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Autor Thema: Übergangsbeihilfe vom AA in Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 2025 mal)

berlieen

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Übergangsbeihilfe vom AA in Wohlverhaltensperiode
« am: 21. September 2008, 18:28:16 »

Hallo!

Folgender Sachverhalt: Ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode seit 2 Jahren. Im August 08 habe ich eine 2. Ausbildung beendet und wurde von der Firma auch übernommen. Bis zum Ende der Ausbildung bezog ich Hartz 4.  Da die 1. Lohnabrechnung erst zum 15.10.08 erfolgt und sich die Frage stellte wovon ich Miete usw. bis dahin bezahlen sollte( Rücklagen sind ja keine da), wurde mir von der ARGE die Möglichkeit einer Übergangsbeihilfe in Höhe von 600 Euro, zurückzahlbar in 10 Raten a 60 Euro angeboten. Also habe ich bei meinem IV angerufen und den Sachverhalt geschildert. Telefonisch erhielt ich dort von der Sachbearbeiterin grünes Licht. Der ARGE war mein Insolvenzverfahren auch bekannt. Das Geld wurde an mich überwiesen. Während des bisherigen Verfahrens hatte ich noch nie Probleme mit meinem IV. Allerdings kommen mir jetzt Zweifel, ob ich evtl. rechtswiedrig gehandelt habe und sich ggf. daraus Konsequenzen für mich ergeben könnten. Mein Umzug in Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme, Arbeitsvertrag usw. habe ich meinem IV natürlich angezeigt.
Würde mich freuen, wenn mir dazu jemand eine fundierte Antwort geben könnte.
Danke!
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paps

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Re: Übergangsbeihilfe vom AA in Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 21. September 2008, 20:04:55 »

Die Zahlung von der Arge erfolgte doch nach Eröffnung und ist somit eine Neuverbindlichkeit, die Sie problemlos aus dem Unpfänbaren bedienen können.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

berlieen

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Re: Übergangsbeihilfe vom AA in Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 21. September 2008, 20:08:16 »

Danke für die prompte Antwort!

LG
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