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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter  (Gelesen 7221 mal)

HausH


guten Morgen liebes Forum,

folgendes Problem habe ich momentan. Vorweg, bin seit März diesen Jahres in der WVP, Verfahren wurde im Oktober 2011 eröffnet. Ich habe das große Glück gehabt und eine Wohnung trotz aller Schwierigkeiten gefunden. Der Umzug ist gelaufen, jetzt habe ich telefonisch erfahren das meine ehemalige Vermieterin die Kaution an irgendeinen Anwalt zahlen soll, schriftlich liegt mir nichts vor. Die Übergabe der alten Wohnung ist am nächsten Mittwoch.

Frage1. Wenn der Anwalt mein TH ist, warum informiert der mich nicht? Übernimmt der die Kosten wenn ich die Vermieterin verklage weil sie mir die Kaution nicht aushändigt?

Frage2. Wie sieht es aus wenn die Vermieterin für angebliche Mängel was einbehält von der Kaution? Muss der TH sich darum kümmern oder ich? Wenn ich, was hab ich davon?

Frage3. Habe ich ein recht eine Kopie des Schreibens von meiner Ex-Vermieterin zu erhalten?

Allgemeine Frage: Ist es überhaupt rechtens eine Mietkaution einzubehalten? Seit Oktober 2011 wird von meinem Einkommen der Pfändbare Betrag eingezogen, muss ich mir eine mögliche Mietkaution wirklich vom Mund absparen?

danke für die Infos

gruß von HausH
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waldi

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #1 am: 27. Juli 2013, 11:35:50 »

Ich nehme einmal an, dass die Kaution im Antrag als 'Vermögen' angegeben wurde und somit, sobald sie frei wird, in die Insolvenzmasse fällt.

Hat die Caritas damals nicht hierauf hingewiesen?
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Insokalle

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #2 am: 27. Juli 2013, 11:56:31 »

Nachtragsverteilung angeordnet?
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HausH

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #3 am: 27. Juli 2013, 12:15:00 »

@waldi,

das ist mir nicht bekannt ob die Kaution als Vermögen angegeben wurde, kann aber eigentlich nicht sein. Wo kriege ich das raus? kann ich irgendwo meinen Antrag einsehen?

@insokalle, nein keine Nachtragsverteilung angeordnet.

gruß von HausH
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Insokalle

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #4 am: 28. Juli 2013, 10:52:42 »

Ohne vorbehaltene oder angeordnete Nachtragsverteilung hat der TH nach Verfahrensaufhebung keinen Zugriff auf die Kaution.
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HausH

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #5 am: 28. Juli 2013, 12:06:48 »

@insokalle,

danke für die Information, das heißt selbst wenn die Kaution als Vermögen angegeben wurde, mangelt es an der fehlenden Nachtragsverteilung. Ich habe in meinem Email Postfach nachgesehen, ja ich habe mit meinem Antrag den Mietvertrag vorgelegt.

Wie gehe ich jetzt praktisch vor?

Soll ich den TH anrufen und fragen? Muss ich das Gericht einschalten? Was mache ich am Mittwoch wenn ich meiner ex-Vermieterin die Wohnung übergebe?

Ich finde es echt unglaublich das ich über so etwas nicht vom TH informiert werde, gibt es hier keine Auskunftspflicht seitens des TH?

gruß von HausH
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Insokalle

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #6 am: 28. Juli 2013, 19:23:47 »

Ein Schuldner darf sich auch mal selbst informieren. Der TH ist nicht sein Berater.
Wünschenswert wäre zudem eine Aufklärung, wer denn warum nun an den Vermieter geschrieben hat. Und wann. Vielleicht war es der TH schon am Anfang des Verfahrens und inzwischen hat er die Sache vergessen. Bis dahin bewegen wir uns im Bereich der Spekulation.

Aufhebung des Insolvenzverfahrens bedeutet, der Schuldner kann wieder über sein Vermögen verfügen. Erklären Sie das dem Vermieter, geben Sie ihm ggf. eine Kopie des Aufhebungsbeschlusses und bitten Sie ihn, die Kaution auf Ihr Konto zu zahlen.

