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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun  (Gelesen 5071 mal)

bemeyno

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Hallo, auch ich brauche jetzt mal Eure Hilfe und das natürlich auch dringend.... :rougi:

vorab: mein und ich sind beide seit Frühjahr 2006 in der WVP (genaues Datum müßte ich nachschlagen)

Also, mein Mann hatte bis zum 31.03.07 ein Geschäft in Wuppertal, für das er die quartalsmäßige Umsatzsteuervorauszahlung auch an das FA Wuppertal fristgerecht zahlte.

Ab 01.04.07 hatte er dann ein Geschäft in Gelsenkirchen; das in Wuppertal war abgemeldet. Die Umsatzsteuervorauszahlungen hatte er ab dann natürlich auch fristgerecht an das FA Gelsenkirchen bezahlt.

Nun mußte die Umsatzsteuererklärung für das ganze Jahr 2007 aber an das FA Gelsenkirchen erfolgen, dem nun die Zahlung für das 1.Quartal fehlt ( ist ja an das FA Wuppertal gezahlt worden). Nach Rücksprache mit dem FA hätte es aber kein Problem sein dürfen, dass das FA Wuppertal den Betrag an das FA Gelsenkirchen weiterleitet.

Die Betonung liegt auf "hätte"..... :sad:

Leider hat das FA Wuppertal einiges von der Ustvorauszahlung auf alte Verbindlichkeiten umgebucht (dürfen die das eigentlich so einfach  :gruebel:) und den Rest an den TH überwiesen  :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild:

Eine Mitteilung über die Erstattung vom FA an den TH haben wir auch nicht bekommen (was mich bei unserem nun gar nicht wundert)...

Nun habe ich einigen Schriftverkehr mit beiden FA und dem TH geführt; leider steht der TH nun aber überhaupt und grundsätzlich mit uns (wir sind beide in der WPV) auf Kriegsfuß....  das FA Wuppertal meldet sich seit 2 Wochen gar nicht mehr und das FA Gelsenkirchen hat meinem Mann nun eine Vollstreckungsankündigung geschickt...... :thumbup:

Wie kommt mein Mann aus der Vollstreckung raus? Leider ist der zuständige Sachbearbeiter beim FA z.Zt. in Urlaub. Es geht immerhin um 1.300 €, die wir natürlich a) nicht mal eben so haben und b) ja eigentlichg bereits bezahlt haben, wenn auch an das falsche FA.

Inzwischen ist mein Mann nicht mehr selbstständig; er hat einen Vollzeitjob mit Tarifgehalt, liegt aber trotzdem unter der Pfändungsgrenze, da er noch für ein Kind Unterhalt zahlen muß......

Da auch ich nicht mehr selbstständig bin, eine 3/4 Stelle mit einem ausgesprochen guten Gehalt bekommen konnte, aber bei 2 unterhaltspflichtigen Kindern auch unterhalb der Pfändungsgrenze liege, gehe ich inzwischen von persönlichen Abneigungen unseres TH gegen uns aus. Dafür sprechen auch einige andere Schwierigkeiten und Probleme während unserer Eröffnungsverfahren (unser Schuldnerberater hatte so etwas wohl auch noch nicht erlebt), aber das liegt Gottsei Dank schon lange zurück. Und auch wenn es hier eigentlich nur noch um die Nachwehen aus den Geschäften geht, kommt man einfach nicht zur Ruhe, aber das ist ein anderes Thema.....

MEIN MANN HAT LEIDER NUR NOCH 2 TAGE BIS ZUR VOLLSTRECKUNG............ :cry: :cry: :cry:

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bemeyno

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #1 am: 05. Juni 2008, 22:00:59 »

 :Oh_no: kann mir denn hier wirklich keiner einen Rat geben?????????????

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bemeyno

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #2 am: 14. Juni 2008, 13:18:05 »

Nach Rücksprache mit unserem Schuldnerberater werden wir die ganze Sache jetzt dem Insolvenzgericht mit der Bitte um Klärung zuschicken.

Das FA Gelsenkirchen läßt uns netterweise 4 Wochen Zeit zur Klärung. Übrigens sind die sich auch nicht so sicher, ob das rechtens war, das unser inzwischen TH das Geld so einfach bekam. Gottlob gibt es auch noch nette und vernünftige FAs; die können ja leider für nichts und brauchen jetzt leider das Geld, von wem auch immer.

