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Autor Thema: steuerguthaben aus 2013, erhalt in wvp + sozialhilfebezug: wer kriegt das geld?  (Gelesen 2697 mal)

VerzweifelteStudentin

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hallo,

hab meine steuererklärung für 2013 gemacht und bekomme anfang nächsten monats ein guthaben ausgezahlt.

mein verfahren wurde bereits am 15.07.2013 nach § 289 abs. 2 InsO aufgehoben
und ich befinde mich in der wvp.

ich beziehe ergänzend leistungen nach dem SGB XII, konkret hilfe zum lebensunterhalt nach dem 3.kapitel sgb xii.

meine frage:

wer bekommt das guthaben?

der treuhänder, weil es sich teilweise auf einen zeitraum vor aufhebung des verfahrens bezieht (januar bis juli 2013)?

oder das sozialamt, die das guthaben auf meine leistung anrechnen dürfen?

wer hat vorrang?

von einer nachtragsverteilung ist in meinem beschlüssen nichts erwähnt, so dass wohl davon ausgegangen werden kann, dass keine erfolgt, oder?

danke.
« Letzte Änderung: 28. März 2014, 19:36:17 von VerzweifelteStudentin »
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Der_Alte

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in der WVP ist es dein Geld, wenn keine NTV angeordnet ist. Ist das Geld erst einmal beim SChuldner dürfte sich eine NTV erledigt haben. Dann ist das Geld wohl mit der Sozialhilfe gegen zu rechnen.
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VerzweifelteStudentin

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Werde den TH aber dennoch einfach mal informieren.

Wenn er das Geld nicht einzieht, dann tut es ja das Sozialamt, weil ich im Leistungsbezug bin und das Steuerguthaben Einkommen darstellt.

Für mich ist es also egal, ich habe von dem Geld eh nichts.  :heulen:

Vom Regen in die Traufe, sage ich mal...In finanzieller Hinsicht hat man nichts von der WVP, wenn man Sozialleistungen bezieht.... :sad:

Danke.
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waldi


Naja, ganz so einfach scheint mir die Angelegenheit hier nicht zu liegen, denn letztendlich zählt die Steuerrückerstattung in jedem Falle als anzurechnendes Einkommen.
Auch wenn es - beispielsweise auf Grund von Schulden - dem Empfänger nicht zur Verfügung gestellt wird.

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VerzweifelteStudentin

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Im SGB II wird es nicht angerechnet, denn da hatte ich den Fall schon, da ich eine Steuererstattung im eröffneten Verfahren erhielt und diese an den TH abtreten musste.

Wie es sich beim SGB XII verhält, weiss ich noch nicht.

Habe die Erstattung für 2013 noch nicht bekommen, da auf dem Steuerbescheid steht, dass ich über die Verwendung des Guthabens gesondert Mitteilung erhalte.

Was das bedeuten soll, weiss ich nicht, da ich keine Schulden beim Finanzamt habe (weder Neue noch welche, die von der Inso erfasst sind), mit denen aufgerechnet werden könnte.

Kennt jemand diesen Satz überm Steuerbescheid und kann mir was dazu sagen?

Danke.
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Insokalle


Weiß das FA, dass das Verfahren inzwischen aufgehoben wurde?
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VerzweifelteStudentin

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Das FA wusste nicht mal, dass ein Verfahren lief, da ich immer die Erstattung ausgezahlt bekam und an den TH weitergeleitet habe.

Bin zwischenzeitlich auch in ein anderes Bundesland gezogen.

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VerzweifelteStudentin

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So, habe mit dem Finanzamt telefoniert. Die hatten verspätet erfahren, dass ich in der Inso bin und deswegen das Steuerguthaben noch nicht überwiesen. Nun haben sie noch später erfahren, dass mein Verfahren aufgehoben wurde und werden überweisen.

Auf meine Frage hin, ob mir die komplette Erstattung für 2013 zusteht, obwohl ich erst seit 16.07.2013 in der WVP bin, lautete die Antwort: "Ja".

Ist das richtig so? Der Logik nach, müsste der Anteil Januar bis Juli 2013 doch noch in die Inso-Masse fliessen, oder?

Oder hängt es wirklich davon ab, ob eine Nachtragsverteilung angeordnet wurde oder nicht?

Bei mir wurde keine angeordnet.

LG.
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Der_Alte

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Ohne NTV bekommt der Schuldner das Geld.
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