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HausH

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #7 am: 29. Juli 2013, 09:09:51 »

guten Morgen,

ich habe soeben mit meiner Sachbearbeiterin bei meinem IV gesprochen. Der Brief an meine Vermieterin ging während ihres Urlaubs, ohne ihr Wissen, raus. Sie war gerade dabei das Schreiben an mich auf zu setzen....wers glaubt :gruebel:

Das mit der fehlenden Nachtragsverteilung (Sie hat mir bestätigt das es keine gibt), ja das hat sie mal so und mal so gehört und ich solle mir doch keine Sorgen machen. Sie schreibt jetzt an das Gericht um dort eine Nachtragsverteilung anzuregen (so ihre Worte). Wenn mir die Kaution zusteht dann kriege ich sie auch, halt nur später.

Ich habe Ihr mitgeteilt das ich dem Gericht meinen Umzug eh noch melden muss und das mit der Kaution jetzt gleich mit anspreche.


Ich glaube mein IV hat inkompetente Mitarbeiter...danke an euch für eure hilfe

gruß von HausH
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HausH

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #8 am: 30. Juli 2013, 22:52:21 »

guten abend, ich nochmal.

ich weiß nicht ob es noch relevant wäre, aber den Mietvertrag habe ich damals mit meiner Ehefrau gemeinsam unterschrieben. Vertragspartner sind also nun meine Frau, ich und meine Ex-Vermieterin. Jetzt stellt sich mir die Frage was mit dem "Teil" meiner Frau ist, sie ist nicht in der Privatinsolvenz.

gruß von HausH
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HausH

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #9 am: 03. August 2013, 13:08:16 »

guten Tag,

so, heute kam dann der Beschluss vom amtsgericht, die haben nun eine Nachtragsverteilung gem. § 203 Abs. 1 Nr. 3 Inso angeordnet. Als Begründung schreibt das amtsgericht das nach dem Schlusstermin ein Gegenstand der Masse ermittelt wurde.

Was mir auch noch Rätzel aufgibt, meine Ehefrau hat den Mietvertrag mit unterschrieben und ist nicht in der Insolvenz.

Kann ich noch irgendwas machen?

gruß HausH
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Insokalle

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #10 am: 03. August 2013, 17:37:45 »

Es ist immer wieder schön, wenn Infos bröckchenweise präsentiert werden, wobei die immer noch nicht vollständig sind.
Zur Mietkaution bei Ehegatten hatte ich schon mal was geschrieben.
Zur Mietkaution, die konkret im Insolvenzantrag angegeben wurde, hatte ich mal den Gedanken aufgeworfen, ob deswegen überhaupt eine Nachtragsverteilung möglich ist. Dazu gab es bisher keine Reaktion. Weiß nicht, ob die Theorie hilft oder erfolgversprechend ist.
Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich, § 204 InsO. Frist 2 Wochen. Also ggf. mit den Unterlagen Berater aufsuchen.

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HausH

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #11 am: 04. August 2013, 10:17:03 »

hallo @ insokalle,

sorry wenn die infos bröckchenweise kommen, ist keine absicht, ist halt so das man es nicht weiß. Was fehlt denn noch? Das mit den Ehegatten und der Mietkaution habe ich nicht gefunden, könntest du es wiederholen? Deine Gedanken zur Nachtragsverteilung habe ich gefunden und bin da deiner Ansicht, habe mir den Beschluss vom BGH ausgedruckt und werde diesen in die sofortige Beschwerde mit aufnehmen, also deiner Theorie folgen (ist ja auch schlüssig).

Einen Berater aufsuchen? Das sollte dann schon ein Anwalt sein der sich damit auskennt, der widerum ist kostenpflichtig...ich denke ich muss es allein machen. Was habe ich zu verlieren? nur meine Mietkaution die eh schon weg ist :cry:
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HausH

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #13 am: 18. August 2013, 18:04:22 »

Hallo @ alle,

ich habe inzwischen die sofortige Beschwerde eingelegt, musste dabei feststellen das es dafür keine Vordrucke, Muster ect. gibt. Die gibt es nur für für die Gläubiger, in allen Formen, Sorten und natürlich gratis.

Die Wohnungsübergabe verlief problemlos, keinerlei Mängel. Was mich ein wenig wundert, meine Ex Vermieterin hat wohl an den Verwalter gezahlt, nur habe ich darüber keinen schriftlichen Nachweis (Kontoauszug ect.).

Mein Insov hat mich ebenfalls nicht informiert das Geld eingezahlt worden ist. Ich warte jetzt ab was das Gericht sagt

gruß von HausH
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HausH

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #14 am: 30. August 2013, 14:17:33 »

Hallo @ alle,

so heute habe ich Antwort vom Amtsgericht erhalten, man bittet mich binnen 2 Wochen Stellung zu einem Schreiben meines Insolvenzverwalters zu nehmen.

Dieser schrieb dem Gericht das ich bei Vertragsunterzeichnung die Mietsicherheit in Bar hinterlegt habe, die Quittung wurde beigelegt. Daher wird davon ausgegangen das ich die Kaution hinterlegt habe.

Ich habe dem Gericht mit der Beschwerde eine Kopie meines Mietvertrages eingereicht, da ist die Unterschrift meiner Frau klar zu sehen, wo ist eigentlich das Problem?

Was kann ich noch tun um dem Gericht zu beweisen das wir die Kaution gemeinsam hinterlegt haben? scheinbar reicht der Mietvertrag ja nicht aus.

gruß von HausH
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HausH

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #15 am: 27. Oktober 2013, 11:33:53 »

 :hi: Leute,

inzwischen hat sich mein TH bei meiner Frau gemeldet und ihr mitgeteilt das sie natürlich jederzeit Ihren Anspruch an der Kaution geltend machen kann. Hier denkt er sich das die ehemalige Vermieterin eine Erklärung an Eides statt abgeben soll.

Darauf habe ich geantwortet das wir das für unnötig halten und eine Entscheidung des Gerichts abwarten(noch einmal haben wir kopien beigelegt).

Gegen den damaligen Beschluss habe ich fristgemäss die sofortige Beschwerde eingelegt (per einschreiben vom 7.8.2013)
Bis heute habe ich keine Antwort des Gerichts erhalten. Jetzt meine Fragen:


1. Ist der damalige Beschluss rechtskräftig?
2. Gibt es eine Frist die das Gericht bei einlegen einer Beschwerde einhalten muss? Bezogen auf Änderung des Falschen Beschlusses
3. sollte ich nachfragen beim Gericht?

gruß von HausH
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Der_Alte

  • Gast
Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #16 am: 27. Oktober 2013, 13:02:25 »

Dadurch, dass Beschwerde eingelgt wurde, muss jetzt das Amtsgericht dem Beschluss abhelfen. Bleibt das AG beim bisherigen Beschluss, dann teilt es dies dem Schuldner mit und leitet die Akte an das Landgericht weiter. Dort wird dann über die Beschwerde entschieden. Das kann einige Wochen dauern.
Rechtskräftig wird der Beschluss erst, wenn gegen die Entscheidung des Landgerichts keine Rechtmittel mehr möglich sind.
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HausH

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #17 am: 27. Oktober 2013, 15:04:07 »

danke erstmal für die Antwort, ich will aber noch einmal nach fragen wegen einer möglichen Frist. Da es jetzt schon fast ein viertel Jahr her ist, gibt es hier keine Frist die für das Gericht gilt? Ich meine wir werden mit Fristen immer bombadiert, gelten für Gerichte keine?

gruß von HausH
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Der_Alte

  • Gast
Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #18 am: 27. Oktober 2013, 16:51:08 »

ja, richtig geahnt. Fristen gelten nur für die anderen. Gerichte machen es, wie sie wollen.
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HausH

Re: TH informiert mich nicht, Fordert Kaution direkt vom Ex-Vermieter
« Antwort #19 am: 25. Dezember 2013, 11:33:26 »

 :hi: @ alle,

es gibt news in meinem Fall, leider keine guten.Das Amtsgericht schrieb meinen Insolvenzverwalter an, eine Kopie des Schreibens habe ich erhalten. Meinem Insov. wird mitgeteilt das dass von mir erstellte Schreiben (sofortige Beschwerde) sich inhaltlich gegen die erfolgte Veröffentlichung im Internet bezieht. Gegen die Anordnung der Nachtragsverteilung wurde kein Rechtsmittel eingelegt, eine Entscheidung des Gerichts ist daher obsolet.Nach Klärung der Ansprüche der Eheleute an der Mietkautin ist gerichtlicherseits ausschließlich der Veröffentlichungstext zu überprüfen.Ich bitte Sie daher, das Gericht in Kenntnis zu setzen, sobald die Ansprüche an der Mietkautionsrückzahlung geklärt sind und feststeht welcher Betrag zur Verteilung steht. DAs Schreiben wurde von einer Rechtspflegerin aufgesetzt.

wie geh ich jetzt weiter vor?

gruß von HausH
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