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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!  (Gelesen 5532 mal)

utekind

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Hallo bin ganz neu hier, habe noch 19 Monate in der Insolvenz.
Ich bin alleinerziehend und meine Tochter 21 lebt bei mir im Haushalt. Seit Sept. 13 macht sie eine Ausbildung, sie bekommt Kindergeld und ich habe noch Lohnsteuerklasse 2. Jetzt vor ein paar Wochen habe ich meinem Treuhänder meine Abrechnungen der letzten Monate gebracht und ihm auch den Ausbildungsvertrag meiner Tochter überreicht. Vor 2 Tagen der Schock, er sagte meine Tochter liegt über 670 Euro und sei nicht mehr unterhaltsberechtigt, deswegen müsse ich seit Sept.13 bis jetzt 2880 Euro nachzahlen und falle gleich in eine andere Pfändungsgrenze. Wie soll ich das machen? Habe nur noch meinen Selbstbehalt von 1050€ und soll fast 3000€ abstottern. Irgendwie habe ich was von inem Antrag §850 ZOP gelesen, den er hätte beantragen müssen, weiß da jemand was? Soll ich nochmal mit ihm reden, er ist sehr nett.
Vielen lieben Dank schonmal!

« Letzte Änderung: 14. August 2014, 01:42:42 von utekind »
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eidechse

Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #1 am: 14. August 2014, 10:38:45 »

Bei Kindern ist die Sachlage etwas komplizierter als bei Ehegatten. Ehegatten sind nämlich einander immer unterhaltsverpflichtet, egal was sie jeweils verdienen. Bei Kindern und dem Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, muss man schon mal prüfen, ob nach dem Gesetz ein Unterhaltsanpruch besteht. Ich muss gestehen, dass ich kein Familienrechtler bin und da nicht so 100 %ig Bescheid weiß, aber ich vermute mal, dass ein Kind, dass sich in einer "normalen" Berufsausbildung befindet, bei der es nicht werweißwieviel Ausbidlungsentgelt erhält, zumindest einen ergänzenden Unterhaltsanspruch gegen die Eltern hat.

Sollte meine Vermutung stimmen, dann müsste tatsächlich ein Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO auf Nichtberücksichtigung wegen eignen Einkommens gestellt werden, um die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind pfändungsrechtlich nicht zu berücksichtigen.

Was hier aber zum Problem werden könnte, ist der Umstand, dass offensichtlich Lohnabrechnungen nicht kontinuierlich vorgelegt wurden. Der TH konnte daher gar nicht rechtzeitig einen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO stellen.
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waldi

Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #2 am: 14. August 2014, 12:03:25 »

Zitat
den Ausbildungsvertrag meiner Tochter überreicht.
Warum erst jetzt? Hat TH gezielt hiernach gefragt?

Im Übrigen sehe ich ein Kind bei eigenem Einkommen von 670,-€ wahrlich nicht mehr als unterhaltsberechtigt an.

Bei Nachforderung von 260,-€ /Monat dürfte das Einkommen bei wohl etwa 1.400,-€ liegen, und der erwähnte 'Selbstbehalt' also bei 1.150,-€ statt 1050,-€.

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utekind

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Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #3 am: 14. August 2014, 19:40:16 »

Hallo,
danke erst mal für die Antworten Beim Nachrreichen des Ausbildungsvertrages hab ich mir gar keinen Kopf gemacht, Tochter hat vorher auf 450 Euro Basis gearbeitet, das hatte ich sofort angegeben und es hieß , das ist okay sei und dies nicht den Unterhaltsanspruch mir gegenüber schmälert. Bei 550 Einkommen im 1. Lehrjahr ist ja auch nicht viel mehr und ich kannte die Bemessungsgrenze gar nicht. Und bitte nicht böse sein, aber mit 670 Euro Wohnung und Leben finanzieren ist doch schon etwas wenig, wenn man bedenkt Hartz 4 zahlt 384 für den Lebensunterhalt und man bekommt zusätzlich noch eine Wohnung, wenn zwar auch klein, bezahlt. Egal, passierte nicht in böser Absicht und ich erfüllte meine Unterhaltpflicht vollstens. Heute bin ich schlauer, werde kommenden Montag mit meinem TH reden und versuchen eine Lösung zu finden.
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Der_Alte

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Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #4 am: 14. August 2014, 19:51:28 »

Solange das Kind eine erste Ausbildung macht besteht die Unterhaltspflicht der Eltern weiter (§ 1610 BGB). Damit gilt § 850 c ZPO weiter. Möglicherweise ist die Ausbildungsvrgütung so hoch, dass ein Gericht feststellen könnte, dass das Einkommen auskömmlich im Sinne des § 850 c Abs. 4 ZPO ist und einem Antrag stattgeben.
Aber dazu bedarf es auch erst einmal eines entsprechenden Antrages des Treuhänders. Und solange er diesen nicht stellt, hat er auch nichts zu fordern. Denn nicht der Treuhänder bestimmt die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten, sondern das Gericht (BGH, Urteil vom 3. 11. 2011 - IX ZR 45/11)

Ich würde ohne weitere Begründung dem Treuhänder schreiben, dass er sich im Irrtum befindet und daher keine Zahlung erfolgen wird. Einen Hinweis auf die Antragsmöglichkeit würde ich mir allerdings verkneifen, schließlich sollte er die einschlägige Rechtssprechung kennen.
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waldi

Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #5 am: 14. August 2014, 19:55:12 »

Zitat
Hartz 4 zahlt 384 für den Lebensunterhalt und man bekommt zusätzlich noch eine Wohnung

Hat zwar mit dem Thema nichts zu tun, aber da es so explizit erwähnt wurde:
Das ist Irrglaube! Eine 21Jährige kriegt (im Normalfalle) keine eigene Wohnung bezahlt.
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utekind

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Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #6 am: 14. August 2014, 19:55:35 »

Oje, das getrau ich mich nicht... der ist wirklich sehr nett, wie könnte ich das denn in schöne Worte verpacken? ohne ihm auf die Füße zu treten? Lieber Alter haben Sie eie Idee dazu? Danke und lg
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Der_Alte

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Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #7 am: 14. August 2014, 20:47:35 »

Na ja, wenn er nett ist, dann eben freundlich sachlich:

Ihr Anliegen auf Zahlung von xxx € weise ich als unzulässig zurück. Nach § 1610 BGB schulde ich meiner Tochter eine angemessene Berufsausbildung, während dieser Zeit besteht meine Unterhaltspflicht weiter. Soweit und solange gesetzlicher Unterhalt zu leisten ist, ist meine Tochter weiterhin als unterhaltsberechtigte Person anzusehen. Das Gesetz gesteht dem Treuhänder nicht zu, über die Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen bei der Berechnung der Pfändung zu befinden.
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utekind

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Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #8 am: 14. August 2014, 20:57:41 »

Danke  :wink:
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waldi

Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #9 am: 17. August 2014, 09:55:32 »

Soweit und solange gesetzlicher Unterhalt zu leisten ist ...

Gesetzlicher Unterhalt wäre zu leisten in Höhe von vermutlich 513,-€.
Dem gegenüber allerdings steht ein Einkommen des Kindes von 670,-€ (wirklich im 1.Ausbildungsjahr? Brutto oder netto?).
Hiervon abgezogen 90,-€ Aufwandspauschale, bleibt das Kindeseinkommen also mit 580,-€ über dem Unterhalt, der somit entfällt. Wobei möglicherweise noch Kindergeld hinzuzurechnen ist; oder ist dies in den 670€ enthalten?

