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Autor Thema: Umzug?  (Gelesen 2415 mal)

Grinsekatze

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Umzug?
« am: 29. Juni 2017, 16:15:22 »

Hallo zusammen,

bei der Insolvenzeröffnung wurde unser Vermieter sofort angeschrieben. Wie ist das in der Wohlverhaltensperiode, wenn man da umzieht? Interessiert das den Insolvenzverwalter gar nicht oder wird er den neuen Vermieter ebenfalls sofort anschreiben? Darf jetzt was von der alten oder auch der neuen Kaution gepfändet werden?
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waldi

Antw:Umzug?
« Antwort #1 am: 30. Juni 2017, 08:01:08 »

Die Frage ist leider ziemlich allgemein gehalten.

Natürlich ist jeder Umzug dem IV (und dem Gericht!) unverzüglich mitzuteilen.
Die Kaution für die neue Wohnung muss aus dem Unpfändbaren aufgebracht werden und interessiert daher (in der WVP) den IV nicht.
Gespeichert
 

Insokalle

Antw:Umzug?
« Antwort #2 am: 20. Juli 2017, 18:29:27 »

Die Kaution aus der alten Wohnung interessiert an sich auch nicht, weil das Verfahren aufgehoben wurde und der Schuldner wieder die Verfügungsmacht über sein Vermögen hat.
Ein Problem wäre eine Nachtragsverteilung. Die darf aber nicht angeordnet werden, wenn der IV sienerzeit die Enthaftungserklärung abgegeben hat. S dazu auch BGH hier in der Entscheidungssammlung.
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