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Autor Thema: wer veranlasst das ende der Lohnpfändung?  (Gelesen 2312 mal)

armerritter

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wer veranlasst das ende der Lohnpfändung?
« am: 17. Mai 2013, 21:33:43 »

hallo alle miteinander :-)

ich bin seit 14.05.2013 mit der wohlverhaltensperiode durch und endet dort.... so, nun hatte ich schon 2 wochen vorher mit dem büro des th telefoniert, weil ich wissen wollte wer meinem ag mitteilt, das er nichts mehr abführen braucht.... erstmal waren sie sich nicht sicher, ob der th den ag damals überhaupt angeschrieben hatte und sie wollten sich kümmern und ihm das mitteilen.... so, bisher ist noch nichts passiert, mein ag sagt, er muss abführen bis jemand (außer ich) etwas anderes sagt... am 20.5. kommt geld, mit der 2. hälfte vom weihachtsgeld (welches bei uns immer geteilt gezahlt wird)und es wird noch abgezogen... was kann ich nun machen?

vielen dank :-)
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Der_Alte

  • Gast
Re: wer veranlasst das ende der Lohnpfändung?
« Antwort #1 am: 18. Mai 2013, 10:56:55 »

Die Laufzeit der Abtretung ist gesetzlich festgelegt. Mit dem auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach Ablauf von 6 Jahren folgenden Tag endet die Abtretung. Wenn bei Ihnen also am 13. Mai 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat die Abtretung am 14. MAi 2013 automatisch ihre Wirksamkeit verloren. Damit gibt es für den Arbeitgeber keine rechtliche Handhabe mehr, pfändbare Anteile an einen Dritten abzuführen.
Tut er es doch, ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zum Schadenersatz verpflichtet.
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