Würde mich also sehr wundern, wenn TH bzw. das Gericht der Ansicht der Schuldnerin folgen würde.
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HausH

Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #10 am: 17. August 2014, 10:52:47 »

 :hi:

ich will nicht klugscheißern, aber der Vollständigkeit halber noch folgendes hinzufügen: Wenn dein Kind schwerbehindert ist und nicht in der Lage ist sich selbst zu unterhalten, dann bist du auch weiterhin unterhaltspflichtig. Theoretisch kann es so sein das eine 90 jährige Mutter für ihre 70 jährige Tochter noch unterhaltspflichtig ist. Kindergeld gibts dann natürlich weiterhin.

Das versuche ich gerade der Familienkasse meines Arbeitgebers (öffentlicher Dienst) beizubringen...ist echt schwierig...da geht es halt in meinem Fall um die weitergewährung des Kindergeldes für meinen Sohn (21 Jahre alt) und alg1 bezieher(nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung).

gruß von HausH
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Insokalle

Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #11 am: 17. August 2014, 12:39:02 »

Die Frage lässt einige Angaben vermissen.
Aber rein taktisch gesehen würde ich wohl auch so vorgehen wie vom alten beschrieben.

Es besteht kein Unterhaltsanspruch, wenn das Kind sich selbst unterhalten kann (§ 1602 BGB). Dann braucht man keinen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO, denn dann wäre das Kind schon nach § 850c Abs. 1 nicht als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen. Das wäre sehr ungünstig. Aber danach scheint es nicht auszusehen.

Waldi, in der Frage steht nicht, dass das Kind 670 € Ausbildungslohn bekommt. Vielmehr scheint es so zu sein, dass der TH in die Düsseldorfer Tabelle gesehen hat. Dort steht in Anmerkung 7, dass der Unterhaltsbedarf bei volljährigen Kindern mit eigenem Hausstand 670 € beträgt. Vermutlich hat er daher die Zahl.

Das eigene Einkommen des Kindes ist gegenzurechnen. Der Tabelle zufolge ist das Einkommen auf jeden Fall der Ausbildungslohn abzgl. 90 € (ausbildungsbedingter Mehrbedarf) zzgl. Kindergeld.
Das wären nach den Zahlen in der Frage: 550 - 90 + 184 = 644 €.
Vorausgesetzt, die 550 € sind netto und es kommt nicht noch andere Einnahmen dazu. Das wiederum bedeutet, es besteht ein Unterhaltsanspruch. Wegen der eigenen Einkünfte könnte der TH einen Antrag auf (teilweise) Nichtberücksichtigung bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens stellen, aber nicht rückwirkend.

Diese Unterhaltssachen sind auch nicht so mein Metier. Auch die Berechnungen können kompliziert werden. Ich meine, dass der zB der ausbildungsbedingte Mehrbedarf auch höher sein kann, wenn Fahrtkosten hoch sind usw. Ich weiß auch nicht, ob die Pauschale in jedem Bezirk gleich hoch ist. Das ganze müsste also ggf. noch mal überprüft werden mit konkreteren Angaben.


« Letzte Änderung: 17. August 2014, 12:44:33 von Insokalle »
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Der_Alte

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Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #12 am: 17. August 2014, 20:49:18 »

Wenn der TH annimmt, dass Kind sei nach § 1602 BGB nicht bedürftig, dann muss er das gerichtlich klären lassen. Und zwar zunächst einmal mit dem Arbeitgeber, der diese Unterhaltsberechtigung bei der Berechnung angenommen und entsprechend abgeführt hat. Zuständig dürfte dabei nicht das Insolvenzgericht, sondern das Prozeßgericht sein.
Erst wenn dort festgestellt würde, dass zu Unrecht berücksichtigt worden ist, könnte ein Rückgriff auf die Schuldnerin erfolgen - wobei in erster Linie der Arbeitgeber haftet.

Natürlich kann der TH einen Antrag nach § 850 c Abs. 4 ZPO stellt, dem wird das Insolvenzgericht mit einer gewissen Sicherheit auf stattgeben. Aber der gilt eben nicht rückwirkend.

In Ausbildungsverträgen wird nie ein Nettolohn genannt, sondern immer eine Bruttovergütung. Bei 550 € sind mindestens Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, so dass der tatsächliche Lohn deutlich geringer ausfallen dürfte (nach Brutto-Netto-Rechner ergeben sich ~439 € Auszahlungsbetrag)
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eidechse

Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #13 am: 18. August 2014, 12:53:51 »

Zitat von: Der Alte
Wenn der TH annimmt, dass Kind sei nach § 1602 BGB nicht bedürftig, dann muss er das gerichtlich klären lassen.

Das hört sich so an, als ob es ohne gerichtliche Entscheidung nie gehen würde. Das ist aber unzutreffen. Insbesondere wenn TH und Arbeitgeber einer Meinung sind, wird es wohl nie zum Prozess kommen. Dann müsste evtl. eher der Schuldner seinen Arbeitgeber verklagen auf Nachzahlung des nach Meinung des Schuldners unpfändbaren Einkommens.

Was hier im vorliegenden Fall nicht vergessen werden darf ist, dass die Fragenstellerin den TH sehr spät über das eingene Einkommen des Kindes unterichtet hat. Je nach Fallgestaltung und Aufforderungen von seiten des TH an den Schuldner zur Erteilung von Auskünften, kann auch mal die Gefahr eines Versagungsantrages für die RSB drohen.

Aber wie mehrfach gesagt, ist Dreh- und Angelpunkt das Bestehen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht.
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Der_Alte

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Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #14 am: 18. August 2014, 13:58:55 »

Die TE befindet sich in der WVP.

Das Thema Auskunftserteilung hatte wir ja schon ausführlich diskutiert. Keine Nachfrage vom TH = keine Obliegenheitsverletzung.
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eidechse

Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #15 am: 18. August 2014, 16:51:29 »

Und genau deswegen auch mein Hinweis

Zitat von: eidechse
Je nach Fallgestaltung und Aufforderungen von seiten des TH an den Schuldner zur Erteilung von Auskünften, kann auch mal die Gefahr eines Versagungsantrages für die RSB drohen.

Das Fass wollte ich hier nicht nochmal vollständig aufmachen.
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utekind

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Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #16 am: 27. August 2014, 21:09:04 »

Hallo ein dickes DANKE an alle!!!

Bin zwar nicht mehr Unterhaltsplichtig, denn meine Tochter hat im 2. Ausbildungsjahr fast 600 netto plus Kindergeld, aber die Nachzahlung muss ich nicht zahlen.

LG
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Der_Alte

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Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #17 am: 28. August 2014, 15:48:20 »

Wer sagt, dass du nicht mehr unterhaltspflichtig bist? Das ist definitiv falsch. Solange dein Kind in der Ausbildung ist, bist du grundsätzlich unterhaltspflichtig.
Wenn ein Gericht nach § 850 c Abs. 4 ZPO entscheidet, dass das Kind aufgrund eigenen Einkommens bei der Pfändung nicht mehr zu berücksichtigen ist, hebt es die Unterhaltspflicht nicht auf.

Der Treuhänder hat das aber in keinem Fall zu bestimmen.
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utekind

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Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #18 am: 28. August 2014, 16:12:08 »

Hallo,
wo aber lass ich das prüfen. Meine Tochter ist 23, kommt in das 2. Ausbildungsjahr und hat schon ca 800 Euro für sich. Das Gesetz sagt bei einem Einkommen mit 670 € hat das erwachsene Kind keinen Unterhaltsanpruch mehr.
Das ist das was ich weiß. Am liebsten würde ich einen Anwalt einschalten...

aber Danke
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Der_Alte

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Re: Treuhänder will Geld wg Unterhalt nachfordern! HILFE BITTE!!!
« Antwort #19 am: 28. August 2014, 18:11:38 »

In welchem Gesetz steht das?
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