Vielleicht liest ja doch noch jemand die ganze Sache hier. Und vielleicht kann mir dann auch jemand sagen, wie unsere Chancen
wohl so stehen   :neutral:

Viel Hoffnung habe ich ja nicht, aber so einfach kampflos das Feld räumen bzw. das Geld nochmal (wovon auch immer) zahlen?    :fuchsteufelswild:        :fuchsteufelswild:

Nein, nach Möglichkeit nicht....... wer gar nicht erst kämpft, hat sowieso schon verloren.... 

bemeyno




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ThoFa

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #3 am: 14. Juni 2008, 13:27:15 »

Hall,

die Frage stand schon auf meiner ToDo-Liste, ist aber nicht ganz so einfach zu beantworten.  :whistle:

Eins ist ziemlich klar, das Geld was der TH vom FA bekommen hat, ist defenitiv nicht richtig. Er hat das Geld an Sie zurück zu zahlen.

Bei der Umbuchung auf "alte" Verbindlichkeiten bin ich mir nicht ganz sicher (wieviel wurde den umgebucht?) und muss nochmals darüber nachdenken.

MfG

ThoFa
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hanshabenix

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #4 am: 14. Juni 2008, 13:43:36 »

So  ein  ähnliches  Theater  hatte  ich   mit  den  Stadtwerken Bremerhaven.

Ging  da  um  Forderungen auch  mit  Vollstreckungsankündigung   und  dem  ganzen  TamTam....


Letztlich  konnte  ich  den  GV  davon  überzeugen dass  die  kein  recht zur  Vollstreckung  haben und  der  hat  dann  auch  die  Vollstreckung  zurückgewiesen.
Was   die  gegenseite  zu  wütenden  Protesten veranlasste bis  hin  zur  Dienstaufsichtsbeschwerde  gegen   "meinen GV " :biggrin:

Was  das  AG   aber    abgeschmettert   hat.

Nebenher  hab  ich   noch  eine  Vollstreckungsgegenklage  mit  Erinnerung   losgetreten...und   plötzlich  waren   die   mein  AG   Bremerhaven    nicht  mehr  zuständig  und   das  ganze   wurde  an   mein AG   abgegeben.

AG  hat   ans  §89  InsO die  Vorderung  zurückgewiesen...........hat bis  dahin  aber  auch  Nerven  gekostet.


Denke  mal   bei  dir   wird  das  AG  bzw.  InsoGericht  auch  nach   §89 Inso   einstellen




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bemeyno

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #5 am: 14. Juni 2008, 14:52:40 »

Tja, wenn alles so einfach wäre........ aber wie Grönemeyer und Fanta4 schon sagten "ist es aber nicht"

Auszüge aus dem Brief des IV/TH gefällig:

"Nach eingehender Prüfung bleibt festzuhalten, dass nach hiesiger Auffassung zunächst einmal die Umsatzsteuererstattung zu Recht an die Insolvenzmasse erfolgte.
Bei der Umsatzsteuererstattung handelt es sich um einen Teil des aus der Verwaltervergütung resultierenden Vorsteuererstattungsanspruchs der Insolvenzmasse.
Eine Erstattung an Sie oder das Finanzamt scheitert im übrigen im Vornherein daran, dass dieser Betrag bereits imvergangenen Jahr, noch vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens, zusammen mit der übrigen Insolvenzmasse entsprechend den Vorschriften der Insolvenzordnung verteilt worden ist."  Zitat Ende!!!!!

Zu Satz 1: wenn es eine echte Erstattung gewesen wäre, würde ich ihm ja Recht geben müssen; aber es war eine Zahlung an das falsche FA

zu Satz 2:  :dntknw: :dntknw: :dntknw: :dntknw: :dntknw: :dntknw: :dntknw:

zu Satz 3:  :Aggressive: irgendwie habe ich das Gefühl, der macht sich noch lustig über einen

Ich habe mir schon fast gedacht, dass diese Geschichte leider auch von Euch nicht so einfach zu beantworten ist..   :cry:
Das fatale daran ist, das das Finanzamt Anfang Mai das Geld an den IV überwies und Ende Mai das Verfahren aufgehoben wurde. Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass der IV vom FA wusste, dass das Geld kommt und er deshalb solange gewartet hat, das Verfahren aufzuheben. Immerhin haben wir schon im Januar die Ankündigung der RSB erhalten.

Wie ich hier im Forum aber schon häufiger gelesen habe, gibt es ja auch noch IVs, die Menschen geblieben sind...... ich wollte, wir hätten so einen gehabt....

Im Endeffekt sind das jetzt noch die Reste aus der Selbstständigkeit und die werden wir auch noch schaffen; ich hoffe nur, dass das Insolvenzgericht nach dem allgemeinen Rechtsempfinden entscheidet  :neutral:

Ich halte Euch auf dem Laufenden; es könnte ja irgendwann auch mal für jemand anderen noch interessant werden, wie die Geschichte hier ausgeht...

Danke
mfg
bemeyno
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hanshabenix

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #6 am: 14. Juni 2008, 15:03:22 »

ich   würde  mit  dem  ganzen  kram  zum  Insolvenzgericht  gehen  und   das    mal  dem  Rechtspfleger   vorlegen und  eventuell  dem  Richter.


Und  das  Z.Z.  = ziemlich  zügig  :wink:
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ThoFa

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #7 am: 14. Juni 2008, 15:15:05 »

Hallo,

tja und schon ändert sich alles. Sie haben anfangs falsche Angaben gemacht:

sind beide seit Frühjahr 2006 in der WVP

und jetzt

Das fatale daran ist, das das Finanzamt Anfang Mai das Geld an den IV überwies und Ende Mai das Verfahren aufgehoben wurde...

Ums kurz zu machen, da könnte ich kotzen.  :fuchsteufelswild: Nicht umsonst habe ich diesen Beitrag hier geschrieben:
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Eine-Bitte-fuer-alle-Fragen-die-hier-gepostet-werden--1592.html

Also wenn Sie jetzt noch eine Antwort haben wollen, sortieren Sie mal die ganzen Daten und stellen Sie hier neu rein. Denn der gesamte Sachverhalt hat sich geändert.

MfG

ThoFa


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bemeyno

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #8 am: 14. Juni 2008, 15:38:49 »

Sorry, ich kann Dich absolut verstehen und das Du verärgert bist ...... na, da hast Du auch Recht.....


aber, glaube mir ....ES WAR NUR EIN TIPFEHLER  :rougi: :rougi: :rougi: :rougi:

leider habe ich mir den Beitrag nicht nochmal durchgelesen, bevor ich ihn abgeschickt habe.....  :rougi:

Aber wieso ändert sich jetzt alles? Ist das wirklich dann in Ordnung gewesen, wie die Geschichte gelaufen ist?

Und wenn ich könnte, würde ich Dich auf Knien um Verzeihung bitten.....gerade weil ich ja inzwischen auch mitbekommen habe, dass Ihr das hier ehrenamtlich macht.....



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bemeyno

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #9 am: 14. Juni 2008, 15:45:11 »

 :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry:

es war der 23. Mai 2007, als die Insolvenz aufgehoben wurde (auf einem Laptop kann man sich bei 6 und 7 vertippen, aber nicht bei 6 und 8) und am 05.April 2007 erfolgt die Erstattung an den IV; habe jetzt nochmal genau die Daten nachgeschlagen.....
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ThoFa

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #10 am: 14. Juni 2008, 15:55:27 »

Hallo,

Und wenn ich könnte, würde ich Dich auf Knien um Verzeihung bitten.....

Das ist nicht notwendig, es reicht die Füße zu küssen.  :wink:

Ja, der Sachverhalt ist ein vollkommen anderer, man könnte auch sagen, er ist komplett gegensätzlich. Folgende Daten werden benötigt:

Beginn der Insolvenz
Aufhebung der Insolvenz
Beginn der Selbständigkeit
Ende der Selbständigkeit
Gibt es zur Selbständigkeit (sofern sie innerhalb der Insolvenzzeit liegt) eine Freigabeerklärung des IV

Wenn Sie das reingestellt haben, gibt es wahrscheinlich eine für Sie sehr überraschende Antwort.

MfG

ThoFa
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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #11 am: 15. Juni 2008, 10:50:57 »

Danke, hier die genauen Angaben (Insolvenzordner liegt neben mir):

-     01.12.2005 Insolvenzverfahren eröffnet (Selbstständigkeit seit 1998)

-     07.02.2006 Geschäftsbetrieb soll lt. Bericht des IV an den AG Zug um Zug gegen Zahlung von monatlich 200,- € an die Insolvenzmasse aus     
                               der Insolvenzmasse freigegeben werden

-     21.03.2006 Betrieb wird zum 31.03.2006 mit Unterschrift unter die entsprechenden Vereinbarung mit dem IV freigegeben

-     08.01.2007 RSB wird angekündigt (Laufzeit 6 Jahre ab 01.12.2005)

-     09.02.2007 UstVz für Januar 2007, da nicht bekannt war, dass für 2007 nur quartalsmäßige Anmeldung und Zahlung

-     31.03.2007 Betrieb in Wuppertal wird abgemeldet

-     01.04.2007 Betrieb in Gelsenkirchen wird mit Zustimmung des IV angemeldet (unter Hinweis auf bestehende Vereinbarung)

-     05.04.2007 Ust-anmeldung für das komplette 1. Quartal und Zahlung der angemeldeten Ust abzgl. Zahlung Jan.2007 für Wuppertal

-     23.05.2007 Insolvenzverfahren wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben

-     21.04.2008 Abrechnung des FA Gelsenkirchen; alles bezahlt bis auf Betrag der an das FA Wuppertal gegangen ist 1.343,36 €

-     05.05.2008 Schreiben des FA Wuppertal, dass bereits am 05.04.2007 die Erstattung der Ust in Höhe von 1.207,56 € an IV erfolgte;
                                lt.beigefügter Kto.auszüge wurde z.T. mit alten Forderungen des FA Wuppertal verrechnet.


