"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Was darf ich mir in der Wvhp überhaupt erlauben?  (Gelesen 2759 mal)

chiefjoseph111

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Was darf ich mir in der Wvhp überhaupt erlauben?
« am: 18. September 2008, 20:33:38 »

Hallo,
ich bin neu hier und froh Euch gefunden zu haben. Langsam bekomme ich das mit der Angst - meine TH verhält sich so wie ich das hier in einigen Beiträgen lesen konnte - Kommunikation überhaupt nicht möglich. Mein Konto ist gesperrt - meine Überweisungen für Software und Telefon die ich vor 3 Wochen getätigt habe sind Storniert. Vom Einkommen bekomme ich eine kleine Rente und ergänzend Grundsicherung. Also mit meinem Einkommen liege ich unter der Pfändungsgrenze.
Also darf ich einen Telefonanschluß haben?
Wie sieht es mit PC und Drucker aus?
Sie will mich in meiner Wohnung aufsuchen, kann ich sie rausschmeißen?

Wer kann mir da weiter helfen?
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Was darf ich mir in der Wvhp überhaupt erlauben?
« Antwort #1 am: 19. September 2008, 09:00:10 »

Warum rausschmeissen? Das IV ist doch Deine Chance legal von den Schulden weg zu kommen. Rede mit ihr und schildere ihr Deine Situation.
Gespeichert
pd
 

chiefjoseph111

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Was darf ich mir in der Wvhp überhaupt erlauben?
« Antwort #2 am: 19. September 2008, 09:09:24 »

Ja, ist okay. Danke.
Gestern war tatsächlich Katastrophen stimmung bei mir. Panik. Weil mein Telefonanschluß wird ersteinmal gesperrt, mein Vertrag mit der Firewall (1.Jahr) wird aufgelöst, und da gibt es bestimmt auch Schwierigkeit.
Jetzt mit Abstand, nimm ich das erst einmal so hin, und warte was denn so noch passiert.
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Was darf ich mir in der Wvhp überhaupt erlauben?
« Antwort #3 am: 19. September 2008, 12:48:19 »

Sieh es als Neustart.
Gespeichert
pd
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Was darf ich mir in der Wvhp überhaupt erlauben?
« Antwort #4 am: 20. September 2008, 13:22:16 »

Hallo,

vielleicht sollten Sie die Zeit nutzen, um mal tatsächlich festzustellen, was Sie mit Ihren Antrag auf Insolvenz gemacht haben. Ganz offensichtlich sind Ihnen die regeln nicht ganz bekannt.
So wie es sich liest sind Sie nämlich nicht in der Wohlverhaltensphase sondern im eröffenten Verfahren.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Tatum

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 280
Re: Was darf ich mir in der Wvhp überhaupt erlauben?
« Antwort #5 am: 24. September 2008, 14:45:31 »

Ja ich denke auch, joseph ist in der Eröffnungsphase.

Warum denn Telefon gesperrt? Wegen der zurückgegangen Lastschrift? Nach Kontosperrung ist das aber üblich, das die Lastschriften nicht abgehen. Sobald der TH das Konto freigibt, sollte die Telefonrechnung bezahlt werden.
Also so schnell wird ein Anschluss doch nicht gesperrt.

ThoFa, wann beginnt denn die Wohlverhaltensphase eigentlich?   :gruebel:

LG Tatum

Gespeichert
♥♥♥ •*´¯)(¯`*• Doch, ich glaube an Engel. Ich kann dir sogar 5 oder 6 zeigen. Flügel haben sie allerdings keine. •*´¯)(¯`*• ♥♥♥
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Was darf ich mir in der Wvhp überhaupt erlauben?
« Antwort #6 am: 24. September 2008, 14:49:51 »

Hallo,

ThoFa, wann beginnt denn die Wohlverhaltensphase eigentlich?   :gruebel:

mit Beendigung des eigentlichen Insolvenzverfahrens. I.d.R. 12-18 Monate nach Eröffnung. Die Zeit der Insolvenz wird aber auf die sechsjährige WVP angerechnet.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Tatum

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 280
Re: Was darf ich mir in der Wvhp überhaupt erlauben?
« Antwort #7 am: 24. September 2008, 14:53:40 »

Danke für diese Auskunft.

Hat diese Phase was mit der Restschuldbefreiung zu tun? Oder ist das wieder etwas anderes?  :rougi:

Tatum
Gespeichert
♥♥♥ •*´¯)(¯`*• Doch, ich glaube an Engel. Ich kann dir sogar 5 oder 6 zeigen. Flügel haben sie allerdings keine. •*´¯)(¯`*• ♥♥♥
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Was darf ich mir in der Wvhp überhaupt erlauben?
« Antwort #8 am: 24. September 2008, 15:09:45 »

Hallo,

die Restschuldbefreiung hat was mit dem ganzen Verfahren zu tun.

Nach Ende der Insolvenz wird Ihnen die restschuldbefreiung angekündigt. Mit Ende der WVP wird Ihnen die RSB erteilt.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Tatum

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 3
  • Offline Offline
  • Beiträge: 280
Re: Was darf ich mir in der Wvhp überhaupt erlauben?
« Antwort #9 am: 24. September 2008, 15:22:19 »

Danke ThoFa  :cheesy:
Gespeichert
♥♥♥ •*´¯)(¯`*• Doch, ich glaube an Engel. Ich kann dir sogar 5 oder 6 zeigen. Flügel haben sie allerdings keine. •*´¯)(¯`*• ♥♥♥
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz