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Autor Thema: Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung  (Gelesen 3359 mal)

Brittipelinda

  • Gast
Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung
« am: 10. April 2012, 11:28:59 »

Hallo an alle,
mein Mann ist seit 2010 in der PI und seit 2011 in der WP.

Nun lief seit 2010 eine Abänderungsklage bzgl. Unterhalt für seine Tochter aus erster Ehe. Diese Klage fand nun nach langem Hin und Her mit einem Vergleich ein Ende.

Zeitgleich stellte seine Tochter damals einen Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung. Mein Mann hatte 12.00Euro zu wenig Unterhalt im Monat bezahlt (es geht um ca. 300 Euro). Aus Unwissenheit über einen dynamischen Titel und was der bedeutet. Denn während der ganzen Zeit bezahlte er freiwillig noch 30,00 Euro "Taschengeld" an die Tochter. Sie hat also indirekt immer komplett ihr Geld bekommen.

Die Strafanzeige ruhte bis zum Abschluss der Abänderungsklage. Nun meldete sich der Staatsanwalt wieder und schlägt vor das Verfahren einzustellen mit der Auflage 880,00 Euro an die Tochter zu zahlen. Nicht nur dass mein Mann das Geld überhaupt nicht hat wie auch??  :dntknw: Warum auf einmal solch eine Höhe?? Ursprung waren ca. 300 Euro.
Mein Mann weiß beim besten Willen nicht was er machen soll. Unser Rechtsanwalt sagt, dass wenn er den Vorschlag nicht annimmt es vor Gericht geht und dann wieder zusätzliche Kosten für Rechtsanwalt, Klage, Reisekosten (da Gerichtsort 750 km entfernt) usw. entstehen. Und es dann wieder vom Richter abhängt wie er das sieht und mein Mann unter Umständen noch beschissener dabei raus kommt.

Meine Frage nun:
Es bezieht sich doch auf Zeitraum von der Insoeröffnung und die Tochter hat die angeblichen Unterhaltsschulden angeben lassen für die Insolvenzmasse. Wäre das nicht Bevorteilung eines Gläubigers wenn mein Mann das zahlen könnte und würde.
Wie sieht es mit seiner Restschuldbefreiung aus. Es war doch keine vorsätzliche strafbare Handlung. Wird es die wenn es zur Verhandlung kommt weil mein Mann den Vorschlag nicht annimmt oder annehmen kann??

Mit seinem TH will er versuchen zu reden, aber es ist Eile geboten (Fristen) und der TH war noch nie sehr kooperativ.
Für Tipps und Ratschläge wäre ich dankbar
 
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Der_Alte

  • Gast
Re: Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung
« Antwort #1 am: 10. April 2012, 17:56:37 »

Man könnte als erstes die Frage stellen, ob der Tatbestand überhaupt verwirklicht worden ist. Ein Tatbestandsmerkmal ist, dass "...der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist, ..."
Wenn also monatlich 12 € zuwenig Unterhalt gezahlt werden, gleichzeitig aber 30 € Taschengeld nachweislich dem Kind überwiesen worden sind, dürfte wohl kaum der Lebensbedarf in Frage gestellt sein.

Mir wäre es wert, dass mit dem Richter im Verfahren zu klären. Dazu braucht man auch keinen Anwalt, das kann man allein vertreten.

Die Reisekosten dürften allemal geringer sein als die Kosten, die mit der Verfahrenseinstellung verbunden sind.
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Lissi

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Re: Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung
« Antwort #2 am: 10. April 2012, 20:04:58 »

Dann bleibt zu hoffen, dass die 30 Euro nicht in bar gegeben worden sind, oder?

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Der_Alte

  • Gast
Re: Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung
« Antwort #3 am: 10. April 2012, 20:27:10 »

Ja, nachweisen sollte man es schon können.
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Brittipelinda

  • Gast
Re: Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung
« Antwort #4 am: 11. April 2012, 08:46:03 »

Guten Morgen,
danke für die Antworten.

Nein, das Taschengeld wurde jeden Monat tatsächlich überwiesen und nicht bar ausgezahlt, da die Tochter ja 750 km weit weg wohnt.
Aber das weiß die Staatsanwältin, da wir das alles im Rahmen des Ermittlungsverfahrens vor zwei Jahren belegt haben und sie alles hat.

Die Formulierung
Man könnte als erstes die Frage stellen, ob der Tatbestand überhaupt verwirklicht worden ist. Ein Tatbestandsmerkmal ist, dass "...der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist, ..."
Wenn also monatlich 12 € zuwenig Unterhalt gezahlt werden, gleichzeitig aber 30 € Taschengeld nachweislich dem Kind überwiesen worden sind, dürfte wohl kaum der Lebensbedarf in Frage gestellt sein.
wurde nirgends so erwähnt.
 
In dem Schreiben was mein Mann bekommen hat steht bei den 888,00 Euro "rückständiger Unterhalt" was ja so überhaupt nicht stimmt.
Unser RA meinte die Staatsanwältin kann nach Ermessen alles willkürlich reinschreiben hat mit dem tatsächlich gezahltem nichts zu tun.

Noch eine Frage habe ich noch. Die Forderungen aus der Zeit hat doch die Gegenseite bereits bei der Insolvenz gemeldet. Dürft mein Mann da überhaupt sich auf die Auflage einlassen?? Ist das nicht bevorteilung eines Gläubigers??
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Brittipelinda

  • Gast
Re: Strafanzeige wegen Unterhaltsverletzung
« Antwort #5 am: 12. April 2012, 07:32:06 »

Guten Morgen,

mein Mann hat gestern noch mit dem Büro seines TH gesprochen und ihm wurde sehr unfreundlich gesagt, dass Strafrecht nichts mit der PI zu tun hat und auch keine Auswirkungen auf selbige hat.

Außerdem fragte die unfreundliche Sachbearbeiterin warum er nicht "seinen" Anwalt fragt  :mad2:, worauf sie mein Mann fragte was sie meint wovon er sich einen Anwalt leisten soll. Er habe dafür kein Geld.  :fuchsteufelswild:

Es ist nicht zu glauben was man von den TH alles zu hören bekommt.  :neutral:
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