetzt irgendwann in den nächsten 4 - 6 Wochen beginnt), dann darf mein Mann eine evtl. Steuerrueckzahlung behalten ???? Habe ich das wirklich richtig verstanden ?? Ich kann das fast nicht glauben, deshalb frage ich lieber nochmal nach.

- Wir haben durch den Umzug ins Ausland einige Kosten gehabt, die wir natuerlich gerne bei der Steuererklärung angeben möchten.
Da wir aber der Meinung waren, dass mein Mann seine evtl. Steuerrueckzahlung voll an den Insolvenzverwalter abtreten muss, waren wir am ueberlegen, ob wir nicht eine getrennte Veranlagung machen sollten und die Umzugskosten bei mir angeben sollen. Jedoch sind wir uns hier nicht sicher, ob das Finanzamt Umzugskosten bei mir akzeptieren wuerde (Rechnung vom Umzugswagen z.B. wurde auf meinem Namen ausgestellt), denn ich bin ja meinem Mann "nur" gefolgt.

Ich wäre hier wirklich sehr fuer Infos, Tipps und dergleichen sehr, sehr dankbar

Spitzkopf :neutral:

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Steuererstattung zwischen Inso und Wohlverhaltensphase-knifflig
« Antwort #1 am: 04. Februar 2009, 18:27:26 »

Zur Steuererstattung jetzt schon eine Aussage zu treffen wäre Spekulation.

Wird im Aufhebungsbeschluß keine Nachtragsverteilung von Steuererstattungsansprüchen aus 2008 beschlossen, könnte die Erstattung bei ihnen verbleiben.

Ich würde mit dem Antrag auf jeden Fall noch bis zum Aufhebungsbeschluß warten.

Umzugskosten können nur beruflich bedingt, als Werbungskosten, geltend gemacht werden.

Sollten Forderungen beim FA bestehen, werden die mit der Erstattung in der WVP aufrechnen.

Können Sie Argumente liefern, warum Sie nachziehen mußten, könnte eine Chance auf außergewöhnliche Belastung bestehen.

Sie brauchen keine getrennte Veranlagung zu machen, da das FA in ihrem Fall von sich aus eine getrennte Berechnung vornehmen muß.
Ihr Anteil ist immer an Sie auszuzahlen.

Sollten Steuerrückstände bestehen, könnte trotz gemeinsamer Veranlagung und gesonderter berechnung eine Aufrechnung erfolgen.
Hier müßten Sie der Aufrechnung widersprechen.
« Letzte Änderung: 04. Februar 2009, 18:31:27 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Spitzkopf

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Steuererstattung zwischen Inso und Wohlverhaltensphase-knifflig
« Antwort #2 am: 04. Februar 2009, 19:27:29 »

Hej Paps,

vielen Dank fuer die ausfuehrliche und absolut helfende Antwort.

Sie schreiben, dass das Finanzamt in unserem Fall eine getrennte Veranlagung vornehmen muss (ist ja auch irgendwie logisch, da ich ja nicht in der Inso bin), jedoch haben wir von der Steuererklärung 2007 (die haben wir letztes Jahr im März abgegeben) bis heute nichts vom Finanzamt gehört, also auch ich habe keinen Steuerbescheid bekommen. D.h. doch eigentlich fuer mich, dass das Finanzamt uns zusammenveranlagt hat und die vermutliche Steuernachzahlung beim Insolvenzgericht als Steuerschuld mit "eingereicht" hat.  Das ist doch eigentlich nicht richtig, oder ??? Also unabhängig davon, ob man etwas nachzahlen muss oder erstattet bekommt. Normalerweise hätte ich doch einen Steuerbescheid erhalten muessen mit den von mir evtl. nachzuzahlenden Betrag, oder ???

Wir haben absolut keine Ahnung, ob und wieviel wir aus der Steuererklärung 2007 nachzahlen muessen.

Wir werden jetzt den Aufhebungsbeschluss abwarten (irgendwas so Mitte März) und dann mal schauen, ob da was vom Finanzamt angegeben ist. Aber sicherlich sollte doch der Insolvenzverwalter meines Mannes oder auch direkt das Finanzamt Auskunft darueber geben können.