Ich wäre ja schon froh, wenn wir die Erstattung des Fa an den IV zurück bekommen würden.   :dntknw:

Danke.

mfG

bemeyno

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #12 am: 15. Juni 2008, 10:54:07 »

Ach so, noch das

-     30.11.2007 Abmeldung des Gewerbebetriebes in Gelsenkirchen (seitdem sozialversicherungspflichtig Vollzeit beschäftigt; leider, leider  :whistle: unterhalb der Pfändungsgrenze

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #13 am: 17. Juni 2008, 12:13:34 »

Hallo,

die Vereinbarung zur Freigabe der Selbständigkeit (insbesondere mit dieser Auflage) ist das Papier nicht wert, auf der sie unterzeichnet wurde.

Daraus folgt:

Die Umsatzsteuerforderung für den Zeitraum von 01.01.07 bis 22.05.07 sind Masseverbindlichkeiten und aus der Insolvenzmasse zu begleichen.
Die Umsatzsteuerforderungen für den Zeitraum vom 23.05.07 bis 30.11.07 sind Neuforderungen und von Ihnen zu begleichen.

Der Umsatzsteuerbescheid an Sie ist daher gar nicht möglich, da gem. § 34 AO der IV Empfänger des Bescheides für o.g. Zeitraum sein muss.

Die Verrechung des FA Wuppertal ist zumindest strittig und zu kompliziert für ein Forum.

Wie Sie die ganze Sache jetzt durchgesetzt bekommen, steht auf einen anderen Blatt. Hier muss man natürlich auch Aufwand und Nutzen sehen. Bei Ihnen ist derzeit nichts zu vollstrecken, da Sie Ihren pfändbaren Betrag an den IV abgetreten haben.

MfG

ThoFa
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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #14 am: 17. Juni 2008, 19:45:58 »

Naja, immerhin kann ich mich in meinem Schreiben an das Insolvenzgericht jetzt auf einen Paragraphen stützen ......

und das ist doch schon mal besser als gar nix  .....

Ich möchte mich nochmal ganz herzlich für die Hilfe bedanken.

Die Antwort des IG und wie das Ganze ausgeht, werde ich aber auf jeden Fall hier noch reinsetzen........ vielleicht ist das ja nicht nur für mich interessant

mfG

bemeyno

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bemeyno

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Re: UstVz an falsches FA gezahlt - jetzt droht Vollstreckun
« Antwort #15 am: 02. Juli 2008, 22:36:13 »

tja, tolle Neuigkeiten   :rougi:

Der Rechtspfleger findet, das Handeln des IV wäre richtig. Und außerdem wäre das Insolvenzgericht für so etwas nicht zuständig ...... zumindest lt. mündlicher Auskunft. 

Ich hatte das Schreiben vor gut 2 Wochen losgeschickt. Im Sommer 2007 sind wir umgezogen und haben die Adresse dem IV/TH und dem Insolvenzgericht mitgeteilt. Warum die dieses Schreiben an unsere alte Adresse (zwangsversteigertes Haus) gschickt haben? Ups, da ist wohl ein Fehler passiert!! :mad2:

Im Moment sind wir (inclusive unserem Schuldnerberater) ziemlich ratlos und überlegen noch, ob wir weiter versuchen, an das Geld zu kommen bzw. ob es überhaupt Sinn macht, es weiter zu versuchen.

Problematisch ist halt, dass unser IV hier der "Platzhirsch" ist. Man muß ja vorsichtig sein, was man sagt - und mir ist natürlich klar, dass er sicher nicht an unserer Situation schuld ist/war - , aber langsam habe ich das Gefühl, dass hier jemand jemanden schmiert.

Für Ideen, was wir noch tun können, sind wir immer offen. Ein Anwalt würde uns wohl eh zur Klage raten (wie die das fast immer tun). Nur, was, wenn wir verlieren? Wer soll das dann bezahlen???

Es sind zwar nur "Restwehen" unserer inzwischen beendeten Selbstständigkeit, aber es nervt halt.

LG

bemeyno
 
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