Das mit der aussergewöhnlichen Belastung sollte doch wohl akzeptiert werden, oder was meinen Sie ?? Ist es einem Ehepartner zumutbar, dass er in Deutschland bleibt und arbeitet, während der andere im Ausland eine zeitlich nicht begrenzte Festanstellung annimmt. Das ist doch zwangsläufig, dass man seinen Job kuendigt und zusammen mit seinem Mann ins Ausland zu gehen, oder ???


Spitzkopf
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Steuererstattung zwischen Inso und Wohlverhaltensphase-knifflig
« Antwort #3 am: 04. Februar 2009, 20:08:02 »

Sie können für 2007 eine Kopie des Bescheides anfordern.

Ich habe auch nicht von getrennter Veranlagung, sondern getrennter Berechnung geschrieben.
Getrennte Berechnung bedeutet, dass nach der Feststellung der Steuerschuld /-guthabens die Anteile berechnet werden, die auf den einzelnen Ehegatten entfallen.
Der Vorteil der Splittingtabelle geht dabei nicht verloren.
(Grob gesagt: Erstattung 1000,- / Ehamann hat im Verhältnis zur Ehefrau 2/3 der Steuern gezahlt und entspr. Aufwendungen gehabt.
Damit gehen 666 zu Lasten des Mannes und 334 zu Lasten der Frau)


Vom Grunde würde die außergewöhnliche Belastung anerkannt wenn sie  die doppelte Haushaltsführung exorbitant übersteigt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Spitzkopf

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Steuererstattung zwischen Inso und Wohlverhaltensphase-knifflig
« Antwort #4 am: 02. April 2009, 13:56:41 »

Hallo Paps,

ich muss mich nochmal an Sie wenden:

Nun haben wir den Bescheid bekommen, dass mein Mann ab dem 12.03 in der Wohlverhaltenphase ist. Deshalb haben wir/ich uns nun die Einkommensteuererklärung fuer 2008 vorgenommen.

Ich hätte nun ein paar Fragen und hoffe, dass Sie mir helfen können:

Es geht um die Lohnsteuerbescheide 2006 u. 2007:

Wir hatten immer gemeinsame Veranlagung und wir bekamen immer 1 Lohnsteuerbescheid an uns beide gerichtet. So weit so gut.

Nun ist mir heute zum allererstenmal folgendes aufgefallen, was mich etwas irritiert:

Lohnsteuerbescheid 2006 wurde nur auf meinen Namen ausgestellt mit dem Hinweis: "Sie schulden die nach diesem Bescheid zu entrichteten Beträge gemeinsam mit Ihrem Ehemann. Fuer Ihren Ehegatten wurde eine Steuerberechnung erstellt" 
Versteh ich nicht !!!  Der Bescheid kam letztes Jahr im Mai (mein Mann ist seit März 2007 in Inso).

Von der geforderten Nachzahlung habe ich aber bis heute nichts mehr gehört, heisst das evtl. dass die Summe bei meinem Mann in die Inso mit aufgenommen wurde ??

Lohnsteuerbescheid 2007 haben wir ebenfalls letztes Jahr im Mai erhalten: hier haben wir ein paar Euro Guthaben und der Vermerk: "An den Insoverwalter Ihres Ehemannes wurde ein Bescheid gleichen Inhalts erteilt" UND "Ueber die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung"

Diese "besondere Mitteilung" haben wir bis heute nicht erhalten. Ist dass so, wie ich oben geschrieben habe, dass die Nachzahlung aus 2006 in die Inso mit eingeflossen ist und das Guthaben aus 2007 sozusagen abgezogen wurde ???

Ist das ganze dann so zu verstehen: Wir können uns eigentlich die Arbeit sparen mit dem "hin und her-Ueberlegen" Umzugskosten bei mir angeben oder bei meinem Mann usw....

Vielleicht dumme Frage: Aber hätte das Finanzamt fuer die Erklärung 2006 ueberhaupt eine gemeinsame Veranlagung vornehmen duerfen, trotz dessen, dass mein Mann das bei der Erklärung angekreuzt hat ?? Die Einkommensteuererklärung 2006 hat mein Mann 2007 abgegeben, als er schon in der Insolvenz war und den Bescheid haben wir erst fast 1 Jahr später im Mai 2008 erhalten. Das Finanzamt muss doch eigentlich eine getrennte Veranlagung vornehmen, oder ?? Wir bekamen aber - wie schon erwähnt - nur 1 Bescheid an mich gerichtet mit gemeinsamer Veranlagung und den oben genannten Hinweisen.

Kann ich/wir da ueberhaupt noch was machen, falls das vom Finanzamt nicht korrekt war ?? Da ist doch sicherlich die Einspruchs/widerspruchsfrist abgelaufen.

Hoffe Sie können helfen Licht ins Dunkel zu bringen.

Bei meiner 1. Text vom Februar machte ich einen Fehler. 1. Uns/mir lagen die Lohnsteuerbescheid vor (man muss nur richtig nachschauen... :rougi:) und 2. die Nachzahlung die wir befuerchtet hatten war nicht 2007 sondern 2006.



Spitzkopf :?

Gespeichert
 

Spitzkopf

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: Steuererstattung zwischen Inso und Wohlverhaltensphase-knifflig
« Antwort #5 am: 02. April 2009, 15:52:46 »

Sorry,
habe wieder einen Fehler gemacht. Ich schrieb, dass das Finanzamt eine getrennte Veranlagung vornehmen muss - meine natuerlich getrennte Berechnung.

Die ist definitiv nicht erfolgt. Fuer mich sieht das so aus, dass das Finanzamt zwar 2 Bescheide gesendet hat (1 mal an mich adressiert und 1 mal an den Insoverwalter), jedoch ist keine getrennte Berechnung - wie es eigentlich hätte gemacht werden muessen - erfolgt.

Die Frage ist hier, ob man fast 1 Jahr später da noch Widerspruch einlegen kann. Bezweifel ich.... :cry: Den Schuh werden wir uns wohl anziehen muessen.... Die Bescheide 2006 u. 2007 sind letztes Jahr genau in der Umzugswoche bei uns angekommen und gingen da "total unter" und danach hat keiner  mehr daran gedacht   :fuchsteufelswild:

Spitzkopf
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Steuererstattung zwischen Inso und Wohlverhaltensphase-knifflig
« Antwort #6 am: 02. April 2009, 19:12:20 »

Gegen die Bescheide können Sie nicht mehr vorgehen.

Das FA hat zwar richtig erkannt, dass Ihr Mann in Inso ist, hat aber scheinbar keine getrennte Berechnung vorgenommen.

Scheinbar ist dann ihr mögl. Guthaben gleich mit den Inso-Schulden mitverrechnet wurden.
Ob Sie einer Aufrechnung ihres Guthabens jetzt noch widersprechen können entzieht sich meiner Kenntnis.

Bei den künftigen Anträgen sollten Sie mit der Erklärung auch gleich die getrennt Berechnung /Auszahlung beantragen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: Steuererstattung zwischen Inso und Wohlverhaltensphase-knifflig
« Antwort #7 am: 04. April 2009, 17:39:12 »

Weisen Sie das Finanzamt doch trotzdem auf die vorzunehmende Aufteilung der Steuerschuld hin und verlangen Sie die Auszahlung Ihres Guthabens (wenn denn eines besteht). Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur ESt steht ein etwaiger Erstattungsanspruch demjenigen Ehegatten zu, der die zu erstattende Steuer, z.B. Lohnsteuer, an das Finanzamt gezahlt hat, § 37 Abs. 2 AO. Gegen diesen Anspruch kann das Finanzamt mit Steuerrückständen des anderen Ehegatten nicht aufrechnen. Den Erstattungsanspruch hat das FA ohne besondere Festsetzung zu erfüllen, es bedarf also keines Einspruchs gegen die Steuerbescheide selbst. Sollte über die vorzunehmende Erstattung Streit entstehen, entscheidet das FA durch einen Abrechnungsbescheid gem. § 218 AO, gegen den wiederum der Einspruch möglich ist.

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz